In 2. Ausbildung, KiGe fällt weg - Sozialleistungen mögl.?

  • Hallo!


    Folgendes Problem: Ich bin in zweiter Ausbildung und habe meinen Bafög-Anspruch schon im ersten Ausbildungsweg aufgebraucht. Derzeit beziehe ich noch Kindergeld, werde jedoch im Februar 25 und somit fällt dann im Monat ein nicht unbeträchtlicher Betrag für mich weg.
    Ich bekomme netto etwa 600 Euro Gehalt, beziehe außerdem derzeit auch Wohngeld.


    Nun meine Frage: Wenn die Miete abgeht, bleibt zum Leben leider von den 600 recht wenig über - trotz WoGe. Natürlich möchte ich beim WoGe-Amt eine Erhöhung beantragen, sobald das KiGe wegfällt, aber an meiner Miete hat sich ja nichts geändert...
    kann ich trotzdem mehr WoGe bekommen?
    Oder gibt es vllt sogar andere Sozialleistungen, die mir zustehen könnten? Ich habe mal gehört von einem Zuschuss durch Hartz 4-Gelder, wenn das Gehalt zu gering ist - ist da etwas dran?
    Wenn ja, verdiene ich dafür schon zu viel? Ich nehme an, ggf müsste ich dies bei der Arbeitsagentur beantragen?
    Wenn es andere Leistungen gäbe, würde das WoGe ja sowieso wegfallen, richtig?


    Viele Fragen und schon mal vielen Dank im Voraus,
    beste Grüße,
    Christine

  • Also erstmal: Wenn du ALG II beziehst, hast du keinen Anspruch mehr auf Wohngeld, da ALG II bereits Unterkunftskosten enthält. Ob es Zuschüsse gibt, klärt ein Antrag. Denn es muss ja erstmal überprüft werden, ob dein Gehalt nich doch ausreicht, um deinen Lebensunterhalt zu finanzieren.
    Jetzt weis ich aber nicht wie das ist, wenn man in einer zweiten Ausbildung ist, ob man da Anspruch hat .Das ist eine Frage die mich generell interessiert, da ich vor kurzem auch genau danach gefragt wurde, aber leider keine Antwort wusste. Also wenn das jemand weis, bitte sagen ^^.

  • Erstmal danke für deine Antwort.
    Das Vorgehen wäre also auf jeden Fall, erst mal ALG II zu beantragen? Oder meinst du Hartz 4? Berufstätig war ich in dem Sinne ja noch nicht, bin ja "nur" in Ausbildung und deshalb für ALG II eigentlich nicht qualifiziert.. oder verstehe ich etwas falsch?

  • Nein nein :) Da vertust du dich ALG II und Hartz4 ist übrigens das gleiche. Du meinst den Unterschied zwischen ALG I und ALG II . ALG I ist das normale Arbeitslosengeld was du von der Arbeitslosenversicherung bekommst, wenn du mindestens ein Jahr versicherungspflichtig beschäftigt warst und dann arbeitslos wurdest. ALG II kann man auch bekommen, wenn man noch nicht gearbeitet hat, aber grundsätzlich fähig dazu ist. Und das bist du ja .
    Grundsätzlich würde ich es mit einem Antrag versuchen. Aber wie im letzten Beitrag schon erwähnt, weis ich nicht, wie es sich da verhält bei einer zweiten Ausbildung und ob du nich doch noch BAB-Anspruch hättest (Berufsausbildungsbeihilfe).

  • Mal dumm gefragt: Was macht man denn dann in so einer Situation? Geht man dann zum Sozialamt oder muss man dann irgendwo einen Kredit aufnehmen? Ich frage halt, weil ich das auch vor kurzem gefragt wurde, ob man noch irgendwie Leistungen bekommt. Ich konnte aber keine Antwort darauf geben :/

  • Hmhm, also bleibt unterm Strich, dass ich _keine_ Möglichkeiten habe, an Unterstützung zu kommen?


    @ Kitty: ALG2 ist doch die alte Sozialhilfe, dachte ich, die müsste doch greifen..? BAB fällt ja wie gesagt, genau wie Bafög, weg.


    @ Doriel: Danke für die Erklärung, jetzt bin ich wieder ein Stückchen schlauer ;) Wenn auch einer Lösung nicht näher... blöd.