700€ Schulden durch Ausbildungsaufnahme - Hilfe

  • Hallo, ich habe eine wichtige Frage zu den Sozialleistungen. Kurz und knapp. Ich habe durch den Beginn meiner Ausbildung knapp 700€ Schulden bekommen. Ich kenne leider die Rechtslage nicht genau, jedoch denke ich das diese aufgezwungenen Schulden, unrechtmäßig sind. Hoffe es kann mir jemand ein Rat geben, der vlt. auch in der Situation war.
    Jetzt werde ich spezifischer...


    Habe seit dem 1.10 eine Ausbildung angefangen und bin auch tierisch happy darüber. Ich bezog vor dem Ausbildungsbeginn ALG II, welches mir zuletzt am 1.10 ausgezahlt wurde. Ein paar Tage später kam ein Schreiben mit der Aussage das die Bewilligung auf Leistung vom 1.10 bis zum 31.10 aufgehoben wurde.
    Zitat: "Sie haben während des genannten Zeitraumes Einkommen aus ä erziehlt"
    Was das "ä" bedeuten soll, weiß glaub ich nur die AA Bedienstete...


    Eine Woche später kam die gleiche Forderung von der Niederlassung "xy". In meinem Fall ist es etwas komplizierter, da ich seit 4 Jahren in der Wohlverhaltensphase stecke. Ich habe meinen INSO Anwalt natürlich darüber erkundigt. Jedoch wurde mir von diesem Erklärt, dass er Neutralität gewährleisten muss und zu diesem Anliegen, keine Äußerung geben kann.


    Ich beziehe das Einkommen von der BAB zum Ende des Monats rückwirkend für den Monat, welches aber dazu dient mein Lebensunterhalt im Folgemonat November zu bestreiten.
    Ebenso gilt, dass für meinen Gehalt, denn ich erst zum Anfang des Monats November erhalte. Also das heißt ich erhalte immer zum Ende des Monats, das Einkommen durch BAB und erst dann erhalte ich Gehalt für den abgelaufenen Monat. Das heißt nach der Forderung der ALG II Stelle hin, hätte ich den Lebensunterhalt nicht beziehen dürfen und wäre für den besagten Zeitraum mittellos und hätte meine Wohnung nicht bezahlen können im Monat Oktober. Sehe ich das Richtig? :confused:


    Das Einkommen von der BAB in Höhe von 120€ kann gerade meine Lebensmittel sichern. Kindergeld bekomme ich, dank der Herren um Merkel, nicht mehr. (zu alt) Mein Lohn deckt die kompletten Fixkosten (Wohnung, Versicherung, Fahrkarte). Ich bekomme zurzeit wesentlich weniger als ein Harz4 Empfänger...
    Davon mal ab, wäre eine Ratenzahlung unmöglich. Ich habe mit ähnlichen Ausführungen einen Widerspruch eingelegt, da ich für den Monat Oktober komplett mittelos gewesen wäre und auf das Geld angewiesen war. Ich habe der Beamtin meine Kontoauszüge beigelegt, da es mir vorkam als wäre das nur ein Fehler.


    Bin seither ziemlich gestresst und mache mit Sorgen, da ich ja in der Wohlverhaltensphase bin und mir nichts zu Schulden kommen lassen habe die letzten vier Jahre. Hoffe jemand hat die Zeit mir einen Rat zu geben.
    Finde ich das Ganze ziemlich entmutigend...da ich lange einen Ausbildungsplatz gesucht habe und viel getan habe für diese Ausbildung (Arbeitsproben, etc...) Kann verstehen warum manche lieber Arbeitslos bleiben....

  • Es ist nicht toll, wenn du hier die nahezu selbe Frage kurz hintereinander - wenn auch unter anderen Überschriften - mehrfach stellst; hatte dir zu deiner vorangegangenen gerade geantwortet. Wenn man das so handhabt, geht im Forum hier einiges durcheinander, weil beispielsweise die Leser bzw. Schreiber unter anderem auch auf Antworten anderer eingehen und nicht beispielsweise nicht gerade immer wissen können, was zum Parallelthema schon "gelaufen" ist.

  • Es ist nicht toll, wenn du hier die nahezu selbe Frage kurz hintereinander - wenn auch unter anderen Überschriften - mehrfach stellst; hatte dir zu deiner vorangegangenen gerade geantwortet. Wenn man das so handhabt, geht im Forum hier einiges durcheinander, weil beispielsweise die Leser bzw. Schreiber unter anderem auch auf Antworten anderer eingehen und nicht beispielsweise nicht gerade immer wissen können, was zum Parallelthema schon "gelaufen" ist.


    Ok, habe den Verweis gelöscht. Der Grund ist, dass das "Schuldenthema" ja durch die ALG 2/Hartz4 Beteiligten verursacht wurde und nicht von der BAB Stelle/Ausbildung.

    BITTE UM Hilfe. Hoffe es hat jmd. Zeit sich meinen ersten Beitrag durchzulesen. Ich muss sicher gehen, da ich mir einen unberechtigten Anwaltsbesuch nicht leisten kann.


    Nochmal kurz gefasst: Wenn ich im ersten Ausbildungsmonat Hartz4 bekommen habe, mir dieses Geld dann eine Woche später als Schulden vorliegt und ich jeglich Leistung wie (Lohn & BAB) zum ersten mal, im zweiten Ausbildungsmonat bekomme. Ist das rechtens?
    Weil ich ja mit dem Lohn/BAB ja den zweiten Monat in Ausbildung für den Lebensunterhalt zahlen muss.

  • Da kommt es genau auf das Datum an, wann das Geld zugeflossen ist. Wenn dein BAB und Gehalt am 1.11. gekommen sind, dann ist die Forderung seitens der ARGE nicht rechtens. Ist eins davon aber am 31./30.10. auf dein Konto gelangt, dann ist das wieder was anderes. Ist aber nur eine der beiden Dinge direkt im Oktober auf dein Konto gelangt, muss vielleicht geschaut werden, ob du wirklich dann den vollen Betrag zurückzahlen musst.

  • Wenn du im Oktober noch Leistungen bekommen hast und in dem selben Monat auch wenn dies am letzten Tag war Einkommen erhalten hast dann gilt das Zuflußprinzip und du müßtest die ALG2 Leistung zurückzahlen.Dies geht aber meist in Raten und hat nichts mit Schulden machen zu tun denn du konntest ja Anfang Oktober noch nicht wissen wann du dein erstes Einkommen bekommen würdest.Dies hätte ja auch erst im November gezahlt werden können.Außerdem gibt es ja das Überbrückungsgeld von der ARGE damit du eben nicht in Geldnöten kommst wenn das Einkommen erst zum Ende des Monates gezahlt wird du aber Anfang des Monates deine Kosten bestreiten mußt.