Beiträge von Such3nd3r

    Einfach nur peinlich....Ich habe heute extra früher Schluss bekommen, dass ich es ja noch zum Arbeitsamt schaffe um mich zu erkundigen, ob der Fortsetzungsantrag bewilligt ist. Was sagt man mir?!
    Letzter Eintrag am 15.10. UND ZWAR, dass man mich zurückrufen möchte. Was man nicht getan hat. Was auch die Frau am Schalter bestätigt hat.
    Obwohl ich noch letzte Woche mit irgendeiner Sachbearbeiterin gesprochen habe. Jetzt muss wieder mit meinem Chef sprechen, dass ich später komme, um morgen dort aufzuschneien. Im vergangenen Monat habe ich nach dem Fortsetzungsantrag gebeten und ihn am 2.10 persönlich eingereicht. Trotzallem habe ich jetzt am 1.11 Problem, da mein Gehalt und BAB nicht ausreichen....


    Ich würde mich schämen wenn ich so arbeiten würde. Davon mal ab gebe es keinen Arbeitgeber in der freien Wirtschaft, der solche Arbeitsmoral akzeptieren würde. Einfach nur faule und unfähige Menschen die dort arbeiten, wie ich wieder feststellen musste. -.-

    Ich habe die Unterlagen erhalten und am 2.10 eingereicht. Daraufhin wollte man meine letzten 12 Gehaltabrechnung, sowie Änderungen zu meinen Wohnverhältnissen. Diese habe ich dann 9.10 eigenständig in den Briefkasten der Arge gelegt. Sowie ich das mit allen Unterlagen mache.
    Bislang keine Bestätigung oder Ablehnung der Arge bezüglich der Weiterbewilligung. Ebenso wenig zu meinem Widerspruch in dem anderen Fall. Mehrfach telefonisch wirksam gewesen und damit vertröstet worden, dass man mich zurückrufen werde.
    Werde morgen beim ARGE auftauchen und fragen was dieser Irrsinn soll. Dann wird der Anwalt eingeschaltet. Ich arbeite doppelt so lang wie die Herren von der ARGE, von 9 - 18 Uhr, und muß mich auch meiner Verantwortung stellen....


    Das diese Frau (meine SB) seit 3 Wochen nicht erreichbar ist (angeblich wegen Krankheit/Urlaub), kann kein Grund sein warum es kein Fortschritt gibt.

    Hallo,


    ich bin Azubi und erhalte zu meinem BAB zusätzlich "Unterstützung für Wohnung und Heizung". Der Leistungszeitraum läuft mal wieder ab und ich hatte die Herren von der ARGE im September gebeten mir einen Fortsetungsantrag zuzuschicken, da sie das letzte mal dieses nicht getan haben (angeblich sind sie nicht verpflichtet).


    Habe so schon stress (siehe): http://www.sozialleistungen.in…sses-13752.html#post55645 Mir wurden 50€ fälschlicherweise gekürzt....
    Musste dazu meine letzten fünf Verdienstbescheinigungen nachreichen! Die 50€ habe ich baslang nciht erhalten...


    Jetzt hatte ich vor 2 Wochen den Fortsetzungsantrag abgegeben und heute ein Schreiben von einer anderen Sachbearbeiterin erhalten in dem sie mich auffordert meine letzten 12 Verdienstbescheinigungen, Urlaubs- und Weihnachtsgeldbescheinigungen und die letzten Änderungen über die Mietverhältnisse einzurechen.


    Ich hatte schon im Dezember 2009 eine Sozialklage mit meinem Anwalt eingereicht wo sie schon mehrfach den Ausbildungsvertrag so wie die Verdienstbe. von Okt-Jan erhalten haben und daraus ersehen konnten das ich kein Urlaubs-, geschweige denn, Weihnachtsgeld bekomme.


    Zudem arbeite ich noch von 9-18 Uhr und kann da nicht alle 2 Wochen hinfahren und frei nehmen dafür. Mir kommt es vor wie Shikane....Leider eilt es da ich das Geld im nächsten Monat dringend benötige.


    Gibt es eine Möglichkeit den irgendwie zu drohen oder muss ich wieder meinen Anwalt einschalten??

    OK, schlag ihr den Begriff um die Ohren wenn die sich quer stellt. Danke!


    Das gilt leider jedoch nicht für die Aufnahme der Ausbildung. Ich hatte vor Beginn dieser ALGII bekommen. Die ALGII Leistung die ich im Oktober erhalten habe, wurde mir zur Schuld gelegt, obwohl ich erst im November mein erstes Gehalt bekommen habe. Die Niederlassung Bremen hatte mir auch prompt eine Mahnung in Höhe der gesamten Leistung geschickt. Ich habe dann einen Anwalt konsultiert, die Sozialklage ist immernoch nicht ganz abgewickelt.
    Bei mir hatte man mal wieder einen Fehler gemacht. Es darf nicht die gesamte Leistung zurück erstattet werden, sondern nur 50% für den Teil der Unterkunft. Habe jetzt zwar zwar 170€ weniger Schulden, aber immernoch 520€ schulden, weil ich eine Ausbildung angefangen habe...:rolleyes:


    Für so einige Arbeitslose wäre es "das" Argument keine Ausbildung anzufangen. Also warne jeden der eine Ausbildung anfängt, das Einkommen von der ALGII Stelle ist nicht ganz erstattungspflichtig! Ich finde es sowieso eine Dreißtigkeit der Regierung solch eine gesetzliche Regelung in die Welt zu setzen. Schwachköpfe!!!

    Ist halt etwas doof geschrieben glaube ich. :) Ja, bekomme das höhere Gehalt erst im nächsten Monat. Ich bekomm das Gehalt ja nicht als Vorschuss. Da ich es mir ja sozusagen vorher erarbeiten muss.


    Das war ja auch so ne Sache die ich hier vor einem Jahr erfragt hatte. Da mir der komplette Oktober Monat Arbeitslosengeld zu Last gemacht wurde als ich die Ausbildung angefangen habe. Den Lohn für den ersten Ausbildungsmonat habe ich am darauffolgenden Monat bekommen.Was ja auch überall so üblich ist. :)
    Mir wurde aber das ALGII für den Zeitraum als Schuld angerechnet. Dann hatte ich einen Anwalt eingeschaltet. Das ist leider eine dumme gesetzliche Regelung. Man verschuldet sich automatisch wenn man eine Ausbildung/Arbeit anfängt bei ALGII. Naja....


    Dann werd ich mal Montag bei der Frau anrufen und hoffe das die einsichtig ist, dass sie ein Fehler gemacht hat. Danke für die Hilfe.

    Ja, also ich habe heute Gehalt entsprechend der Höhe des ersten Ausbildungsjahres für den September erhalten. Das Gehalt in Höhe des 2.Ausbildungsjahrs für den Oktober bekomme ich zum 1.11.2010. Die Ausbildung habe ich zum 01.10.2009 angefangen. Den Vertrag habe ich der Frau da, schon dreimal vorlegen müssen. Mir wurden aber schon für diesen Monat 50€ abgezogen.
    Liege ich also richtig das es ein Fehler ist?

    Hallo,


    ich denke ich bin auf einen Fehler des Arbeitsamtes gestoßen. Leider muß ich mich alle 4 Monate mit den befassen...:mad:


    Ich erhalte "Unterstützung für Wohnung und Heizung" und habe heute genau vor 1 Jahr bei der Firma als Azubi angefangen. Mir wurde ein Änderungsbescheid geschickt indem es lautet, dass ich ab Oktober mehr Ausbildungsvergütung erhalte und deshalb werden mir 50€ gestrichen. Ist ja auch soweit in Ordnung.


    Nur erhalte ich das höhere Gehalt erst nachdem ich es mir im Oktober erarbeitet habe... Also zum 1.11.2010 Mir wurden die 50€ schon für den Oktober gestrichen. (die Frau vom AA bekommt ihr Geld ja auch nicht als Vorschuss )


    Weiß nicht was der Quatch schon wieder soll. Die Unterlagen, sowie den Vertrag habe ich den schon mehrfach nachreichen müssen. Gucken die da überhaupt mal rauf.


    Das ist das rechtens oder wieder schludrige Arbeit meiner Sachbearbeiterin??


    Würde mich über eine Antwort freuen.

    Vielen Dank. Damit hast du mir schon sehr geholfen. Das Thema Halbweisenrente werde ich demnächst erforschen. Aber muss laut Sozialgesetzt der Mindestsatz von 345€ für den eigen Lebensunterhalt geleistet werden? Ich bekomme ja kein Kindergeld und habe nur noch knapp 250€ für den Lebensunterhalt. Hätte ich den dann nicht Anspruch auf ALG2, da ich ja unterm dem Lebensunterhalt bin?


    Eine kleine Verwirrung habe ich da noch. Wohngeldstelle?! Ist, dass das Wohnungsamt?! Ich habe vor langer Zeit gehört, das es das Wohnungsamt nicht mehr gibt. Muss ich zum Arbeitsamt oder Rathaus?

    Es ist nicht toll, wenn du hier die nahezu selbe Frage kurz hintereinander - wenn auch unter anderen Überschriften - mehrfach stellst; hatte dir zu deiner vorangegangenen gerade geantwortet. Wenn man das so handhabt, geht im Forum hier einiges durcheinander, weil beispielsweise die Leser bzw. Schreiber unter anderem auch auf Antworten anderer eingehen und nicht beispielsweise nicht gerade immer wissen können, was zum Parallelthema schon "gelaufen" ist.


    Ok, habe den Verweis gelöscht. Der Grund ist, dass das "Schuldenthema" ja durch die ALG 2/Hartz4 Beteiligten verursacht wurde und nicht von der BAB Stelle/Ausbildung.

    BITTE UM Hilfe. Hoffe es hat jmd. Zeit sich meinen ersten Beitrag durchzulesen. Ich muss sicher gehen, da ich mir einen unberechtigten Anwaltsbesuch nicht leisten kann.


    Nochmal kurz gefasst: Wenn ich im ersten Ausbildungsmonat Hartz4 bekommen habe, mir dieses Geld dann eine Woche später als Schulden vorliegt und ich jeglich Leistung wie (Lohn & BAB) zum ersten mal, im zweiten Ausbildungsmonat bekomme. Ist das rechtens?
    Weil ich ja mit dem Lohn/BAB ja den zweiten Monat in Ausbildung für den Lebensunterhalt zahlen muss.

    Du hast nicht geschrieben, wie alt du bist,


    Geboren mitte April 1983. Mir wurde erklärt das ab dem 1.1.1983 nur noch bis 25 gezahlt wird


    Zitat

    ...Wohngeld beantragen und beispielsweise auch Befreiung von der Zuzahlung betreffend Krankenkassengebühren, wie beispielsweise diese quartalsmäßig anfallende Gebühr, die Zuzahlung bei der Verordnung von Medikamenten und so weiter. Natürlich kannst du auch die Befreiung von den GEZ-Gebühren in Anspruch nehmen, denke ich.


    Vielen Dank für die Info. Muss ich mich mal schlau machen, wo ich das beantragen kann. Wohngeld wird doch beim Wohnungsamt beantragt?! Die Befreiung der Krankenkassengebühren, beim Arbeitsamt 1?!


    Zitat

    Was deine Halbwaisenrente betrifft, solltest du dich bei der zuständigen Behörde richtig eingehend informieren; Dein Vater müßte wohl schon für tot erklärt worden sein, damit du Waisenrente erhalten kannst; ein Auslandsaufenthalt oder nicht auffindbar sein werden nicht ausreichen.


    Ok, danke. Der Deutsche Rentenversicherungs Bund ist dafür zuständig. Wird wohl ein großes Unterfangen, da ich weder das Geburtsdatum, noch den letzten Aufenthaltsort meines Vaters kenne. Habe auch keinen Kontakt zu meiner Mutter oder Verwandten...

    Hallo, hoffe mir kann jemand einen Hinweis geben. Seit 1.10 bin ich glücklicher Azubi und habe leider dadurch auch ziemlich Probleme bekommen.
    Ich habe letzte Woche das Einkommen aus der BAB bekommen, rückwirkend für den Monat Oktober. Das Einkommen von 120€ kann gerade meine Lebensmittel sichern. Kindergeld bekomme ich, dank der Herren um Merkel, nicht mehr (zu alt)
    Mein Lohn deckt die kompletten Fixkosten (Wohnung, Versicherung, Strom, Telefon). Für Kleidung, Fahrkarte und jegliche Freizeitbetätigungen beleibt nix übrig. Ich bekomme zurzeit wesentlich weniger als ein Harz4 Empfänger...


    Mach mir jetzt Sorgen, wie das jetzt weiter geht?! Gibt es außer Wohngeld weitere Zuschüsse die man beantragen kann? Kann ich Halbwaisenrente beantragen auch wenn der Vater nicht auffindbar ist und wohlmöglich im Ausland wohnt?

    Hallo, ich habe eine wichtige Frage zu den Sozialleistungen. Kurz und knapp. Ich habe durch den Beginn meiner Ausbildung knapp 700€ Schulden bekommen. Ich kenne leider die Rechtslage nicht genau, jedoch denke ich das diese aufgezwungenen Schulden, unrechtmäßig sind. Hoffe es kann mir jemand ein Rat geben, der vlt. auch in der Situation war.
    Jetzt werde ich spezifischer...


    Habe seit dem 1.10 eine Ausbildung angefangen und bin auch tierisch happy darüber. Ich bezog vor dem Ausbildungsbeginn ALG II, welches mir zuletzt am 1.10 ausgezahlt wurde. Ein paar Tage später kam ein Schreiben mit der Aussage das die Bewilligung auf Leistung vom 1.10 bis zum 31.10 aufgehoben wurde.
    Zitat: "Sie haben während des genannten Zeitraumes Einkommen aus ä erziehlt"
    Was das "ä" bedeuten soll, weiß glaub ich nur die AA Bedienstete...


    Eine Woche später kam die gleiche Forderung von der Niederlassung "xy". In meinem Fall ist es etwas komplizierter, da ich seit 4 Jahren in der Wohlverhaltensphase stecke. Ich habe meinen INSO Anwalt natürlich darüber erkundigt. Jedoch wurde mir von diesem Erklärt, dass er Neutralität gewährleisten muss und zu diesem Anliegen, keine Äußerung geben kann.


    Ich beziehe das Einkommen von der BAB zum Ende des Monats rückwirkend für den Monat, welches aber dazu dient mein Lebensunterhalt im Folgemonat November zu bestreiten.
    Ebenso gilt, dass für meinen Gehalt, denn ich erst zum Anfang des Monats November erhalte. Also das heißt ich erhalte immer zum Ende des Monats, das Einkommen durch BAB und erst dann erhalte ich Gehalt für den abgelaufenen Monat. Das heißt nach der Forderung der ALG II Stelle hin, hätte ich den Lebensunterhalt nicht beziehen dürfen und wäre für den besagten Zeitraum mittellos und hätte meine Wohnung nicht bezahlen können im Monat Oktober. Sehe ich das Richtig? :confused:


    Das Einkommen von der BAB in Höhe von 120€ kann gerade meine Lebensmittel sichern. Kindergeld bekomme ich, dank der Herren um Merkel, nicht mehr. (zu alt) Mein Lohn deckt die kompletten Fixkosten (Wohnung, Versicherung, Fahrkarte). Ich bekomme zurzeit wesentlich weniger als ein Harz4 Empfänger...
    Davon mal ab, wäre eine Ratenzahlung unmöglich. Ich habe mit ähnlichen Ausführungen einen Widerspruch eingelegt, da ich für den Monat Oktober komplett mittelos gewesen wäre und auf das Geld angewiesen war. Ich habe der Beamtin meine Kontoauszüge beigelegt, da es mir vorkam als wäre das nur ein Fehler.


    Bin seither ziemlich gestresst und mache mit Sorgen, da ich ja in der Wohlverhaltensphase bin und mir nichts zu Schulden kommen lassen habe die letzten vier Jahre. Hoffe jemand hat die Zeit mir einen Rat zu geben.
    Finde ich das Ganze ziemlich entmutigend...da ich lange einen Ausbildungsplatz gesucht habe und viel getan habe für diese Ausbildung (Arbeitsproben, etc...) Kann verstehen warum manche lieber Arbeitslos bleiben....

    Hallo,
    Das habe ich ja gemeint, dass ich den Infoteil hier nicht ganz verstehe! Aber jetzt. Dank dir.:o
    Die Betriebskostennachzahlung hat die Heizungskosten mitaufgeführt. Kann ich da ein Antrag stellen, das das Arbeitsamt die Kosten übernimmt?


    Wieviel kostet eine Beratung bei der Verbraucherzentrale? Habe da nur die Telefonhotline gesehen und Ihnen die einzelnen Post per Tele zu übermitteln übersteigt mein Budget.

    OK. Das muss ich überprüfen. Hab leider kein Ahnung von solchen juristischen Angelegenheiten.
    Aber wie ist das mit dem Lebensunterhalt?
    Stehen mir die ~14 ? mehr zu oder muss ich Wasser/Strom von den 345 ? Lebensversorgung bezahlen?
    Kann ein Antrag in dem Fall zur Übernahme der Betriebskosten gestellt werden?


    :( Das komische ist das in den letzten Betriebskostenabrechnungen meine Beiträge geringer waren, ich aber das gleiche gezahlt habe und dann noch Guthaben hatte. :confused:
    Jetzt mehr Kostenanteil/Beiträge und eine Nachzahlung.

    Hallo,


    vorab danke fals ihr den Beitrag liest und mir helfen könnnt. Ich habe ein Wohnung von 36 m². Folgendes bezahle ich monatlich:


    314,85 ? Miete
    21,00? Strom
    10,00? Wasser
    Heizung ist in der Miete schon drin, da ich nichts anderes monatlich zahlen muss/Warm Wasser durch Boiler


    Ich bekomme 677,80 ? an Lebensunterhalt.


    Hier hatte ich mir das durchrechnen lassen. Und es kam dabei ein Betrag von ~691? zustande. Ist das richtig ??


    Auf die 345? Lebensunterhalt komme ich mit den Abzügen für die Wohnung nicht.:confused: Verstehe leider auch nicht das Informationsmaterial hier dazu.


    Als zweites, soll ich 144? Betriebskosten nachzahlen. Dort ist die Grundsteuer mitberechnet worden. Laut Anwalt: "Grundsteuer ist nicht umlagefähig".
    Schreiben an Vermieter geschickt - Antwort: Es sei alles richtig aufgeführt! (das alles nur unverständlicher formuliert)
    Was kann ich tuen.


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