Ausbildungsvergütung -> Änderung des KDU Zuschusses

  • Hallo,


    ich denke ich bin auf einen Fehler des Arbeitsamtes gestoßen. Leider muß ich mich alle 4 Monate mit den befassen...:mad:


    Ich erhalte "Unterstützung für Wohnung und Heizung" und habe heute genau vor 1 Jahr bei der Firma als Azubi angefangen. Mir wurde ein Änderungsbescheid geschickt indem es lautet, dass ich ab Oktober mehr Ausbildungsvergütung erhalte und deshalb werden mir 50€ gestrichen. Ist ja auch soweit in Ordnung.


    Nur erhalte ich das höhere Gehalt erst nachdem ich es mir im Oktober erarbeitet habe... Also zum 1.11.2010 Mir wurden die 50€ schon für den Oktober gestrichen. (die Frau vom AA bekommt ihr Geld ja auch nicht als Vorschuss )


    Weiß nicht was der Quatch schon wieder soll. Die Unterlagen, sowie den Vertrag habe ich den schon mehrfach nachreichen müssen. Gucken die da überhaupt mal rauf.


    Das ist das rechtens oder wieder schludrige Arbeit meiner Sachbearbeiterin??


    Würde mich über eine Antwort freuen.

  • Wenn Deine Ausbildungsvergütung erst nach dem 31.10. auf dem Konto ist, dürfen Dir diese € 50 nicht abgezogen werden, da der Zufluß des Geldes erst im November erfolgt.
    Darauf solltest Du Deinen Sachbearbeiter aufmerksam machen!


    vG Berthold

  • Ja, also ich habe heute Gehalt entsprechend der Höhe des ersten Ausbildungsjahres für den September erhalten. Das Gehalt in Höhe des 2.Ausbildungsjahrs für den Oktober bekomme ich zum 1.11.2010. Die Ausbildung habe ich zum 01.10.2009 angefangen. Den Vertrag habe ich der Frau da, schon dreimal vorlegen müssen. Mir wurden aber schon für diesen Monat 50€ abgezogen.
    Liege ich also richtig das es ein Fehler ist?

  • Also wenn ich das recht verstehe, hat Dein 2. Ausbildungsjahr am 1.9. begonnen und die höhere Ausbildungsvergütung für September hast Du heute auf dem Konto. Dann ist es doch okay, wenn Dir die ARGE für Oktober € 50 weniger bezahlt.


    Gruß Berthold

  • HM?!! Nee. Meine Ausbildung habe ich am 01.10.2009 begonnen und habe heute genauso viel Gehalt bekommen wie die letzten Monate. Deswegen ist das ja auch so schlecht, weil mir durch das AA 50€ fehlen in diesem Monat.

  • Ich habe das in Deinem virangegangenen Beitrag irgendwie anders gelesen.
    Also bekommst Du die erste, höhere Ausbildungsvergütung erst Anfang November für den Oktober. Entsprechend darf Dir dann die ARGE diese € 50 erst im November abziehen.


    vG Berthold

  • Ist halt etwas doof geschrieben glaube ich. :) Ja, bekomme das höhere Gehalt erst im nächsten Monat. Ich bekomm das Gehalt ja nicht als Vorschuss. Da ich es mir ja sozusagen vorher erarbeiten muss.


    Das war ja auch so ne Sache die ich hier vor einem Jahr erfragt hatte. Da mir der komplette Oktober Monat Arbeitslosengeld zu Last gemacht wurde als ich die Ausbildung angefangen habe. Den Lohn für den ersten Ausbildungsmonat habe ich am darauffolgenden Monat bekommen.Was ja auch überall so üblich ist. :)
    Mir wurde aber das ALGII für den Zeitraum als Schuld angerechnet. Dann hatte ich einen Anwalt eingeschaltet. Das ist leider eine dumme gesetzliche Regelung. Man verschuldet sich automatisch wenn man eine Ausbildung/Arbeit anfängt bei ALGII. Naja....


    Dann werd ich mal Montag bei der Frau anrufen und hoffe das die einsichtig ist, dass sie ein Fehler gemacht hat. Danke für die Hilfe.

  • OK, schlag ihr den Begriff um die Ohren wenn die sich quer stellt. Danke!


    Das gilt leider jedoch nicht für die Aufnahme der Ausbildung. Ich hatte vor Beginn dieser ALGII bekommen. Die ALGII Leistung die ich im Oktober erhalten habe, wurde mir zur Schuld gelegt, obwohl ich erst im November mein erstes Gehalt bekommen habe. Die Niederlassung Bremen hatte mir auch prompt eine Mahnung in Höhe der gesamten Leistung geschickt. Ich habe dann einen Anwalt konsultiert, die Sozialklage ist immernoch nicht ganz abgewickelt.
    Bei mir hatte man mal wieder einen Fehler gemacht. Es darf nicht die gesamte Leistung zurück erstattet werden, sondern nur 50% für den Teil der Unterkunft. Habe jetzt zwar zwar 170€ weniger Schulden, aber immernoch 520€ schulden, weil ich eine Ausbildung angefangen habe...:rolleyes:


    Für so einige Arbeitslose wäre es "das" Argument keine Ausbildung anzufangen. Also warne jeden der eine Ausbildung anfängt, das Einkommen von der ALGII Stelle ist nicht ganz erstattungspflichtig! Ich finde es sowieso eine Dreißtigkeit der Regierung solch eine gesetzliche Regelung in die Welt zu setzen. Schwachköpfe!!!