Beiträge von Doriel

    [Es wär schön, wenn du dich einer ordentlichen Aussprache bemühen würdest. Das ist recht unangenehm zu lesen ;)]


    Also erstmal kann deine Mutter nicht "einfach so" ihre elterlicher Sorge abgeben! Das muss mindestens mit dem Jugendabend besprochen werden und wird dann von einem Gericht entschieden. Also warte da erstmal ab.


    Sollte es wirklich so kommen, das deine Großeltern dann eine Vormundschaft übernehmen, dann kann es gut sein, das deine Eltern beide Unterhalt zahlen müssen, aber das wird dann aufgeteilt. Dein Vater würde dann die eine Hälfte zahlen und deine Mutter die andere Hälfte. Es gäbe als nicht mehr Geld als vorher.

    Ausziehen kannst du nur wieder, wenn du einen TRIFFTIGEN Grund hast, nicht bei deinen Eltern zu wohnen. Das wäre z.B. der Fall einer deiner Elternteile schwer Alkoholkrank wär und du psychisch darunter leidest oder sowas. Also es kann nicht sowas sein wie "wir kommen nicht klar".


    Weiterbildungen oder weitere Abschlüsse kriegt man GLAUBE ICH nicht noch bezahlt, wenn man schon eine abgeschlossene Ausbildung hat. Eventuell wenn du studieren gehst. Da müsstest du dich aber beim Bafögamt der Uni erkundigen, wo du studieren würdest.

    Miethöchstgrenzen gibt es nicht. Aber es gibt einen Höchstbetrag beim Mietzuschlag von maximal 72€.
    Ansonsten musst du das hier beachten ;)
    "Mietzuschlag


    Wer einen eigenen Hausstand führt, kann darüber hinaus einen Mietzuschlag nach § 13 III BAföG erhalten. Dies ist möglich, wenn die Höhe der Miete und Mietnebenkosten 133 Euro pro Monat (52 Euro für Schüler an allgemeinbildenen Schulen) übersteigt und dies dem zuständigen Bafög-Amt, beispielsweise durch Vorlage eines Mietvertrags oder einer speziellen Mietkostenbescheinigung, schriftlich belegt wird.


    Kein Anspruch auf Zahlung eines Mietzuschlags besteht hingegen, wenn der Antragsteller selbst oder dessen Eltern Eigentümer der Wohnung sind. "

    Habt ihr schonmal versucht anhand der ganzen Informationen die man im Internet findet, mal euren Bedarf auszurechenn und euer Einkommen zu bereinigen (im Zuge von AGL II)?
    Lern ich grad an der Uni *g*
    Also wenn ich das richtig verstanden habe, bekommt ihr 1300€ ALG I ?
    Und Kindergeld?


    Ich versuch das mal durchzurechnen, aber ich hab natürlich zu wenig Informationen. Ich gehe einfach mal davon aus, das ihr normal Arbeitsfähig seit, keine besonderen Einschränkungen und vermögen etc. habt.


    Bedarf:
    316 Mann
    316 Frau
    (Wie alt ist das Kind???)
    281 Kind ab 15J / 211 bis 14 J.
    450 € Miete (warm oder kalt? ich gehe mal mutig von warm aus)


    Also geht man davon aus, das euer Kind mind. 15 Jahre alt ist hättet ihr einen Bedarf von 1363€
    Mit dem ALG I und Kindergeld habt ihr ein Einkommen von 1464 abzüglich des Freibetrages von 100€ wären das 1364€ Shit happens, ein Euro über den Bedarf, kein Anspruch mehr auf ALGII :/
    Ist das Kind jünger habt ihr einen Bedarf von 1293€ , also auch kein Anspruch auf ALG II, da euer Einkommen dann deutlich drüber liegt.
    Aber ich konnte jetzt keine anderen Dinge absetzen wie Versicherungen, bsondere Bedarfe etc.


    "Aufgrund der Regelung der Anspruchsberechtigungen ist ein gleichzeitiger Bezug von Arbeitslosengeld II und Kinderzuschlag nicht möglich. Liegen die Eltern mit ihrem Einkommen unterhalb der Regelsätze des Arbeitslosengeld I besteht kein Anspruch auf Kinderzuschlag, sondern es sind die Leistungen des ALG II in Anspruch zu nehmen. Liegt das Einkommen hingegen über den Regelsätzen, besteht kein Anspruch auf ALG II."


    Wenn ich das richtig verstehe, solltet ihr eigentlich Kinderzuschlag bekommen und nix anderes.

    Also ich würde das nochmal überprüfen
    "Kindergeld wird mindestens bis zum 18. Lebensjahr des Kindes gezahlt. Befindet sich das Kind in einer Schul- oder Berufsausbildung bzw. im Studium, wird Kindergeld bis grundsätzlich maximal zur Vollendung des 25. Lebensjahres gezahlt (Übergangsregelung: Geburtsjahrgang 1982 bis 26, 1980 und 1981 bis 27 Jahre)."


    "Der Anspruch entfällt weiterhin grundsätzlich dann, wenn das Kind ein Einkommen von mehr als € 7.680 pro Jahr hat."


    Das ist quatsch, das der Anspruch ab beginn einer Ausbildung entfällt oder man Arbeitssuchend ist. Dann würden ja auch alle Hartz4 Empfänger unter 25 kein Kindergeld mehr kriegen o.O


    CatLilliFee : Schaut euch alles nochmal genau an und versucht es auch durchzurechnen. Zur Not fragt auch bei der Hotline der Familienkasse nach. Was natürlich ein Problem sein könnte ist der Abbruch der Ausbildung.
    Vielleicht legen die das als Erstausbildung aus und sagen dann "nö, das ist schon die zweite es gibt kein Geld mehr". Allerdings fehlt ihr ja der berufliche Abschluss. Dahingehend würde ich dann darauf plädieren, das dies eben doch die erste Berufsausbildung ist.

    Hallo Leute!


    Ich hab mal allgemein eine Frage. Wie genau wird Bafög denn auf das ALGII angerechnet?
    Es ist nämlich so, das ich zur Zeit 530€ Bafög bekomme + Kindergeld.
    Mein Freund bekommt noch 547€ und ich dachte eigentlich, das ich wegen des Kindergeldes einen
    Überschuss habe und der angerechnet wird.
    In dem Bescheid werde ich aber mit keinem Wort erwähnt, ausser das es sich um einen 2 Personenhaushalt handelt.
    Man darf ja immer nen bestimmten Satz an zusätzlichem Einkommen habe, was anrechnungsfrei ist. Haben die das jetzt da gemacht??? Dann würde sich das für mich ja noch irgendwie erklären, aber auch davon steht nix in dem Bescheid drin :confused:


    Vielleicht hat hier ja jemand eine Idee :)

    Aaalso, ich habe im Oktober07 angefangen zu studieren. Vorher bekam ich, wie mein Freund auch,
    H4. Als ich meinen Studienplatz bekam, hab ich das dem Amt sofort mitgeteilt und auch gleich den Antrag für Bafög gestellt(wie mein Berater mir dann auch sofort sagte). Nun hat das Amt mich aber noch bis Januar miteingerechnet, sogar im neuen Bescheid. Erst ende Januar kam dann ein Schreiben, das sie den Bescheid zurücknehmen und für meinen Freund neu berechnen und ich eben nichts mehr kriege. Etwas anderes gab es bisher nicht. Ich hatte eigentlich gedacht, das sie nachhaken, ob ich Bafög bekomme oder nicht (da es ja angerechnet wird).
    Nun ist das mit meinem Bafög so, das es da Schwierigkeiten gibt und daher noch keines erhalten habe, ausser 2 Vorschüsse von 360€. Im April, so sagte man mir, bekäme ich dann bis Oktober rückwirkend mein Bafög und den Bescheid dazu. Jetzt frage ich mich, ob da das Amt eine Rückzahlung fordern wird.
    Ich bin etwas hin und hergerissen, ob ich den Bescheid überhaupt vorlegen soll, da er einerseits ja gar nicht gefordert wurde, andererseits man ja immer über Veränderungen informieren muss.
    Weiterhin, kann ich ja nichts dafür, wenn die so spät auf die Idee kommen, das ich doch studiere und deswegen keinen Anspruch mehr habe. Würde sich dann bei einer Vorderung ein Wiederspruch lohnen?


    Gruß Dori

    Danke für die Antwort :)
    Naja einen netten Sachbearbeiter...die ist leider nicht so nett :/
    Dann muss ich mal schauen wie ich da durch komme. Wenn man schon mit Kind keinen Vorschuss erhält, dann brauch das ja schon fast nicht zu versuchen *sfz* traurige Bürokratenwelt :/

    Hallo ihr lieben,
    habe in der vergangenen Woche am dienstag meinen antrag abgegeben und bislang noch nichts gehört. Ist das normal..wan bekommt man in etwa bescheid? meine unterlagen waren komplett und ich muss nichts nachreichen, was die bearbeitung verzögern könnte. danke für eure hilfe


    Also wenn die ganz fix sind, dauerts vll. noch eine Woche, ansonsten würde ich ende des Monats mit einem Schreiben rechnen. Das sind so meine Erfahrungen.

    Hallo!
    Ich hoffe ich bin hier richtig.
    Ich hab folgende komplizierte und schwierige Situation.
    Mein Freund und ich leben zusammen und beziehen beide bisher Hartz4.
    Er macht über eine Maßnahme eine neue Ausbildung da er mit der ersten keinen Job
    gefunden hat. Ich hab bisher versucht einen Studienplatz zu bekommen. War erfolglos bis gestern.
    Ich habe gestern ein Schreiben bekommen, das ich im Losverfahren noch einen Platz bekommen habe (bin also ein Nachzügler). Das bedeutet ja, das ich nun Anspruch auf Bafög habe, sobald ich mich einschreibe.
    Ich hab bereits Anträge ausgedruckt und wurschtel mich da so durch. Nun habe ich auch mit jemandem
    vom zuständigen Amt telefoniert, um zu erfragen wann denn eine Zahlung möglich wäre.
    Wenn ich diesen Monat noch den Antrag stelle, dann werde ich aber vor ende November kein Geld bekommen.
    Also frühestens ende November oder später (wird Rückwirkend gezahlt).
    Wenn ich jetzt aber Baföganspruch habe, bekomme ich ja zumindest kein Hartz 4 mehr.
    Und da wären wir bei dem Problem. Wenn die das jetzt kürzen fehlt ja Geld und wir können die Miete nicht zahlen. Und um die ganze Situation mal noch komplizierter zu machen: Wir ziehem zum 1.12. in eine größere Wohnung die bereits bewilligt wurde. Das bedeutet das unsere Unterhaltskosten sich erhöhen.
    Gibt es da wohl möglichkeiten, das mir weitehin Hartz 4 gezahlt wird, bis ich meine Bafögzahlungen erhalten habe und dann den Betrag an die wieder zurückzahle oder sowas? Den so ein Geldverlust wäre jetzt sehr sehr fatal, da wir die neue Wohnung auch noch renovieren müssen :_:


    Ich hoffe mir kann da jemand weiterhelfen.


    Gruß Dori

    Wenn du dir ein Busticket kaufen musst, lass dir beim Kauf der Monatskarte eine Quittung geben und reich die dann bei deinem Sachbearbeiter ein. Dann kriegste das Geld zumindest mitte des Monats wieder. Mache ich auch so. Was die Arbeitskleidung betrifft, wenn es wichtige Sachen wie Sicherheitsschuhe sind oder eine bestimmte Uniform dann muss einer dafür aufkommen, entweder der Betrieb wo du arbeitest oder das Amt.
    Die können bei einem Praktikum nicht von dir verlangen dass du das selbst bezahlslt, das muss man ja selbst bei einer Ausbildung nicht. Also ich erlebe es jedenfalls nicht so und ich hab jeden Tag durch mein Praktikum mit solchen Sachen kontakt.


    EDIT: Ich bin jetzt spontan davon ausgegangen das du irgendwie vom Arbeitsamt sonst finanziert wirst. Ist das denn so? Und was ist das KJC ?

    das wäre ja aber total blöd <.<
    also im internet gibts einen bafögrechner
    der hat mit 530? ausgerechnet.


    so wir kriegen zusammen 783?


    mein teil der unterkunfstkosten sind 131?
    LU bekomme ich 157? (mir wird Kindergeld angerechnet)
    also mein gesamtbedarf für mich selbst sind 288?


    wenn ich jetzt 530? bekomme
    würden 242? von meinem Freund abgezogen weil ich das zu viel hab.


    Dann würde er ja nur noch 253? kriegen <.<
    dann wird er also bestraft weil ich studiere, ganz toll -.-

    Hallo ^^


    Also mein Freund und ich bekommen zur Zeit Hartz 4. Er macht durch eine Maßnahme eine zweite Ausbildung und ich warte auf einen Studienplatz. Nun geistert bei mir schon lange die Frage rum, wie das mit Bafög und Hartz4 verläuft. Hartz4 bekomm ich natürlich dann nicht mehr, aber mein Freund ja noch. Wird ihm dann mein Bafög angerechnet? Oder dürfen die Bafög gar nicht anrechnen? Ich hab hier und da schon einiges gelesen, aber ne ganz schlüssige Antwort hab ich noch nicht entdeckt.


    Danke schonmal für Antworten, wenn Fragen offen sind, immer her damit ^^


    Gruß Doriel