Beiträge von Doriel

    *schrader ignoremodus einschalt*


    Mit psychischen Erkrankungen ist nicht zu spaßen, wollte ich nur mal anmerken. Das kann jeden treffen, schneller als man glaubt.


    garfield :
    "Und sag mir bitte ehrlich was, stimmt das, dass die Leute im Amt fast Alle frech, arrogant und gemein sind? "


    Nein natürlich nicht :) Ich weis nicht, wo du die Information her hast. Natürlich ist das Bild der Sachberarbeiter und Fallmanager sehr schlecht aufgrund von den ALGII-Regelungen. Aber wenn man vernünftig mit den Leuten redet, also freundlich, sachlich und vor allem nicht überdreht, dann kriegt man eigentlich sehr gute Informationen und Hilfe.
    Was du über deine Freundin schreibst klingt in der Tat nicht besonders angenehm. Wenn sie selbst aufgrund ihrer Eltern schon in Behandlung ist, kann das durchaus als trifftiger Grund zum Auszug in eine eigene Wohnung dienen. Da sie aber noch nicht volljährig ist, wird sie die Erlaubnis ihrer Mutter benötigen, da sie die elterliche Sorge hat. Vielleicht würden da auch nochmal Gespräche mit dem Jugendamt weiterhelfen. Das wird eine Amtslauferei und Stress bedeuten, aber wenn deine Freundin noch was aus sich machen will und ihrere Psyche schützen will vor diesem Druck den sie da hat, sollte sie diese Mühe nicht scheuen!
    Wenn deine Freundin Glück hat und nur noch ein kleines bisschen warten muss, bis sie 18 wird, kann sie immerhin schonmal allein entscheiden ob sie auszieht oder nicht, da heisst es durchhalten. Dauerts aber noch mehrere Monate wird das Gespräch mit dem Jugendamt und ihrere Mutter wohl nicht zu umgehen sein.
    Sollte das Amt das übrigens nicht glauben wollen, sollte der Psychiater und/oder die Psychologin ein Schreiben für sie verfassen. Das lässt sich in der Regel auch recht einfach abhandeln.
    Ich hoffe das hilft euch weiter.
    :)

    Bei einer weiten Ausbildung besteht in der Regel kein Anspruch auf Hartz IV. Wenn Wohngeld auch wegfällt, muss deine Freundin wohl versuchen, mit ihrem Nettogehalt auszukommen. Aber 650 Euro sind auch nicht soo wenig ... eine Einzelperson dürfte bei Hartz IV-Bezug inkl. Kosten der Unterkunft ungefähr soviel bekommen ... je nach Gegend und angemessener Miethöhe.


    Liebe Grüße,
    Jana


    Sie hat dann keinen Anspruch mehr auf Ausbildungsbeihilfe, aber Hartz4 müsste doch als Aufstockung beantragt werden können? Da sollte sie sich direkt mal beim Amt erkundigen, ob die zweite Ausbildung dann nciht als normal Erwerbstätigkeit angesehen wird. Bei der Bedarfsberechnung, fehlt am Ende dann schon etwas, ist aber nicht viel. Allerdings hab ich das Einkommen jetzt nicht bereinigt (Freibeträge etc.). Wie gesagt, mal nen Termin holen und sich beraten lassen. Anspruch auf Wohngeld hätte sie dann aber nicht mehr!

    Wie ich bereits sagte, sind die Chancen für Berufsanfänger nicht so hoch direkt eine Vollzeitstelle zu bekommen. Und ich frage nochmal, musst du kein Annerkennungsjahr machen? ^^
    Auf der anderen Seite: Ob du Lust hast oder nicht, das Geld für eine Bewerbung "nur" auf eine Teilzeitstelle auszugeben, du wirst es tun müssen ;)
    Sobald du deinen Antrag durch hast, musst du dich auch auf Putzstellen bewerben. Deine Berufsausbildung schützt dich davor nicht. Das ist alles zumutbar! Also gib lieber das Geld für die Teilzeitstelle in deinem Berufsfeld aus, als dann hinterher das Geld ausgeben zu müssen, um dann putzen zu dürfen.


    Lange Geschichte kurzer Sinn, hat jemand eine Idee wie ich vorgehn soll????


    Ähm, eigentlich würde ich ja jetzt Informationen geben, was es so aufsich hat mit Haushaltsgemeinschaft etc., aber so unglaublich das nun erscheinen mag, muss ich mich Schrader doch etwas anschließen o.O (verkehrte Welt).
    Deine offentsichtlichen Äußerungen einfach nur kassieren zu wollen, sind doch ziemlich unverschämt. Leistungen stehen einem nur zu, wenn man sich bemüht aus der Arbeitslosigkeit wieder herauszukommen, außer man ist aus verschiedenen Gründen außer stande sich derzeitig zu bemühen. Du kommst frisch aus der Ausbildung und solltest daher diese Gründe nicht haben. Also sieh zu, das du zur Beratung in der Arbeitsvermittlung kommst o.O

    Also jetzt pass mal auf Schrader!!! Ich hab mir den rest des Threads hier mal angesehen und das einzige was mir dazu einfällt ist, das du ein einziges A******** bist! Ich verstehe nicht, wie ein "Mensch" wie du hier in einem Sozialen Forum sich rumtreiben kann! Ich hab eher das Gefühl das du mit deinen komischen Informationen nur versuchen willst, das so wenig wie möglich Leute auch Leistungen beantragen.
    Nur zu deiner Information ich bin STUDENTIN der Sozialen Arbeit und beschäftige mich gerade ZUFÄLLIGERWEISE mit Gesetzen!
    Und nur weil ich nicht jeden Beitrag deinerseits mit voller inbrunst in mich aufsauge, musst du mich nicht als Hauptschüler bezeichnen, was für richtige Hauptschüler auch sehr abwertend ist, es so negativ auszulegen. Und deiner Antwort stand verdammt nochmal nix von Brutto drin und die meisten Informationen die man bekommt, beziehen sich nunmal aufs Nettoeinkommen, also verstehe ich nicht die unnötige Verwirrung der Leute!!


    Und wenn du schon meinst mit Gesetzestexten um dich werfen zu müssen, dann belege sie doch gefälligst anhand der Paragraphen, dem richtigen Absatz und das Buch wo du es her hast. So kann das ja jeder behaupten!


    Und jetzt antwortest du schon auf mehrere Leute gleichzeitig, ohne das richtig zu trennen und verwirrst wieder nur die Leute. Ich frage mich echt, was du hier noch zu suchen hast.



    Garfield1986 : Ok, das ist natürlich eine denkbar schlechte Situation für deine Freundin. Gut ist schonmal, das sie zu einer Berufsberatung geht. Auch sollte sie sich überlegen, ob sie nicht noch auf einen anderen Weg einen Abschluss nachholen kann. Das sollte unbedingt alles vorher abgeklärt werden. Denn mit Hauptschulabschlüssen kommt man heute leider nicht mehr sehr weit. Vielleicht gibt es bei euch ja so Programme für Leute unter 25. Jahre. Bei uns gibts da sowas, das die einem für ein Jahr einen Job vermitteln, wenn aussichten bestehen, danach dort eine Ausbildung zu machen (die zahlen dann irgendwie die Hälfte des Gehaltes, das ist der Deal dabei, aber ganz genau weis ich nciht bescheid). Erkundigt euch gut! Gerade als Junge Erwachsene hat man besondere Rechte bei der Berufsberatung.
    Was ihr nun beantragen könntet ist auch schwierig. Gerade bei deiner Freundin, weil sie noch so jung ist und volglich nunmal bei ihren Eltern bleiben müsste um da Unterstützung zu bekommen. Sie muss schon einen sehr trifftigen Grund haben, nicht dort zu wohnen und da reicht es leider nicht einfach zu sagen "wir verstehen uns nicht". Natürlich soll hier keiner seine Probleme so offen legen und vielleicht besteht ja wirklich ein viel größeres Problem zwischen ihr und ihrem Vater. Aber das gilt dann mit der Arge zu klären und nicht hier.
    Was ihr ansonsten versuchen könntet, ist Wohngeld beantragen. Wenn deine Freundin also nicht bei ihren Eltern bleiben will, dann muss sie möglichst schnell arbeit finden, das ist leider nicht ganz so einfach :/



    normen23 : mit 1100€ seid ihr nicht mehr bedürftig nach SGB II, deswegen glaube ich nicht, das ihr da große Chancen habt. Aber da würde ich mich lieber nochmal genau beim Amt selber erkundigen.
    Ansonsten muss man sich das leider zusammensparen oder Geld leihen.

    Hallo!




    Quatsch, das Kindergeld beträgt in Deutschland derzeit 164€.
    Und wenn auch du nicht mehr als signifikant 11000 Euro im Jahr verdienst, dann stehen dir auch 164€ Kindergeld zu.


    Ja, Quatsch ist auch das was du hier erzählst o-O
    Die Einkommensgrenze beträgt 7.680 Euro im Jahr und nicht 11000! Bitte, wenn du nicht genau bescheid weisst, dann spar die deine Halbwahrheiten, die nur irreführend sind! (das soll kein Angriff sein, aber ich hab solche Antworten schon ein zwei mal gelesen und die stören mich)
    Außerdem hat er keinen Anspruch mehr, weil seine erste Ausbildung abgeschlossen ist (das schließe ich jetzt mal daraus, da er nun normal 30h/w arbeitet)!


    Garfield1986 : was macht deine Freundin denn zur Zeit?
    Macht sie eine Ausbildung? Studiert sie? Ist sie Arbeitslos? Geht sie womöglich noch zur Schule??? Ohne das kann man ja gar nicht sagen, ob ihr auf irgendwas Anspruch hättet.
    Als Paar bildet ihr natürlich eine Bedarfsgemeinschaft. Aber das muss ja nicht immer schlecht sein.
    Gib uns erstmal mehr Infos zu deiner Freundin, dann kann man da mehr sagen :)

    Die könnten dir allerhöchstens anhängen, das du sie nicht darüber informiert hast, das du die Kaution zurück bekommen hast. Aber ich kann mir nicht vorstellen, dass das große Konsequenzen hat, da es ja kein nennenswertes Vermögen ist, welches du nicht hättest haben dürfen. Wichtig ist, das du nachweisen kannst, das es bereits bezahlt wurde und das du diese Kaution eben zurückerhalten hast (Kontoauszüge, Abrechnungen etc.).


    Übrigens, den Kontakt zu vermeiden verschlimmert meistens nur die eigene Situation, da das den Verdacht nur erhöht, das du doch irgendwas unrechtest tust. Also wenn die anrufen, geh auch ran ;)

    Ich kann dir da nicht wirklich viel weiterhelfen, aber eins ist klar: Wenn du nicht unterschreiben willst, dann tust du das auch nicht! Auf keinen Fall sollte man sich zu solchen Sachen zwingen lassen! Ist doch klar das er austickt, er will einfach nix zahlen und möchte das möglichst schnell rechtskräftig durchsetzen, ohne das du eine Chance hast, dagegen anzugehen.


    Wohnst du denn schon mit deinem neuen Lebensgefährten zusammen? Ich persönlich halte ja nicht viel davon , schon nach kurzer Zeit in der Beziehung zusammen zu ziehen , das endet oft eh nicht so gut, aber das bleibt dir überlassen.
    Wenn ihr vor der Hochzeit keinen Ehevertrag geschlossen habt, gilt es sich an die gesetzlichen Vorgaben zum Thema Unterhalt zu halten und das bedeutet für deinen Ex natürlich erstmal zahlen.


    "Da er der Meinung ist, dass ich ja auf eigenen Willen hin gegangen bin und er ja keinerlei Schuld daran tragen würde, dass unsere Ehe gescheitert ist, gibt er mir auch kein Geld zum Leben."
    Ich weis nicht, ob es da Rechtsgrundlagen für gibt, aber das ist doch ne ziemlich blöde Begründung nicht zahlen zu wollen Oo
    Am besten du lässt dich von einem Anwalt näher beraten und wenn du diese Urkunde nicht unterzeichnen willst (was ich sehr verständlich finde) dann lass es auch !

    Ja, aber er scheint speziell auf die Sache einzugehen, das er gerade aktuell, ohne Leistungen, eine Stellenausschreibung mit Bewerbungsaufforderung bekommen hat. ;)

    Ich schließe mich lirafe an.
    Ohne Fördern auch kein Fordern ;)
    Aber ich nehme dir direkt mal die Illusion das du sofort als Berufsanfänger eine Vollzeitstelle bekommst.
    Gerade im Bereich Sozialpädagogik, Sozialarbeit oder wie es ja jetzt heisst Soziale Arbeit, sind Teilzeitstellen für Berufsanfänger gang und gebe (musst du nicht noch ein Anerkennungsjahr machen???). Natürlich kannst du da Glück haben, aber ich würde mich da nicht so festbeissen ;)

    Puh, das ist wirklich sehr schwierig. Ich würde dir spontan den Vorschlag machen, das du über die Gespräche Tagebuch führst und eventuell versucht Zeugen dabei zu haben. Man kann ein Besuchsrecht auch über das Gericht festlegen lassen und dann muss auch sie sich daran halten! Feststeht, das ihr Verhalten zumindest zum Teil nicht gerade gemäß §1684 Abs. 2 Satz 1 abläuft. Lass dich mal beim Jugendamt auch dazu noch beraten!
    Im Grunde versucht sie dir nur ein schlechtes Gewissen einzureden. Wenn du es einrichten kannst, fahre auf jeden Fall hin und besuche die kleinen. Denn wenn du Erfolg haben willst, musst du nachweisen können, das du dich bemühst soweit zu fahren, um die Kinder zu sehen! Sprich die Termine unbedingt immer mit der Mutter ab und dokumentiere das!
    Dokumentation ist im Moment das Machtmittel was du hast, Zeugen sind immer noch ein I-Tüpfelchen mehr und wichtig!
    Ich drück dir die Daumen :)

    Das ist wirklich ne blöde Situation :(
    §1684 Abs. 2 Satz 1, BGB " Die Eltern haben alles zu unterlassenm was das Verhältnis des Kindes zum jeweiligen anderen Elternteil beeinträchtigt oder die Erziehung erschwert."
    §1686 BGB "Auskunft über die persönlichen Verhältnisse des Kindes
    Jeder Elternteil kann vom anderen Elternteil bei berechtigtem Interesse Auskunft über die persönlichen Verhältnisse des Kindes verlangen, soweit dies dem Wohl des Kindes nicht widerspricht. Über Streitigkeiten entscheidet das Familiengericht."


    Vielleicht hilft dir das ja weiter. Ich denke du solltest dich da nochmal gut beraten lassen! Ich find das ist schon fast Schikane.
    Im Grunde geht es ihr nicht um die Kinder, das ist nur Rache. Was auch immer da zwischen euch passiert ist, sie sollte sich echt mal bewusst werden, das man sowas nicht auf dem Rücken der Kinder austrägt!

    Hm, ich würde auch sagen, dass das als Einkommen zählt. Aber ist das denn so viel mehr, wie ohne dieses Verpflegungsgeld? Ist das denn ne ganz neue Arbeit? Oder ist das mit dem Verpflegungsgeld jetzt nur neu auf deiner Arbeit?
    Grundsätzlich hat man ja Freibeträge und kann auch hier und da was Absetzen. Darf ich fragen, wie hoch dein Einkommen dann mit dem Verpflegungsgeld ist?

    Ich kann dir leider keinen Rat in der Hinsicht geben. Aber ich wollte mal als Frau sagen, das ich das von der Mutter deiner Kinder richtig mies finde! Den Kindern zuliebe sollte man da doch eine Einigung finden können :(
    Da ihr nicht verheiratet wart hat die Mutter das alleinige Sorgerecht. Aber du hast ein Umgangsrecht! Das solltest du auf jeden Fall irgendwie warnehmen, wie es nur möglich ist.

    Horst ist kein Vollopfer, er hat nur versucht in deiner merkwürdigen Aussprache zu verdeutlichen, das du dich besser artikulieren solltest! Er kann sich sonst nämlich sehr gut ausdrücken!
    Mäßige deinen Umgangston und schreib anständig!


    Außerdem hab ich keine Vermutung von dir Bestätigt, da du keine direkt gestellt hast. Aber wenn dir das als Antwort reicht, ist ja gut.

    Horst : Ich glaub da hast du was falsch verstanden.
    Dopp hat nicht gesagt, das sie den Unterhalt nicht zahlen will, sondern das sie der Auffassung
    ist das ihr Ex kein Unterhalt zahlen muss!
    Das ist das völlige Gegenteil von dem, was du da verstanden hast :D


    dopp : Was für Befürchtungen hast du denn, wenn dein Ex Unterhalt zahlen muss? Eigentlich sollte sich eine Mutter darüber freuen, das der Vater dann was dazu beiträgt (mal ehrlich, die meisten beschweren sich doch, das der Vater gar nicht zahlt oO).
    Mir scheint du hast Angst, durch die Unterhaltszahlung eine Kürzung von deinem ALG II zu erhalten.
    Vielleicht solltest du dein Problem nochmal genauer schildern. Das ist irgendwie nicht ganz klar.:confused:

    Ihr könntet es mit §12 Abs. 3 Nr. 5 eventuell begründen.
    "Als Vermögen sind nicht zu berücksichtigen....Vermögen, solange es nachweislich zur baldigen Beschaffung oder Erhaltung eines Hausgrundstücks von angemessener Größe bestimmt ist, soweit dieses zu Wohnzwecken behinderter oder pflegebedürftiger Menschen dient, oder dienen soll und dieser Zweck durch den Einsatz oder die Verwertung des Vermögens gefährden würde."


    Das ist allerdings nur eine Idee meinerseits. Denn es könnte ja passieren das einer von euch mal eine körperliche Behinderung erleidet. Wenn der Umbau also auch zu einer behindertengerechten oder auch altersgerechten Wohnung führen würde.
    Ich würde euch aber in eurem Fall raten, das lieber wirklich mit einem Fachmann zu besprechen.
    Vielleicht gibt es bei euch in der Nähe ja eine Beratungsstelle für HartzIV-Empfänger.
    Denn das ist wirklich eine schwere Sache.

    Horst :
    Wenn du einen Bafögantrag stellst musst du , ähnlich wie bei ALGII, die Kontoauszüge der letzten 3 Monate vorzeigen. Da würden sie ja zwangsweise sehen, das faerie die 1000€ abgehoben hat.


    faerie : Du musst dir die Antragsformulare mal anschauen, dann weisst du, ob die was von dem Vermögen deiner Eltern wissen wollen oder nicht ;)
    Wenn du nicht sonst immer die Tausender auf deinem Konto rumfliegen hast, dann dürfte das aber eigentlich kein Problem darstellen. Ich glaub bei meinem Erstantrag hatte ich auch ne Menge Geld aufm Konto, weil ich ne Nachzahlung an Kindergeld erhalten habe. Das ist halt manchmal so. Und sollten die Fragen, kannste denen das ja erzählen mit den Flugtickets. Schulden muss man halt abbezahlen ;)