Beiträge von Doriel


    In eurem Fall würde ich aber sagen, ist es sicherlich besser schnellstmöglich zu einer Rechtsberatung zu gehen, die sich mit Sozialleistungen auskennt. Im Rathaus kann man sich einen Beratungsschein holen, damit man zu einem Anwalt gehen kann.


    Um mich mal selbst zu zitieren :)
    Mit dem Beratungsschein, zahlt man sich eben nicht dumm und dämlich beim Anwalt ;)


    Ich erklärte ja bereits, das ich es sowieso unsinnig finde, das man wegen eines fehlenden Ablehnungsbescheides von ALG I kein ALG II gewährt, da wie bereits mehrfach erwähnt,
    ALG II ZUSÄTZLICH beantragt werden kann!
    Ich würde in dem Fall (von diesem Erstattungsantrag wusste ich in der Tat bisher noch nichts) einfach
    nochmal zur ARGE stifeln und direkt beim zuständigen Sachberarbeiter einen Termin holen und ganz bestimmt und sachlich die Dramatik dieser Lage verdeutlichen. Es kann einfach nicht sein, das Menschen notleiden müssen, weil ein anderes Amt den Hintern nicht hochkriegt :mad: Und ich würde auch darauf drängen den Termin SCHNELLSTMÖGLICH zu bekommen und sich nicht mit langen Wartezeiten abwimmeln zu lassen.

    Ich ergänze mal meine Antwort von eben noch:


    Informationen zu dem Überprüfungsantrag findest du auf dieser Seite hier
    http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/0344e199c411fcf04.php


    Deine Tochter hätte längst ebenfalls Geld über Hartz4 bekommen müssen, da ich nicht glaube das sie die Vorraussetzungen für das Schülerbafög jemals erfüllt hat, wenn man sich mal die Vorraussetzungen ansieht, die auf der Hauptseite hier zu finden sind :


    Also allgemein denke ich, dass ich ALG2 berechtigt bin, da meine Frau und ich(46 &53 Jahre alt) nur 1500Euro gespartes haben, Und alles andere Vermögen haben wir im Geschäft investiert,Wir haben zwei Kinder(beide mit Kindergeld)und meine Frau arbeitet für 500€ Netto im Monat und ich leider arbeitslos, außerdem wohnen wir zu Miete für 630€ Kalt.Denken Sie, dass wir die Vorrausetzungen für ALG2 erfüllen?Außerdem unser Geschäft haben wir aufgrund von Insolvenz seit 2 Monaten eingestellt und beim Gewerbeamt abgemeldet,sodass wir als nachweis kein Einkommen mehr als selbstständige haben können.
    .


    So wie das hier beschrieben ist, dürften die Bedingungen durchaus erfüllt sein!
    Für alles andere Rate ich nochmals zu der gezielten Rechtsberatung!!!
    Ich denke das übersteigt hier allgmein die Kompetenzen des Forums, da der Fall doch irgendwie komplexer ist :(

    Also grundlegend darf die Wohnung für eine Person nicht größer als 45m² sein. Die Kosten sind wie lirafe schon erwähnt, individuell von der Region zu betrachten und da musst du dich beim Amt einfach mal erkundigen.
    Eine Erstaustattung kannst du ebenfalls beantragen. Da du das sowieso alles erst mit dem Amt VORAB klären musst, wäre ein Beratungstermin das sinnvollste. Oft haben die auch Listen aushängen mit angemessenen Wohnungen in der Umgebung :)

    Zitat

    Berechnet die Arge dann für die BG nur ihr Einkommen mit? weil ihre Ausgaben sind ja ungleichmäßig. Einkommen und Ausgaben können vom Steuerberater belegt werden.


    Vom Einkommen werden Freibeträge abgezogen, aber ob da auch Ausgaben bei einer Selbstständigkeit ebenfalls berücksichtigt werden, kann ich grad nicht sagen.


    Einen Anspruch auf eine eigene Wohnung hast du nur, wenn du einen Trifftigen Grund hast nicht bei deinen Eltern zu wohnen! Und das kann kein Larifarigrund alla "wir können uns nicht ab" sein. Das müssen schon sozial tiefgehendere Probleme sein.
    Da es erstmal nicht danach klingt, musst du bei einem der beiden einziehen.

    Gibt es da Sonderregelungen bei WG's ??
    Mir ist nur die Regelung bekannt, das eine Person 45qm haben darf und für jede weitere 15qm draufgerechnet werden können.


    HackDusk : Den Schrader sollte man auf keinen Fall hier ernst nehmen, dem ist nicht danach, den Leuten zu helfen. Wenn man sich andere Beiträge anschaut, merkt man das schnell ;)

    Wieso musst du denn speziell auf einen Ablehnungsbescheid warten? Is doch quatsch, ALG II kann ja schließlich auch ergänzend zu ALG I beantragt werden.
    In eurem Fall würde ich aber sagen, ist es sicherlich besser schnellstmöglich zu einer Rechtsberatung zu gehen, die sich mit Sozialleistungen auskennt. Im Rathaus kann man sich einen Beratungsschein holen, damit man zu einem Anwalt gehen kann.


    Warum das so lange dauert, kann ich dir leider nicht erklären. Scheint aber eine wirklich schwere Situation zu sein. Ich würde, wenn das drängeln bei der Arbeitsangentur schon nichts half, bei der ARGE drängeln und denen klar machen, das ihr die nächste Miete nicht zahlen könnt und euch auch kaum ernähren könnt. Wenn die dann wieder sagen, das man auf nen Ablehnungsbescheid von ALG I warten muss, dann frag doch mal genau nach, warum denn eigentlich. Da das Gesetz schließlich nicht verbietet, zu ALG I auch ALG II zu beantragen ;)

    Da du Alg1 bekommst, darfst du generell nur 165€ in max.14,75h pro Woche verdienen, wenn mehr, dann gibt es kein Alg1 mehr und du bekämmst alles nur noch über Hartz4. Denn sonst reicht es ja nicht zum leben.
    Aber wie kommst du auf 240€ weniger?
    Viele Grüße


    na is doch klar
    400-160 (freibetrag) = 240 anrechenbares einkommen ;)

    Ja, mit Hartz4 stellt man bei der Krankenkasse einen sogenannten Härtefallantrag zur Übernahme dieser Kosten. Allerdings kriegt man dann nur die nötigste Version bewilligt. Ich kenne das nur im Beispiel einer Krone, wenn du dir im Normalfall ne vollverblendete Keramikkrone im vorderen Bereich leisten würdest, zahlt die Kasse nur eine Teilverblendete Krone und das ist glaub ich dann auch nur mit Kunststoff.
    Bei Protesten gibts ja sicherlich auch unterschiede, stelle dich also auf das günstige ein.


    Ist dieses so richtig? Was hat Strom mit Wasserverbrauch zu tun?


    In welchen Paragraph steht drin, das die Arge diese Kosten nicht bezahlen muß?


    Strom steht dann mit dem Wasserverbrauch in Verbindung wenn ihr einen Durchlauferhitzer habt und das Wasser mittels Strom erwärmt wird. Das ist ein ziemlich teurer Spaß, hatten wir früher auch, da fängt man schnell an, sich langes warmes Duschen abzugewöhnen.


    §22 I Satz4 SGB II "Rückzahlungen und Guthaben, die den Kosten für Unterkunft und Heizung zuzuordnen sind, mindern die nach dem Monat der Rückzahlung oder der Gutschrift entstehenden Aufwendungen; Rückzahlungen, die sich auf die Kosten für Haushaltsenergie beziehen, bleiben insoweit außer Betracht."


    So leid es mir tut, aber das müsst ihr leider so abstottern.


    EDIT: Am besten ihr vereinbart eine Ratenzahlung mit dem Anbieter, das ist einfach als alles auf einmal zahlen zu müssen.

    Also spontan würde ich erstmal sagen : Wohngeld. Oder aber ergänzend zu ALG I noch ALG II, wenn das Geld von ALG I nicht reicht um deinen Bedarf zu decken.
    Die Finanzierung bei einer Weiterbildung ist aber schwieriger. Da weis ich grad nicht so viel.

    Ich würde auch sagen, dass das dann eine Wohngemeinschaft wäre.
    Aber in der Wohnung muss wirklich alles getrennt werden. Auch die Dinge im Kühlschrank.
    Die Wohnung wird ihr dann warscheinlich im Vermögen irgendwie mit angerechnet, wenn die aber angemessen ist und da sie als MIete ja keine Kosten verursacht fürs Amt, KANN davon abgesehen werden. Sie würde dann halt keinen Mietzuschuss bekommen.

    Haben die eine genaue Begründung gegeben? Mit irgendwelchen Gesetzen?
    Wenn ihr euch trennen wollt, dann wäre es wirklich unsinnig wieder zusammen zu ziehen.
    Vielleicht mal mit dem Jugendamt sprechen, das es nicht immer sinne des Kindeswohles wäre, wenn ihr noch zusammen bleibt, vielleicht können die euch da auch irgendwas sagen, wie man da vorgehen kann. Denn hier gehts auch um die Kinder!

    Sie kann das von dem Psychiater doch auch schriftlich schicken lassen. Wenn er sie kennt, ist das sicher nicht so ein Problem, denn es ist immer vom Vorteil solche Sachen vorab zu klären :)
    Das es auch schwarze Schafe unter den ALGII-Empfängern gibt, lässt sich nicht abstreiten, aber schämen muss man sich dafür nicht, wenn man die Hilfe wirklich braucht!
    Die echten Schmarotzer liegen ja doch eher in der Unterzahl und werden nur von der Presse unglaublich aufgebauscht, das man natürlich nur diese sieht und daher so ein schlechtes Bild von Sozialleistungsbeziehern hat. Die meisten wollen aber tatsächlich aus der Sache so gut es geht wieder raus.
    Die Mercedesfahrer, naja Autos werden nicht angerechnet, bzw. zum Verkauf bestimmt, wenn sie dazu dienen bald wieder einen Job zu bekommen. Ob darauf geachtet wird, was für ein Auto das ist, weis ich leider auch nicht. Finde sowas aber auch komisch ;)

    Oh bitte, diesen Schrader muss man tunlichst ignorieren!!!!
    Der hat im Moment seine "ich hasse alle die Sozialleistungen beziehen wollen"-Phase!


    Also Anspruch auf Umzugskosten hast du keine, aber eine Erstausstattung kannst du beantragen. Wie schnell soetwas geht, hängt auch immer davon ab, wie schnell man alle Unterlagen zusammen hat. Wenn man alle erforderlichen Unterlagen für ALGII-Anträge abgibt, brauchen die meist 4 Wochen.
    Das du in deinem Alter noch bei deinen Eltern lebst, ist ungewöhnlich aber deine Sache, lass dir da wie gesagt nix erzählen. Scheint ja auch nur eine Übergangslösung zu sein.
    Wenn du allerdsings schonmal alleine gewohnt hast, dann kann es sein, das du kein Geld für die Erstaustattung bekommst.


    Übrigens das mit dem Ermessen gehört zu den unbestimmten Rechtsbegriffen und tritt nur in wenigen Fällen auf. Für die meisten Sachen gibts eben Paragraphen und Verodnungen die das bestimmen. ;)


    Leider kann ich das nicht belegen. Das war eher eine Überlegung meinerseits. Aber was du da aufführst, da hast du natürlich recht. Das hab ich nicht bedacht :(
    Dann fällt mir dazu jetzt im Moment leider auch nichts mehr ein, tut mir leid :(

    Entschuldige das ich das falsch aufgefasst habe, aber deine Beschreibung hat auch nichts dergleichen durchblicken lassen, das du eine Zeitarbeitsstelle hast und nur Hilfe für den Übergang brauchst. Eine ordentliche Beschreibung hilft Missverständnisse zu vermeiden ;)


    Also fakt ist, das du grundsätzlich neben ALG I auch ALG II beantragen kannst, wenn das Geld nicht reicht um deinen Bedarf zu decken.
    Unrelevant ist das Einkommen deines Vaters in einer Haushaltsgemeinschaft übrigens nicht! Zwar würde dein Bedarf dann einzeln betrachtet, weil du eine eigene Bedarfsgemeinschaft wärst, aber in einer Haushaltsgemeinschaft wird davon ausgegangen, wenn man etwas über hat, das man damit die Haushaltsgemeinschaft unterstützt. Aber da dein Vater nicht so viel verdient, wird das wohl eher nicht der Fall sein. Problematisch ist da eher das Eigentum. Wenn du die Wohnung beziehen würdest, mit richtigem Mietvertrag, wäre das sicherlich vorteilhafter. Die Wohnung und das ganze Haus gehören ja zum Vermögen.
    Ich würde in deinem Fall sagen : Versuch macht klug! Außer das sie deinen Antrag ablehnen, hast du ja erstmal nicht viel zu verlieren.


    Und nochmal sorry für die falsche Auffassung deines Beitrages ;)