Ich brauche Hilfe

  • Hallo,


    ich habe eine 20 jährige Tochter die absolut nicht Arbeiten will. Sie hat eine Schule nach der anderen besucht und war meist Krank, weil sie keine Lust hatte. Bewerbungen schreibt sie keine und sitzt den ganzen Tag in ihrem Zimmer und ist mit Digimon beschäftigt oder Telefoniert den ganzen Tag. Anspruch auf Kindergeld und Halbwaisenrente hat sie inzwischen nicht mehr, weil sie sich keine Arbeit oder Ausbildung sucht. Zu meinem Problem kommt nun auch, das meine Tochter von hier aus keine Arbeit rechtzeitig erreichen wird, weil kein Bus rechtzeitig fährt und sie keinen Führerschein machen will. Das Geld dafür ist da. Ob es am Ende wohl das beste wäre, ich würde sie rausschmeissen? Damit sie endlich gezwungen ist Arbeit oder eine Ausbildung zu suchen?


    Hier nun meine Frage:


    Muss ich ihr Unterhalt zahlen, wenn ich sie raus werfe? Ich hatte dieses Jahr einen Herzinfarkt und bekomme jetzt Teilzeitrente und meine Witwenrente. Zusammen sind das 920 Euro. Ich besitze noch ein Haus, was ich aber demnächst an meinen älteren Sohn überschreibe, weil ich die Belastung mit dem Haus nicht mehr Tragen kann, weil ich noch folgen von dem Herzinfarkt habe. Der muss dann meine Tochter und meinen anderen Sohn (23 Jahre) ausbezahlen. Wenn er meine Tochter gleich ausbezahlt, muss sie dann damit erst mal ihr Leben bestreiten?

  • Sternchen47
    Du machst deinem Namen hier nicht gerade alle Ehre - eher keine. Erstens mal bist du deiner Tochte gegenüber unterhaltsverpflichtet bis zur Vollendung ihres 25. Lebensjahres. Natürlich kannst du sie auch "rausschmeißen", was aber an dieser Tatsache nichts ändert. Warum überschreibst du das Haus auf deinen Sohn? Damit deine Tochter oder ggf. noch weitere Kinder nichts bekommen? Du weißt sicher, dass Kinder auch - gerade in solchen Fällen - vorzeitig und noch zu einem Zeitpunkt, wenn die Eltern leben, vorzeitig ihren "Pflichtteil" ausbezahlt haben wollen können? Wenn du deine Tochter dann also gleich ausbezahlst, wird sie davon - sofern du damit durchkommst, sie nicht bis zu ihrem 25. Lebensjahr zu beherbergen und zu unterhalten, wozu du verpflichtet bist -, ihren Lebensunterhalt bestreiten müssen.


    Ich würde mich nicht besonders gut fühlen an deiner Stelle, wenn ich dieses Vorhaben im Kopf hätte.

  • Das Haus soll Überschrieben werden, weil ich aufgrund der Folgen des Herzinfarktes das Haus nicht mehr halten kann und will. Außerdem soll alles dadurch geregelt sein. Und meine anderen zwei Kinder sollen ausbezahlt werden. Die gehen nicht leer aus.


    Und das mit dem "rausschmeißen" ist mehr oder weniger so gedacht, das meine Tochter langsam auf eigenen Beinen stehen sollte. Auf normalen Wege klappt das nicht. So lange sie hier wohnen bleibt und ich ihr alles finanziere, will sie keine Ausbildung machen. Sie findet es gut so, wie es ist. Was ist, wenn ich wieder einen Herzinfarkt bekomme? Sie hat doch jetzt schon kein Anspruch mehr auf Halbwaisenrente und Kindergeld, weil sie sich nicht Bewerben will.

  • Hast du überlegt, ob das vielleicht psychische Ursachen haben könnte?? Vielleicht hat deine Tochter tieferliegende Probleme, die einfach noch nicht erkannt wurden. Vielleicht belasten sie deine Herzprobleme mehr als euch bewusst ist (es kann ihr auch noch nicht bewusst sein). Ich finde, bevor man sein Kind abschreibt, sollte man alle Möglichkeiten durchkauen und zwar verständnisvoll und nicht nur vorwurfsvoll. Das meiste was junge Menschen stur macht, sind nämlich die ewigen Nörgeleien, das sie endlich was tun sollen und die Vorwürfe das sie nix tun wollen.

  • Du kannst deine Tochter sicher rausschmeißen aber wo soll sie dann hin?Da sie noch keine 25 ist wird sie wohl kaum Leistungen bekommen können.Ich kann schon verstehen das es für dich frustrierend ist wenn deine Tochter zu nichts Lust hat und den Ganzen Tag zu Hause sitzt.Vielleicht machst du einfach mal eine Termin bei der Berufsberatung und gehst mit ihr gemeinsam da hin.Bei dem Unterhalt gibt es auch Ausnahmen.Du bist deinem Kind nicht unterhaltsverpflichtet wenn es so gar nichts machen will und nur meint du müßtest sie versorgen auch die Kinder sind in der Verpflichtung für ihren Lebensunterhalt zu sorgen bzw. eine Ausbildung zu absolvieren.Ansonsten lebt sie ja auf deine Kosten und die solltest du auch bestimmen.


    @ lirafe Ich kenne mich im Erbrecht nicht ganz so gut aus aber ist es nicht so das ich mit einem Haus machen kann was ich will?Ich meine wenn ich einem Kind das Haus überschreibe und die anderen Kinder leer ausgehen lasse können da die Kinder ihren Teil einfordern?

  • @ lirafe Ich kenne mich im Erbrecht nicht ganz so gut aus aber ist es nicht so das ich mit einem Haus machen kann was ich will?Ich meine wenn ich einem Kind das Haus überschreibe und die anderen Kinder leer ausgehen lasse können da die Kinder ihren Teil einfordern?


    Natürlich kannst du das machen. Aber jeder Erbberechtigte hat gesetzlich einen Anspruch auf einen Pflichtteil. Da kommst du nicht drum rum. Wenn ihre Tochter also keinen Teil vom Haus bekommt, muss der Pflichtteil in Geld ausgezahlt werden.

  • Ich muß da nochmal fragen.Meine Freundin ist nämlich in so einer Lage.Ihre Mutter besitzt eine Haus und eine relativ großes Grundstück in dem auch noch die Schwester meiner Freundin mit ihrer Familie wohnt.Nun versteht sich meine Freundin mit ihrer Mutter und auch der Schwester gar nicht gut und ist vor vielen Jahren schon ausgezogen und hat den Kontakt komplett abgebrochen.Sie hat nun schon vor ein paar Jahren erfahren das die MUtter das Haus der Schwester überschrieben hat und selbst ein lebenslanges Wohnrecht hat.Die Mutter hatte ihr mitgeteilt das sie nur dann einen Anspruch auf ihr Pflichtteil hätte wenn die Mutter innerhalb der nächsten 10 Jahre sterben sollte.Ansonsten würde das Haus der Schwester gehören und sie würde gar nichts bekommen.Dazu muß ich sagen das die Mutter nicht in der Lage wäre zu Lebzeiten meine Freundin in iregndeiner Weise auszuzahlen und das auch gar nicht will.

  • Hallo!


    Keinesfalls ist man Kindern automatisch bis zum 25. Lebensjahr unterhaltspflichtig. Es gibt im SGB II eine Regelung, nach der diese jungen Volljährigen nicht in einer eigenen Wohnung leben sollen, sondern bei den Eltern, oder einem Elternteil. Unterhaltsrechtlich ist das aber unrelevant.


    Volljährigen Kindern ist man nur während der allgemeinen Schulausbildung und der Ausbildung/Studium unterhaltsverpflichtet. In deinem Fall bist du also nicht mehr unterhaltspflichtig, solange sie nichts macht.


    Wenn du sie rausschmeisst, könnte sie Druck von der SGB II Behörde bekommen, aber vielleicht wäre das mal ein wenig heilsam. Solange du nachvollziehbar darlegen kannst, warum deine Tochter nicht mehr bei dir wohnen kann, sollte es aber letztendlich keine Probleme geben.


    Zu der erbrechtlichen Sache möchte ich nichts sagen.