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#1
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Hallo,
ich bin 23 und lebe alleine in einer 2 zimmer wohnung (die auch bezahlt wird) nun kommt mein problem. 1.PROBLEM Mir werden jeden Monat das Kindergeld angerechnet OBWOHL ich es nicht von der kindergeldstelle bekomme. Mir wurde von der Familienkasse gesagt das ich kein Kindergeld bekomme da es mir nicht zusteht. so das macht jeden monat zum überleben 220 € so stehts auch in der bewilligung , doch soviel bekomme ich NICHT ich bekomme jeden monat einen festen betrag von 178€ warum weiss ich nicht und der fallmanager weiss es auch nicht. 2.PROBLEM Ich habe jeden monat grade mal 178 euro zum leben davon geht ab : Strom!, Wäsche waschen(keine waschmaschine) lebensmittel und kleine dinge die ende des monats halt nunmal leer sind wie shampoo (körperpflege) ich komme mit den 178 € grade mal bis mitte des monats dann muss ich mir überall geld leihen und meine schulden wachsen ....beläuft sich bis jetzt auf ca 15.000€ (gesammtschulden) 3.PROBLEM Der extreme engpass mitten im monat zwingt mich zum 1 euro job da ich ja nicht mit 178 euro überleben kann! bin darauf hin zum fallmanager und fragte nach einem job um überleben zu können. er hat mit einen -1 € JOB- im krankenhaus als hausmeister gegeben , müsste somit 30std die woche arbeiten von 8 - keine ahnung wann ..es wird mir noch gesagt am 4ten. 4.PROBLEM wie soll ich arbeiten gehn wenn man nicht mal was zu essen hat ende des monats? könnt ihr das verstehn? Ich brauche dringend Hilfe da ich von niemandenen hilfe bekomme Ich besitze nichts, keine küche nichts! ich werde jedesmal weggeschickt wenn ich damit komme das mir geld fehlt ende des monats. ich bin schon so weit das ich nicht hingehen werde zu diesem 1€ job sehe das nicht ein , ich bekomme ja nichtmal volle leistung von der arge also geht die arge ihren verpflichtungen nicht nach also werd ichs auch nicht . die können doch nicht verlangen das ich morgens aufstehe ohne was zu essen und bis mittags in krankenhaus buckel. das überlebe ich nicht , wovon soll ich das alles machen? gibt es keine gesetze? bürgerrechte? oder sonst was womit man sich wehren kann oder mal der behörde einen einlauf geben kann? Vollmilch Dabke für eure Hilfe |
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#2
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Gerne helfe ich auch bei Fragen, die mir als "Private Nachrichten" zukommen. Ich bitte aber diese Möglichkeit auf Fragen zu beschränken, die personenbezogene Daten oder Ähnliches enthalten. Fragen, die auch die Allgemeinheit interessiern (könnten), bitte im Forum stellen. Gruss R. Tipp: Lasst Euch von mündlichen Aussagen eures SB oder FM nicht abschrecken, Anträge zu stellen. Antrag schriftlich stellen und auf schriftliche Antwort warten.
Geändert von TheNextOne (31.08.2008 um 14:29 Uhr) |
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#3
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Fragwürdig ist in diesem Zusammenhang auch, ob der EEJ nicht rechtswidrig ist. Ein EEJ muss zusätzlichen "Arbeitsplatz" schaffen und gemeinnützig sein. Beides ist hier zu bezweifeln. Ich glaube nicht, dass die Arbeiten des Hausmeisters liegengeblieben sind, wenn ja, ist ein Hausmeister bereits vorhanden? Als gemeinnützig gelten Arbeiten, die unmittelbar den Interessen der Allgemeinheit / des Allgemeinwohls auf materiellem, geistigem oder sittlichem Gebiet dienen. Hausmeistertätigkeiten sind m.E. nicht gemeinnützig, auch wenn diese für einen gemeinnützigen Arbeitgeber geleistet werden sollen.
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Gerne helfe ich auch bei Fragen, die mir als "Private Nachrichten" zukommen. Ich bitte aber diese Möglichkeit auf Fragen zu beschränken, die personenbezogene Daten oder Ähnliches enthalten. Fragen, die auch die Allgemeinheit interessiern (könnten), bitte im Forum stellen. Gruss R. Tipp: Lasst Euch von mündlichen Aussagen eures SB oder FM nicht abschrecken, Anträge zu stellen. Antrag schriftlich stellen und auf schriftliche Antwort warten.
Geändert von TheNextOne (31.08.2008 um 14:43 Uhr) |
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#4
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Danke für den ausführlichen text aber es bleiben mir immernoch ein paar fragen offen wie z.B wo lege ich wiederspruch ein und wie verhalte ich mich nun?
soll ich zu diesem job gehen? dann geh ich sozusagen für nichts arbeiten oder? Wollte morgen früh wieder zur arge und das klären. habe ja bereits die eingliederungsvereinbarung unterschrieben :/ ?!?! wie sollte ich jetzt verfahren also der erste schritt? habe mit ämtern noch nicht die erfahrung aber bekomme es schon mit wie man behandelt wird. Vollmilch |
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#5
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Hallo vollmilch,
die Anrechnung von Kindergeld auf deine ALG II Leistungen impliziert nicht automatisch, dass du auch Anspruch auf dieses hast. Die Annahme, dass man auf jeden Fall kindergeldberechtig ist, nur weil es der Sachbearbeiter der Arge im Bescheid als Einkommen ansetzt, ist also falsch!! Die Leistungsabteilung der Arge setzt das Kindergeld häufig da pauschal an, wo anzunehmen ist, das Kindergeld fließen sollte. Einen wirklichen Kindergeldanspruch prüft das Jobcenter im Vorfeld der Wertung als Einkommen nicht, dazu ist ja auch die Familienkasse da. In der Regel ist man als vermutlich kindergeldberechtigter Leistungsempfänger durch die Arge aufgefordert, den Anspruch bei der Familienkasse zu klären und gg.falls geltend zu machen. Du solltest daher auf jeden Fall schnellstmöglich zur Familienkasse gehen und klären, ob du Anspruch auf Kindergeld hast. Wenn sich herausstellt, dass du Anspruch auf Kindergeld hast, erhältst du das Kindergeld u.U. nachgezahlt. Wenn keine Nachzahlung erfolgen kann, lass dir eine Bescheinigung der Familienkasse geben, seit wann du kein Kindergeld erhalten hast und weshalb eine Nachzahlung abgelehnt wurde. Dieses Schreiben dem Jobcenter einreichen - es erfolgt eine rückwirkende Neuberechnung und Nachzahlung deiner ALG II Leistungen. Wenn du die Anspruchsvorraussetzungen fürs Kindergeld nicht erfüllst, mußt du dir auch das von der Familienkase schriftlich bestätigen lassen. Zusammen mit der Info, seit wann es kein Kindergeld mehr gibt lässt du dir ein Schreiben aushändigen, was du dem Jobcenter einreichst. Auch in dem Fall gibts eine Neuberechnung und Nachzahlung der ALG II Leistungen. Zu deinem 2. Problem: Such unbedingt eine Schuldnerberatung deiner Stadt auf, wenn es sich bei den Schulden nicht ausschließlich um Privatschulden (Oma, Opa, Tante, Freunde..) handelt. Die ist kostenlos und dort kann man dir fachlich gut helfen, mit deiner Schuldensituation umzugehen. Was die "fehlende Wohnungsausstattung" angeht: Hast du schon mal einen Antrag auf Erstausstattung gestellt? Wenn nicht, hole das schleunigst nach. Einfach schriftlich alles aufschreiben, was du benötigst und beim Jobcenter als Antrag einreichen. Ansonsten empfehle ich dir, mit deiner Bündelung an Problemen zu einer Sozialberatung in deiner Stadt zu gehen oder im Zweifelsfall zum Sozialamt, wo ebenfalls eine Beratungspflicht liegt. Es gibt Einrichtungen, die dir im Rahmen einer sozialen Betreuung über einen Zeitraum hinweg helfen können, wieder ein bißchen Klarheit in deinen Alltag und deine Anliegen zu kriegen. PS: Zu diesem 1-Euro Job solltest du auf jeden Fall gehen, bis es nicht durch das Jobcenter wieder rückgängig gemacht wurde bzw. du durch das Jobcenter das OK zur Beendigung der Maßnahme hast. Ansonsten drohen dir empfindliche Sanktionen, d.H. Kürzung deines Geldes. Wenn du den Job aus bestimmten Gründen nicht machen kannst, geh nochmal zum Jobcenter und versuch dies zu erläutern. Geändert von arimee (31.08.2008 um 15:12 Uhr) |
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#6
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habe bereits ein schreiben bekommen von der kindergeldstelle das ich nicht berechtigt bin es zu bekommen da ich nicht ausbildungsplatz suchend bin und das ich zurückzahlen soll. ich bekomme seit anfang an das kindergeld nicht.
es geht ja um einen zusatzjob(mehraufwand) was soll ich sagen? möchte gern erst die sachen klären wollen mit dem kindergeld und schulden und sowas alles aber geht ja nicht wenn ich arbeiten bin also sozusagen ein teufelskreis. würde auch nur hingehen wenn ich volle leistung bekomme oder bin ich verpflichtet dort hinzugehen (zum job) kann ich das einfach so rückgängig machen? was ist wenn die sagen nein es geht nicht sie müssen dahin? ich würde ja gehen aber ich sehs schon kommen das ich mitten im monat kein geld habe nichts zu essen und sonst auch nix ich will nicht da umkippen |
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#7
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Zum EEJ: Wenn dieser nicht den Vorraussetzungen entspricht, also gemeinnützig und zusätzlich, ist dieser rechtswidrig, somit ist auch die Eingliederungsvereinbarung rechtswidrig. Eine rechtswidrige Eingliederungsvereinbarung ist nichtig. Tipp: Lass dir von deinem Sachbearbeiter die Gemeinnützigkeit und Zusätzlichkeit dieses EEJ bestätigen bzw. vorlegen. Du hast einen Anspruch auf eine Kopie der Anerkennung als EEJ. Ein passendes Schreiben findest du hier. Sollte sich beim Antritt des EEJ herausstellen, dass du z.B. als Ersatz für einen nichtvorhandenen Hausmeister oder die Stelle eines fehlenden Zivildienstleistenden einnimmst, dieses umgehend der ARGE schriftlich mitteilen und gleichzeitig die rückwirkende Nichtigkeit der Eingliederungsvereinbarung feststellen.
Widerspruch wird formgebunden und schriftlich eingelegt. Einige Vorschläge für Widersprüche findest du hier.
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#8
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Hast du das Schreiben der Familienkasse dem Jobcenter bereits vorgelegt?
Wenn nicht, solltest du das schleunigst tuen bzw. nachfragen, weshalb dir Kindergeld noch immer angerechnet wird, obwohl du das Schreiben bereits eingereicht hast. Ich denke, das lässt sich klären. Was deinen MAE Job angeht (1-Euro-Job), so sollte dich dein Fallmanager bei Unterzeichnung der Eingliederungsvereinbarung eigentlich darauf hingewiesen haben, mit welchen Konsequenzen du rechnen mußt, wenn du den Job nicht antritst oder abbrichst. (Leistungskürzung) Da du unter 25 bist, hast du gute Chancen, dass dein Fallmanager durchaus deine 'sozialen Gründe' anerkennt, die dir die Aufnahme einer MAE so ganz kurzfristig unmöglich machen. Geh am Montag am Besten nochmal direkt zu ihm hin. Schildere deine verschiedenen Probleme und bitte darum, die Aufnahme einer MAE verschieden zu können, bis du ein paar Dinge geklärt hast. Den Job ohne Rücksprache mit dem Fallmanager nicht anzuteten, davon würde ich dir abraten, da die MAE Stelle dein "nicht-erscheinen" dem Fallmanager rückmeldet und dieser das dann widerum als mangelnde Mitwirkung auslegt und deine Leistungen kürzt. Das dann im Nachhinein wieder gerade zu biegen ist meistens komplizierter, als im Vorfeld nochmal die Notbremse zu ziehen und die Karten auf den Tisch zu legen (deine verschiedenen anderen Probleme). @thenextone: Inwieweit der MAE Träger bzw. Einsatzort rechtswidrig ist, ist für vollmilch an dieser Stelle sicher nicht zu klären und hilft ihr kurzfristig nicht wirklich weiter. Du solltest nicht davon ausgehen, dass deine Vermutung tatsächlich zutreffend ist, da dir lediglich eine subjektive Widergabe des Stelleninhaltes von vollmilch vorliegt. Über die Rechtmäßigkeit der Stelle zu entscheiden bedarf es da sicher ein paar mehr Informationen, welche du bis dato unmöglich haben kannst. Insofern bringt es vollmilch vermutlich praktisch nicht so viel, sich darauf zu verlassen, dass der Einsatzort rechtswidrig ist. Das zu prüfen, würde ich im Übrigen eher fachlichem Rechtsbeistand überlassen, als dem Fallmanager in der Form gegenüberzutreten, dass der Einsatzort rechtswidrig ist und man daher die Aufnahme der Tätigkeit verweigere. Geändert von arimee (31.08.2008 um 16:20 Uhr) |
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#9
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arimee,
noch muss er die MAE nicht antreten. Näheres soll ja erst am 4. erfolgen. Somit kann er im Vorfeld die Gemeinnützigkeit und die Zusätzlichkeit des Arbeitsplatzes überprüfen lassen. Ich hege äußerste Zweifel, dass diese MAE zusätzlich ist. Daher kann er durch das Vorlegen des Schreibens aus meinem anderen Beitrag den Vermittler hellhörig machen und somit die Rücknahme der evtl. nichtigen EinV ohne Antritt der MAE erreichen. Er ist zum Fallmanager gegangen, wie er schrieb, um einen Job zu bekommen. Da er um einen EEJ gebeten hat, kann er sich nunmehr nicht darauf berufen, dass es kurzfristig ist und ihn weiter finanziell schädigt!. Der einzige Weg, in diesem konkreten Fall diese MAE nicht antreten zu müssen, ist die Anzweiflung der Gemeinnützigkeit und der Zusätzlichkeit.
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#10
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@thenextone
Aus der Praxis kann ich berichten, dass der Einsatz von Haushandwerkern im Rahmen einer MAE nicht per se rechtswidrig ist! Inwieweit Vollmilch eine Klärung der Rechtmäßigkeit der Stelle dennoch bis zum 4. gelingt, wage ich zu bezweifeln. Ich finde es gut, dass du den Aspekt ansprichst - ganz klar.. Aber um die Thematik adäquat, souverän und zielorientiert durchzuargumentieren und dabei dem Fallmanager nicht auf den Schlipps zu treten gehört schon ein gewisses Maß an Wissen und Aufteten, über das nicht jeder verfügt. Daher solltest du solche Fähigkeit nicht vorraussetzen. Abgesehen davon kann ein Fallmanager durchaus eine MAE zurücknehmen und das Infragestellen der Rechtmäßigkeit des Trägers ist keinesfalls der einzige Wege aus der Nummer heil hereauszukommen. |
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