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Ich muss ausziehen! Erst Wohnung, dann den Antraag auf Alg2???

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  #1  
Alt 09.03.2009, 07:41
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Registriert seit: 09.03.2009
Ort: Brandenburg
Beiträge: 8
Standard Ich muss ausziehen! Erst Wohnung, dann den Antraag auf Alg2???

Erst einmal tut es mir leid, wieder so ein Thema erstellen zu müssen bezüglich "ausziehen unter25" usw

Nur habe ich trotz stundenlanger Suche im Netz keine passende Antwort auf meiner jetzigen Situation und Frage gefunden...

Ich bin 22, seit ca 3/4 Jahr arbeitslos, bekomme kein Alg1 mehr und wohne noch zuhause.
Nun mein Problem:
Meine Mutter weigert sich den Hartz4 Antrag für mich zu stellen! (sie will nicht alles offen legen müssen) Somit bekomme ich schon seit Monaten kein Geld!
Ausserdem machen meine Schwester und Stiefvater mich nervlich fertig! (Halten mir ständig vor ich soll mich "richtig" bewerben, man müsste mich mit der Zwangsjacke abholen, bin faul usw. Dabei schreibe ich eine Bewerbung nach der anderen und schmeiss auch den ganzen Haushalt ->Folgen: Depressionen, Selbstverletzungen)

Ich kann einfach nicht mehr...und hab das auch meiner Betreuerin beim Amt letzten Montag so erzählt!
Leider ist diese nicht für die ARGE sondern nur für die Arbeitslosen zuständig...hat aber freundlicherweise mal nachgefragt und die meinten dann ich soll mir schnellstmöglich ein Wohnung nehmen, dann mich ummelden und DANN erst einen Antrag stellen... Sie meinte, da ich ja noch nie was mit Hartz4 zu tun hatte kann (und auch meine Eltern nicht!) kann ich das so machen.
leider fiel mir erst später ein das ich doch so gar keine Wohnung bekommen...welcher Mieter gibt einem schon ne Wohnung ohne finanziell abgesichert zu sein?
Ausserdem lese ich überall, (allerdings beziehen diese alle ALG2) man muss sich erst eine Absicherung bei der ARGE holen...

Ich weiss einfach nicht mehr weiter! Und hoffe jemand von euch kann mir helfen.

Vielen Dank schon mal für alle Antworten!
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  #2  
Alt 09.03.2009, 08:07
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Registriert seit: 02.10.2007
Beiträge: 1.307
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Hallo,

entweder du hast falsch verstanden was dein SB gesagt hat oder dieser hat selber keinen Plan. Natürlich kannst du nicht einfach von zuhause ausziehen und die Arge vor vollendete Tatsachen stellen. Wie du selbst bereits treffend bemerkt hast, würde diese Aktion bereits an der Wohnungsuche scheitern.

Fakt ist...um U25 von daheom ausziehen zu können, muss die Dringlichkeit einer eigenen Wohnung nachgewiesen werden. Das heisst, es müssen deutliche Beeinträchtigungen (seelisch oder körperlich) durch den Verbleib im Elternhaus zu erwarten sein. Solche Gutachten können von Beratungsstellen oder Psychologen, Therapeuten etc, erstellt werden. Ohne ein solches Gutachten und lediglich auf Basis deiner Auskunft wird keine Arge die Notwendigkeit einer eigenen Wohnung anerkennen.

Wenn du jetzt einfach ausziehst, wird die Arge keine Leistungen bewilligen oder dir gar die Miete zahlen. Deine Eltern sind vorerst sofern ihn dieses finanziell möglich ist, zu Unterhaltsleistungen an dich verpflichtet. Ob deine Eltern zu viel oder zu wenig verdienen und ob demnach Anspruch auf ALG 2 Leistungen bestehen, kannst du ganz einfach mit einem ALG2 Rechner ausrechnen. Sollte ein Anspruch bestehen, deine Eltern aber weiter nicht bereit sein den Antrag zu unterstützen, sofort zur Arge gehen und den Sachverhalt dort schildern. Im Anschluss eine Beratungsstelle aufsuchen und von dort Hilfe erbitten. Sollten deine Eltern ihrer Unterhaltspflicht nachkommen können, steht es ihnen leider frei dies in Form von Sachleistungen (Dach über dem Kopf, Nahrung etc.) zu gewähren.

Alles Gute
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  #3  
Alt 09.03.2009, 11:09
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Registriert seit: 09.03.2009
Ort: Brandenburg
Beiträge: 8
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Vielen dank für deine schnelle Antwort!
Ich denke nicht das ich es falsch verstanden habe, hab ja extra nochmal nachgefragt
"Was? So einfach soll das gehen? Wohnung suchen, ummelden, Antrag stellen und fertig ist?"
da meinte sie nur "Ja, da sie ja noch nichts mit Hartz4/Alg2 zu tun hatten können sie das so machen und müssen nicht erst um Erlaubnis fragen" (so in der Art)

Ich muss mal blöd fragen, wieso würden die mir denn nichts bewilligen wenn ich "ohne es vorher anzumelden" eine Wohnung suchen würde? Was macht es für einen Unterschied? Fakt ist doch ich leide unter dieser Familie und kann es nervlich nicht mehr (wohne übrigens seit 4 Monaten schon abwechsend bei meiner Tante und Freundin)
Hätte mir jetzt eine Wohnung gesucht, meine Tante/Oma als Bürgen genommen und dann zum Amt...können die mich denn zwingen wieder nach Hause zu ziehen? Meine Mutter würde mich sowieso nie mehr aufnehmen ...(hat sie mir mehr als einmal zu verstehen gegeben )

Ich würde alles versuchen, wenigtens einen Minijob (400euro Basis) zu bekommen, dann bräuchte ich kein Alg2 Antrag zu stellen und würde doch zumindest Wohngeld beantragen können oder?
(das es super knapp mit dem Geld wird ist mir klar...aber will auch kein Luxusleben, sondern nur weg und mein Leben neu anfangen!)

Geändert von Sarafina (09.03.2009 um 11:13 Uhr)
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  #4  
Alt 09.03.2009, 11:26
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Registriert seit: 04.07.2008
Beiträge: 4.501
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Du brauchst um auszuziehen so blöde das auch klingt die Erlaubnis der ARGE denn bis 25 sind deine Eltern für dich unterhaltspflichtig.Also geh dorthin und lege deine Situation dar und stelle einen Antrag auf Wohnung und Erstaustattung und natürlich Leistungen.Notfalls kannst du ja deine Tante wenn du da sowieso zur Zeit untergekommen bist mitnehmen.Auf alle Fälle mußt du ganz klar erklären das du bei deinen Eltern nicht mehr wohnen kannst und auch nirgens anders unterkommst.
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