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Ist eine Eigentumswohnung wirklich IMMER anrechnungsfrei?

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  #1  
Alt 09.05.2009, 00:16
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Beiträge: 13
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Hallo Ihr!

Wenn jemand in einer Eigentumswohnung lebt und eine gewisse Quadratmeterzahl nicht überstiegen wird, darf er ja diese behalten. Gibt es dabei auch eine Vorschrift, die festlegt, wie lange derjenige diese Eigentumswohnung vor dem Bezug von Hartz4 schon besessen haben muß? Könnte also auch ein Arbeitsloser 3, 4 oder 5 Monate, bevor er Hartz4 erhält, sich noch eine Eigentumswohnung kaufen? (Gesetzt den Fall, er hätte das Geld sich erspart und müßte kein Darlehen aufnehmen) - Wäre eine Eigentumswohnung in diesem Falle auch anrechnungsfrei?

Geändert von Snoopy999 (09.05.2009 um 00:19 Uhr)
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  #2  
Alt 09.05.2009, 06:58
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Beiträge: 2.314
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ich habe von einer Einschränkung dazu, wie lange vorher man die Wohnung gehabt haben kann, bislang noch nichts gehört. Man kann ja auch unvorbereitet arbeitslos geworden sein und hatte vielleicht noch keinen ALG 1-Anspruch, so dass man gleich in das ALG-2 rutschte. Andererseits aber wird konkret nach solchen Dingen gefragt bei Antragstellung, nämlich ob, und was man an größeren Geldeingängen und Vermögen in den vergangenen drei Jahren hatte und wo das geblieben ist, also was man damit gemacht hat (soweit ich mich erinnere). Da könnte man gegebenenfalls bei dem kurzen Zeitraum des "Verschiebens" vorher schon auf Schwierigkeiten stoßen. ( Allerdins, wenn kein Darlehen aufgenommen werden mußte und die Wohnung bezahlt ist, entfallen als Zuschuss ja dadurch auch schon mal die Kosten der Unterkunft. (abgesehen von den Nebenkosten))

Geändert von lirafe (09.05.2009 um 07:17 Uhr)
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  #3  
Alt 11.05.2009, 00:07
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Registriert seit: 25.11.2008
Beiträge: 13
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Eigentumswohungen kauft man ja auch hauptsächlich wegen der soliden Altersvorsorge und weniger um jetzt der ARGE eines auszuwischen. Ne bessere Möglichkeit, für das Alter vorzusorgen, kann einem im Moment keine einzige Versicherung geben.....
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