Beiträge von Snoopy999

    Nein, ich bin 27 Jahre.


    Die Wohnung wäre auch nicht unverhältnismäßig groß bzw. auch nicht unverhältnismäßig teuer.

    Hallo ihr, ich habe folgendes Problem:


    Ich beziehe derzeit HartzIV und lebe zurzeit mit meiner Mutter in einer 4-Zimmer-Wohnung. Mein Bruder zog vor einem Jahr aus der dortigen Wohnung aus. Da die ARGE aufgrund der zu großen Wohnung nicht mehr so viel beisteuert und meine Mutter die Wohnung nun auch nicht mehr finanzieren kann, und sie daher in eine eigene Wohnung ziehen muss und auch will, da es nur noch Streitereien mit uns gibt, bin auch ich gezwungen, in eine eigene Wohnung zu ziehen.


    Daher meine Frage: Wie muß ich mich verhalten, wenn ich vorhabe, umzuziehen? Muß ich einen Umzug bei der ARGE erst schriftlich beantragen oder reicht es, zuerst einen Mietvertrag zu unterschreiben und die ARGE danach lediglich in Kenntnis setzen? In meinem Fall ist ein Umzug ja unvermeidbar.....


    Vielen Dank für euere Antworten.

    Hallo Ihr!


    Wenn jemand in einer Eigentumswohnung lebt und eine gewisse Quadratmeterzahl nicht überstiegen wird, darf er ja diese behalten. Gibt es dabei auch eine Vorschrift, die festlegt, wie lange derjenige diese Eigentumswohnung vor dem Bezug von Hartz4 schon besessen haben muß? Könnte also auch ein Arbeitsloser 3, 4 oder 5 Monate, bevor er Hartz4 erhält, sich noch eine Eigentumswohnung kaufen? (Gesetzt den Fall, er hätte das Geld sich erspart und müßte kein Darlehen aufnehmen) - Wäre eine Eigentumswohnung in diesem Falle auch anrechnungsfrei?

    Also ich hab neulich in "Ein Fall für Escher" einen Fall gesehen, in dem eine HartzIV-Empfängerin einen Gewinn von 500 EUR machte und diesen der ARGE nicht meldete. Die ARGE kam drauf und sie mußte das Geld zurückzahlen.


    Wie verhält sich aber die Sache, wenn derjenige 500 EUR gewinnt, und dieser noch kein Schonvermögen hat? Darf er dann die 500 EUR, wenn er sie der ARGE meldet, behalten?

    Danke für eure Antworten.


    Das heißt aber auch für jemanden, der sagen wir mal, beispielsweise 2.000 EUR Schonvermögen hat und dieses auch behalten darf und er dann jedoch mit 900 EUR Kaution über dieser Grenze liegt, er erstmal 900 EUR ausgeben muß, bevor er HartzIV erhält, obwohl er mit diesen 900 EUR ja faktisch nix anfangen kann, da dieses Geld für ihn ja garnicht zugänglich ist?


    D.h. dann müßte derjenige seine ersparten 2.000 EUR angreifen und sie bis 1.100 EUR aufbrauchen? Und das wegen 900 EUR, die ihm faktisch ja garnicht zur Verfügung stehen(und die ihm wohl niemals zur Verfügung stehen werden, da man ja bei jeder Mietswohnung eine Kaution hinterlegen muß)? Kann das sein?

    Als ich den Chef der Zeitarbeitsfirma ansprach, daß ich ja garkeinen Versicherungsschutz hätte, meinte er nur: "Was soll denn schon passieren..."


    Ich werde mich künftig nur noch bei namhaften großen Zeitarbeitsfirmen bewerben. Die kleinen Firmen sehen in dieser Krise wohl nur noch diese Lücke der "Schwarzarbeit" als Überlebenslösung. Ist aber keine Entschuldigung, sondern ne riesen Sauerei. Und dementsprechend reagieren sie angefressen, wenn man absagt, man hat echt nur Scherereien. Der Chef der Zeitarbeit meldete mich aufgrund dessen dem Arbeitsamt, obwohl ich mich dort freiwillig beworben hatte und obwohl es sich um Schwarzarbeit gehandelt hätte, wenn ich den Job angenommen hätte. Ganz schön dreist, oder?

    Hallo Renate,


    Hat der Arbeitgeber sich mal geäußert, WARUM seiner Meinung nach die Arbeitsagentur nichts davon erfahren sollte?


    Warum ist das verschweigen für die Arbeitgeber so reizvoll?

    Hi, ihr!


    Mich würde mal Folgendes interessieren:


    Immer öfter hört man heute von sog. Arbeiten auf Probe. Auch Zeitarbeiten bieten oft nur Stellen an, in denen man Leute zum "auf Probe" arbeiten beschäftigt. Als Arbeitsloser braucht man hier die Genehmigung vom Arbeitsamt.


    1. Ist eigentlich der Arbeitgeber (Zeitarbeit) verpflichtet, mich auf die Versicherungspflicht über das Arbeitsamt hinzuweisen, oder ist das schlichtweg mein Problem wenn ich dies dem Arbeitsamt nicht melde? Ich habe bei einigen Arbeitgebern das Gefühl, sie WOLLEN regelrecht, daß man schwarz arbeitet. Hat der Arbeitgeber einen Nutzen davon, wenn er mir die Versicherungspflicht verschweigt und er mich somit schwarz beschäftigt?


    2. Welchen Sinn macht Arbeit auf Probe (über Zeitarbeit) überhaupt? Es ist doch ohnehin so, daß mich meine Einsatzfirma, bei der ich über Zeitarbeit beschäftigt bin, mich jederzeit und unbürokratisch los wird, wenn sie mit meiner Arbeit nicht zufrieden sind.


    Danke für euere Reaktionen.

    Hallo ihr!


    Ihr hab mal eine Frage.


    Derzeit bekomme ich ALG I in Höhe von 850 EUR.


    Nun ist es so, daß ich einen Stellenvorschlag (Rechtsfolge!) von der ARGE erhalten habe, mich bei einer Zeitarbeitsfirma zu bewerben. Ich hab mich dort beworben und bin nun kurz vor der Vertragsunterzeichnung. Die Bezahlung dort ist aber bekanntlich sehr schlecht. Ich würde dort nur genausoviel bekommen wie als Arbeitsloser. (850 EUR)


    Das Problem ist: Was geschieht, wenn ich bei dieser Zeitarbeitsfirma, etwa nach 5 Monaten, meinen Job verliere (das ist bei ZA-Firmen ja nix ungewöhnliches) und wieder auf meinen Arbeitslosengeldanspruch zurückgreifen muß? Dann wird doch eine neue Berechnungsgrundlage genommen und ich versaue mir doch dann meinen ganzen Schnitt.... Bekomme ich dann aufgrund dieses schlechter bezahlten Jobs weniger ausbezahlt wie vorher?


    Grüße


    Snoopy