Zurück   Sozialleistungen Forum > Hartz IV / ALG II > Anspruch und Leistungen

- Anzeige -

Jaja raus von zuhause ohne Ausbildung ! =(

Der letzte Beitrag in diesem Thema ist bereits über 2 Monate alt. Bitte stellen Sie neue Fragen aus Gründen der Übersichtlichkeit in einem neuen Thema. (trotzdem Antwort erstellen)

 
Themen-Optionen Ansicht
  #1  
Alt 01.10.2010, 22:33
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 01.10.2010
Beiträge: 5
Standard Jaja raus von zuhause ohne Ausbildung ! =(

huhu,

ich bin ganz neu hier , aber ich hoffe das ändert nichts an der hilfsbereitschaft =)

meine situation sieht wie folgt aus:

ich bin 20 , muss von zuhause ausziehen , und habe keinerlei ausbildung ! =/ ich hab dieses jahr mein fachabitur gemacht und arbeite zurzeit auf 400 euro basis bei einem callcenter ! ich habe vor im märz 2011 zu studieren ! für diese zeit würde ich eigentlich recht gut hinkommen , bafög+job+"taschengeld" , das sollte reichen ! aber jetzt muss ich doch schon früher ausziehen , am besten jetzt gleich !

mit meinem 400 euro job komm ich da nicht weit und mit mehr als 50 oder 100 euro von der familie kann ich nicht rechnen , wenn ich überhaupt was bekomme ..,. im moment wird die frage wieviel geld ich denn zur verfügung hätte noch mit "das was du erarbeitest" beantwortet =D sprich das sieht schlecht aus .. aber naja , selbst mit 500 kommt man nicht weit ... man muss hier mit 300 euro ( inkl nebenkosten ) für ne 1 zimmer wohnung rechnen ! da bleibt mir ja sogut wie garnichtsmehr nachdem ich alle rechnungen gezahlt habe !

kennt sich jemand aus und kann mir vielleicht sagen ob ich ansprüche auf irgendwelche gelder hab ? ich kenn mich kaum aus , unterstützung aus der familie is gleich null und sonst wüsst ich auch keinen den ich diesbezüglich fragen könnte =/

achja was vielleicht noch hilfreich ist : durch die gegebenen umstände könnte ein auszug aus dem elternhaus auch gerechtfertigt werden ( weil ich bei manchen gelesen hätte man müsste das irgendwie absegnen lassen , sonst hätte man auf bestimmte gelder kein anspruch ! )

ich würd mich wirklich sehr über eure hilfe freuen ! ich kenn mich kaum aus und dabei geht es doch um meine existenz =/ ich bin wirklich ratlos !

mfg
Mit Zitat antworten
  #2  
Alt 02.10.2010, 18:29
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 01.10.2010
Beiträge: 5
Standard

weiß keiner rat ? =/
Mit Zitat antworten
  #3  
Alt 02.10.2010, 18:54
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 26.09.2010
Beiträge: 8
Standard

Deine Eltern müssen für dich bezahlen. Geld vom Amt wirst du nicht bekommen.
Mit Zitat antworten
  #4  
Alt 02.10.2010, 19:24
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 18.12.2008
Beiträge: 486
Standard

Liest sich, als würden Deine Eltern Dich rauswerfen .
In diesem Falle müssen sie natürlich auch für Deinen Unterhalt sorgen.

vG Berthold
Mit Zitat antworten
  #5  
Alt 03.10.2010, 09:08
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 11.01.2010
Ort: Stade
Beiträge: 147
Standard

Hallo,

Wird ein unter 25-jähriger bei den Eltern rausgeschmissen, so hat er Anspruch auf ALG II. Die Eltern müssen nur leisten wenn deren Einkommen hoch genug ist, die Friebeträge sind seht hoch.

Wolfgang
Mit Zitat antworten
  #6  
Alt 03.10.2010, 15:05
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 01.10.2010
Beiträge: 5
Standard

vielen lieben dank für eure antworten ! vorerst doch sehr beruhigend !
ich hätte allerdings dann noch fragen wenn das so ist wie ihr das schildert.

-kennt jemand die genauen freibeträge ?
-ist nur der elternteil bei dem ich wohne dafür entscheident ? ( wohnsitze in unterschiedlichen städten )
-wie hoch würde ALG II ausfallen ?
-muss ich für ALG nicht 1 volles jahr gearbeitet haben oder ähnliches ?

vielen dank nochmal für eure hilfsbereitschaft ! ihr helft einem jungen mann in einer schweren situation
Mit Zitat antworten
  #7  
Alt 03.10.2010, 15:37
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 01.10.2010
Beiträge: 5
Standard

achja , und müsste ich für alg nicht arbeitslos sein ? vllt schütteln viele den kopf aber in der schule bringen die einem sowas nicht bei !
Mit Zitat antworten
  #8  
Alt 03.10.2010, 16:11
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 18.12.2008
Beiträge: 486
Standard

Da Du nur € 400 verdienst hättest Duz Anspruch auf aufstockendes Hartz IV. Dies ist aber nicht der Punkt!
Deine Eltern können Dich mit 20 Jahren nicht einfach raus werfen und den Staat dazu verpflichten, Dich zu ernähren.
Entweder Deine Eltern bezahlen für Dich entsprechend Unterhalt oder sie müssen Dich, bis Du 25 bist, bei ihnen wohnen lassen!

vG Berthold
Mit Zitat antworten
  #9  
Alt 03.10.2010, 17:01
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 01.10.2010
Beiträge: 5
Standard

nein ganz so ist es ja auch nicht !

ich hab das hier gefunden :

Deshalb können Jugendliche unter 25 auch künftig von zu Hause ausziehen und eine eigene Bedarfsgemeinschaft
gründen,wenn

- der Betroffene aus schwerwiegenden sozialen Gründen nicht in der Wohnung der Eltern bleiben
kann,
- der Bezug einer eigenen Wohnung zur Eingliederung in den Arbeitsmarkt erforderlich ist oder
- ein sonstiger schwerwiegender Grund vorliegt.

bei mir wäre der erste punkt gegeben.

wie steht das mit dem kindergeld ? gibt es das dann überhaupt noch ? und wenn ja , bekomm ich das oder was geschieht damit ?

danke dir berthold für deine kompetenten antworten !
Mit Zitat antworten
  #10  
Alt 03.10.2010, 17:11
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 18.12.2008
Beiträge: 486
Standard

Also wirst Du nicht raus geworfen, sondern Du willst ausziehen. Stell Dir das aber nicht so einfach vor, denn das wird meist von den Behörden als das übliche "Generationenproblem" abgetan. Sollte es Dir dennoch gelingen (ich wünsche es Dir) auszuziehen und Deine Leistungsansprüche durchzusetzen, ist das Kindergeld kein Zuverdienst.
Zwar wird das Kindergeld an Dich gezahlt, aber von Seiten der ARGE wieder abgezogen. Es ergäbe sich für Dich folgende Rechnung:

a) Regelleistung (Hartz IV) € 359
b) Kosten für "angemessene" Unterkunft und Heizung
c) Von Deinen € 400 Nebenverdienst darfst Du € 100 + € 60 Freibetrag behalten.

vG Berthold
Mit Zitat antworten

Der letzte Beitrag in diesem Thema ist bereits über 2 Monate alt. Bitte stellen Sie neue Fragen aus Gründen der Übersichtlichkeit in einem neuen Thema. (trotzdem Antwort erstellen)


Lesezeichen

Themen-Optionen
Ansicht


Ähnliche Themen
Thema Autor Forum Antworten Letzter Beitrag
Hartz 4 ohne Ausbildung Michaela25 Anspruch und Leistungen 1 17.03.2010 20:21
[unter 25] zuhause raus love_said_no Wohnung und Miete 4 21.02.2010 17:12
[mit Verwandten] Wie komme ich ohne auszuziehen aus der Bedarfsgemeinschaft raus? Smarrito Anspruch und Leistungen 6 13.09.2009 15:46
Unterhaltspflicht für vollj. Kind ohne Ausbildung? sonnen-marie Kindesunterhalt 6 12.04.2009 02:26
alg II Anspruch unter 25 ohne abgeschlossene ausbildung???? icebaby1986 Anspruch und Leistungen 1 19.05.2008 00:02