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Kein Anspruch auf Hartz IV? Ist das möglich?? HILFE!!!

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  #1  
Alt 26.02.2009, 01:09
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Registriert seit: 26.02.2009
Beiträge: 1
Ausrufezeichen Kein Anspruch auf Hartz IV? Ist das möglich?? HILFE!!!

Hallo alle zusammen!

Ich benötige dringend Eure Hilfe. Es geht um meinen Cousin. Folgende Problematik. Er selber 50 Jahre alt, hat Abitur und nicht abschlossenes Studium (Sportwissenschaften). Hat nach Studium jahrelang selbständig in der Gasteronmie gearbeitet (zuletzt als Teilhaber in einer Gaststätte). Dort wurde ihm vom ursprünglichen Pächter gekündigt und noch € 10.000,-- nachgefordert. Nachdem der Rechtsstreit ans Gericht abgegeben wurde, wurde er per Vergleich zur Rückzahlung von € 5.000,-- aufgefordert. Er selbst lebt getrennt von seiner Ehefrau, die aus Brasilien stammte. Die Scheidung ist nicht eingereicht. Sie selbst ist zwar auf seiner Wohnung gemeldet, wohnt aber nicht bei ihm. Laut seiner Aussage, verdient sie gerade soviel um selber über die runden zu kommen. Er selbst hat keine Sozialversicherung. Er hatte jahrelang selbst für sich privat eingezahlt. Als er dann in Zahlungsnot kam, hat er um Stundung der Versicherungsprämie gebeten. Ein halbes Jahr später kündigte ihm die Versicherung, so steht er jetzt ohne Versicherung da, ist also nicht sozialversichert, kann somit weder einen Arzt etc. aufsuchen.
Er meinte nun, und dass ist meine eigentliche Frage, er hätte keinen Anspruch auf Hartz IV, da er die Aussage vom Jobcenter bekommen hat, dass er zuvor einen 1-Euro-Job annehmen müsse, und erst dann, nach Bestätigung durch die Firma, wo der 1-Euro-Job angenommen wird, würde er die Formulare zum Ausfüllen von dem Anspruch auf Hartz IV erst bekommen. Diese könnte er dann erst anfüllen und abgeben.

Kennt ihr von einer neuen Gesetzesänderung bezüglich dieser obigen Schilderung?
Ich denke, dass einzige Problem könnte sein, dass seine Frau, von der er getrennt lebt, bei im polizeilich gemeldet ist. Aber da kann man doch sicher schriftlich etwas aufsetzen, aus dem hervorgeht, dass er von ihr nicht unterhalten wird und mit ihr in keiner Lebensmeinschaft bzw. Bedarfsgemeinschaft lebt oder was meint ihr??
Hat er einen Anspruch auf Harzt IV? Wie soll er ihn durchsetzen um die Formulare zu bekommen? Er muss bis nächste Woche seine Miete bezahlen und weiß nicht wie. Bis jetzt hilft ihm mehr schlecht als recht seine betagte Mutter, die ebenfalls nicht mehr weiter weiß. Sie bezieht selbst eine schmale Rente von € 750,00. Oft weiß er nicht, wie er den nächsten Tag überstehen soll. Hat er als ehemaliger selbständiger Anspruch auf Hartz IV? Muss er bei den Forumlaren irgend etwas über seine Einkünfte aus der letzten Tätigkeiten nachweisen? Und wenn ja wie ???

Bitte helft mir, denn mein Cousin ist mit seinen Nerven am Ende.

Vielen lieben Dank im voraus.

Liebe Grüße

gluehwuermchen
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  #2  
Alt 26.02.2009, 07:29
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 25.01.2009
Ort: Raum Berlin / Potsdam
Beiträge: 2.314
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Hallo gluehwürmchen,

also ich kann mir Verschiedenes nicht wirklich vorstellen, wie beispielsweise, dass er erst einen 1€-Job annehmen muß, bevor er Anträge erhält; gibt es "Vorab-Sanktionen"? Und wenn dem so ist, warum nimmt er den nicht erst einmal an?

Die Formulare zur Beantragung H IV erhält man ganz einfach entweder im Internet, dort lassen sie sich herunterladen und man kann sie ausdrucken, oder man ruft eine dieser Hot-Lines an, die einem diese Formulare übersenden. An erster Stelle steht nämlich die Antragstellung und ab dem Zeitpunkt wird gerechnet. Schulden interessieren nicht - und natürlich wäre es gut, seine Frau würde sich polizeilich ummelden oder ein Scheidungsantrag wird gestellt. Einfach nur so etwas schriftlich aufzusetzen, wird sicherlich nicht ausreichend sein; das könnte jeder.
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  #3  
Alt 26.02.2009, 07:32
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 01.06.2008
Ort: Im schönen Harz :-)
Beiträge: 260
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Guten Morgen,

1. Das mit dem 1€-Job geht so nicht....
2. Frau muss sich sofort polizeilich Ummelden, da Ihr Einkommen dann mit angerechnet wird..

Lieben Gruß, Sabine
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  #4  
Alt 26.02.2009, 09:05
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 04.07.2008
Beiträge: 4.501
Standard

Er sollte auf alle Fälle ALG2 beantragen und klare Verhältnisse schaffen im Bezug auf seine Noch Frau denn wenn sie gar nicht mehr zusammenleben sollte es doch kein Problem sein das sie sich ummeldet.
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