.........Kein Gemeinschaftskonto

  • Mal angenommen, ein Paar zieht zusammen und beide bekommen HarzIV.
    Darf die Arge ohne zu fragen das Geld (beider personen) das Sie aus HarzIV beziehen, einfach aufs Konto vom Hauptantragsteller Überweisen?
    Sie sind weder Verheiratet, noch haben Sie ein Gemeinschaftskonnto.

  • Es ist so üblich, dass der Hauptantragsteller innerhalb der BG das Geld überwiesen erhält; sicher ist das im Einzelfall für den einen oder anderen nicht sehr praktisch. Ob es Ausnahmen gibt, weiß ich nicht, dazu würde ich einfach mal einen unverbindlichen Anruf (Hotline) führen.