Beiträge von tomato0815

    Es kann Euch keiner verbitten, zusammen zuziehen!!!
    Aber er muss erst sein Sachbearbeiter fragen, wenn er sein geld weiter bekommen will.
    Der Sachbearbeiter muss dann seine Akte nach Deiner arge schickt usw.
    Ich bin seit 2 Monaten mit meiner Freundin in einer Wohnung, ohne es zusagen bzw. es zu spät gesagt zu haben, es gab viel ärger und Lauferreien aber wir wohnen jetzt zusammen und bekommen weiter unser Geld!
    Einfach bescheid sagen was Los ist (Kündigung, und das Ihr zusammen Wohnen wollt)
    Wenn Ihr/er es gemacht hat, geht er zur Deiner Arge und meldet sich dann da an.


    Ganz wichtig ER muss zuerst zur seiner Arge


    wenn du noch fragen hast schreib mir

    Mal angenommen, ein Paar zieht zusammen und beide bekommen HarzIV.
    Darf die Arge ohne zu fragen das Geld (beider personen) das Sie aus HarzIV beziehen, einfach aufs Konto vom Hauptantragsteller Überweisen?
    Sie sind weder Verheiratet, noch haben Sie ein Gemeinschaftskonnto.

    Hallöchen, Mal Angenommen eine Paar will nun nach langer zeit zusammenziehen (nichteheliche Lebensgemeinschaft) Er ist Verdiener und Sie mit 2 Kinder lebt von Hartz 4, welche Rechte hat sie wenn sie mit Ihm zusammenziehen will und Gelder vom Amt beantragen möchte.
    Und wie sieht es mit der Miete und Mietnebenkosten aus? Kann oder wird diese geteilte? was sollten beide bachten ?


    Danke für die Antworten ;)