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kein Zuschlag nach§24 mehr?

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  #1  
Alt 16.07.2008, 16:07
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Unglücklich kein Zuschlag nach§24 mehr?

Hallo erst mal. Ich bin neu hier und hab gleich mal eine Frage. Hoffe Ihr könnt mir da weiter helfen.
Seit Januar 2008 bekomme ich Zuschlag nach §24 SGB. Jetzt meint die ARGE auf einmal mir stünde dies nicht mehr zu, obwohl die Voraussetzungen durch den Übergang von ALG 1 zu ALG 2 da sind. Ich weiss mir nicht mehr zu helfen. Eigendlich habe ich es so verstanden , das nur meine Regelleistung( ohne Unterkunfts- und Heizungskosten) zum Anrecht auf den Zuschlag hinzugezogen wird. Man muß aber auch noch dazu sagen, das die ARGE mich zuvor mit Briefen bombardiert hat,die immer eine komische Anhörung beinhalteten.
Würde mich freuen, wenn mir Jemand einen Rat geben könnte.
Danke der Wellensittichfan
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  #2  
Alt 16.07.2008, 16:50
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Anhörungsschreiben bedeuten salopp gesagt, dass man nicht so will, wie du willst und du DIch dazu äußern kannst. Darin muss auch enthalten sein, warum man DIr den Zuschlag nicht geben will (diese Info fehlt)
Ohne weitere Details kann man hier schlecht etwas ausführen
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  #3  
Alt 16.07.2008, 17:55
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Die Herrschaften möchten,das ich mich zu meinen persönlichen und wirtschaftlichen Umständen äußern soll. Sie wollen auch in meiner Leistungsangelegenheit die Rücknahme des Bewilligungsbescheides gemäß §45 SGB für die Zukunft erwirken. Die kennen doch meine Verhältnisse genau, weil ich ja erst vor kurzem einen Verlängerungsantrag gestellt hatte. Außerdem haben die mir schon von Januar bis Juni diesen Zuschlag bewilligt. Warum ist das jetzt auf einmal nicht mehr möglich???
Ich danke Dir aber erst einmal für Deine nette Auskunft.
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  #4  
Alt 17.07.2008, 00:28
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also § 45 heißt dann, dass die damalige Bewilligung rechtswidrig war
solange noch anhörung läuft, ist nichts weiter zut tun, außer man möchte sich äußern
wenn dann Rücknahme- und Erstattungsbescheid kommt, wäre vielleicht Widerspruch angebrahct, da § 45 Ermessensvorschrift ist
warum nun aber der Bescheid rechtswidrig gewesen sein soll, weiß ich nicht.
wahrscheinlich hats du damals merh verdient, als die Behörde in ihre Berechnungn einbezogen hat
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  #5  
Alt 18.07.2008, 18:02
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Habe heute schon den Rücknahmebescheid bekommen. Heute Vormittag war ich mal beim Arbeitslosenhilfeverein und hab mich beraten lassen. Da kam ungefähr das selbe raus, wie du mir geschrieben hast. Die netten Leute dort haben mir erklärt,das ich zu wenig ALG1 bekommen habe und mehr ALG2 kriege als vorher ALG1, deshalb hätte mir der Zuschlag nicht zugestanden. Ich zitiere jetzt mal aus dem Bescheid.
Begründung:
Ihnen wurde der Zuschlag nach §24 SGB2 gezahlt, obwohl die Voraussetzungen nicht vorliegen.
Die teilweise Rücknahme der Bewilligungsentscheidung erfolgt nur für die Zukunft. Es haben sich keine besonderen Gesichtspunkte ergeben, die eine Weiterzahlung der zu Unrecht bewilligten Leistung rechtfertigen könnten. Insbesondere haben Sie keine Vermögensdisposition getroffen, die Sie nicht mehr oder unter unzumutbaren Nachteilen rückgängig machen können(§45).
Das hört sich für mich alles danach an als ob die mich verscheißern wollen, nur um mir nichts zahlen zu müssen. Außerdem werd ich dort nicht einen Cent zurückzahlen, weil es nicht mein Fehler war sondern der von der ARGE. Ich werde erst einmal Widerspruch dagegen einlegen und mich dann an meine Anwältin wenden.
Wünsche trotzdem ein schönes Wochende. Gruß der Wellensittichfan
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