Beiträge von advokat

    so einfach geht das nicht mit untermietvertrag, du musst den vermieter um erlaubnis bitten
    du kannst nicht einfach die wohnugn untervermieten


    jetzt aber kommt die krux


    weiß denn der vermieter, dass dein sohn und nicht du dort wohnst?


    ansonsten machst du untermietvertrag gleich wie der mietvertrag, den du für diese wohnugn abgeschlossen hast; dein sohn reicht das dem amt ein udn beantragt übernahme


    fertig

    siehst du, hier läuft was schief


    bist du nun mieter oder dein sohn


    wenn du mieter bist, musst du deinen vermieter fragen, ob du untervermieten darfst


    eventuell kann aber der sohn auch in das mietverhältnis eintreten und du ausscheiden


    dein unterhalt in form von wohnungsstellung kann doch jederzeit beendet werden und dann muss arge wohnkosten übernehmen


    entweder machst du dir mehr gedanken als notwendig oder da ist mehr im argen, als wir wissen

    wie unterschrieben


    weiß der vermieter, dass dein sohn darin wohnt.


    dannmach untermietvertrag


    du kannst auch mietvertrag jederzeit kündigen und damit die unterstützung des sohnes


    sehr verwirrend hier


    du kannst auch untermietvertrag mit sohn schließen, wenn vermieter einverstanden ist

    sie muss erst umziehen, wenn sie zur kostensenkung von der behörde aufgefordert worden ist, ansonsten gilt die produkttheorie


    keiner kann hier sagen, was los ist und ob hier überhaupt nach kopfanteilen aufgeteilt wurde und ob angemessenheit vorliegt, dazu müsste man sehr viel aktenkenntnis haben

    so ist es, lacki


    lilly:


    du belästigst hier die leute mit unsinn


    du willst pkh, die du wohl für diesen quatsch nicht bekommst und machst wieder arbeit, die nicht sein müsste

    ich würde widerspruch einlegen


    da aber weder der kreis noch eure persönlichen umstände bekannt sind, kann wenig gesagt werden.


    zumindest müsste für bis zu 6 monaten die jetzige miete voll übernommen werden oder länger, wenn ihr keine aufforderung bekommt, die kosten zu senken.


    wenn ihr in der bedarfslosen zeit nicht wusstet, dass alg 2 wieder kommt, kann euch der umzug auch nicht angelastet werden, sagt das bundessozialgericht

    wieso denn nur,


    grundlage einer bg ist eine haushalts- und wirtschaftsgemeinschaft. ausgaben, konten usw. könnt ihr doch trennen, wie in einer wg


    eine eheähnliche gemeinschaft setzt einen einstandswillen voraus, wie ihn eheleute haben, ist dies der fall bei euch???


    das problem ist, das über das system der bg völlig falsche vorstellungen herrschen und diese hier in solchen foren noch mit rechtlich unsinnigen angaben genährt werden


    die bg ist ein rechtsbegriff

    es ist wohl ein nicht auszutreibender irrglaube, es gäbe ein probejahr


    völliger unsinn!!!!!!!!!!!!!!!!!


    nach einem jahr zusammenleben wird vermutet, dass die haushalts- und wirtschaftsgeeinschaft, so sie denn besetht, auch eine bedarfsgemeinschaft ist


    es findet eine beweislastumkehr statt


    gleiches gilt, wenn dein freund das kind mit erzieht bzw. betreut, dann wird bg vermutet. aber diese vermutung kann man widerlegen

    die rechnung für die warmwasserkosten ist zu hoch. kann man diese bei dir separat berechnen?


    dann verwechseln die ämter oft die kosten für das warmwasser mit den kosten für die warmwasseraufbereitung.


    falls man die warmwasseraufbereitungskosten nicht einzeln messen kann, ist der bescheid auf jeden fall rechtswidrig.


    alos ich würde widerspruch einlegen


    satz reicht: hiermit lege ich widerspruch gegen den bescheid vom ... ein

    das was edgar sagt, ist umstritten, die rechtsprechung sagt, dass das mit der miethöhebegrenzung nur in der gemeinde zählt. wenn du also in eine andere gemeinde umziehst, heißt dass nict unbedingt, dass deine miete von dem dann zuständigen jobcenter nur bis zur höhe der jetzigen miete zahlt