KdU nach nciht genehmigten Umzug

  • Hallo liebe Forumsteilnehmer ...


    Ich und meine Frau beziehen seit dem 03.01.10 Leistung ALG II, meine Frau arbeitet halbtags und hat ein sehr kleines Einkommen.


    Wir bewohnten zuvor eine 90m² Wohnung, da uns aber die Stadtwerke über den Kopf wuchsen suchten wir was neues. Während einer Unterbrechung des Bezuges wegen Arbeitsaufnahme vom 08.02.10 bis 17.03.10 suchten wir uns eine neue Wohnung mit villenhaften 64m€ und einer Warmmite inkl Heizung von 550€ was natürlich so was von unangemessen ist mit 425€ Kaltmiete, der Mietvertrag wurd am 11.02 Unterschrieben! also während der Zeit als wir keine Leistunge bezogen habe, lediglich die Aufstockung.


    Wie Teufel es wollte und die "arbeitsmarktpolitischen Instrumente" zuschlugen, musste ich ja wieder volle Leistung ALG II beantragen und wir hatten die neue Wohnung ja schon an der Backe, die alte war gekündigt zum 31.05.10 was auch mit Bescheid vom 19.03.10 genehmigt wurde, zu den "alten" Konditionen, sprich die volle Miete für 6 Monate.


    Nach der Neuantragstellung weil wir von der Stadt in den Kreis umziehen, bekamen wir endlich heute den Bescheid über Leistungen nach SGB II, was aber nur durch Anordnung der Einstweiligen möglich war, der Antrag auf die KdU blieb vorerst ausen vor, sind ja 2 paar Schuhe im Kreis.


    Nach langem telefonieren und faxen und weiteren Androhungen durch das Sozialgericht, erklärt sich das Landratsamt nun bereit, eine Barauszahlung für morgen vorzusehen *licht am ende des tunnels sehe* ... der Schock: es wird nicht die VOLLE Höhe der KdU übernommen (also 550€) sondern nur die angemessene Höhe von 446€ ... macht eine Diffrenz von 102€ !!


    Auf Anfrage bei dem einzigen halbwegs versierten und höflichen Menschen heute nach dem WARUM, bekam ich zur Antwort, wir haben den Landkreis vor vollendete Tatsachen gestellt und sind ungenehmigt zugezogen (Grundrechtsverletzung Art. 11 GG).


    Wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit, dass man hier mit einem Widerspruch ggf. auch einer Klage erfolgt hat den Bescheid anzufechten?


    Sachkundige Antworten, Links und Urteile sind willkommen ...


    Danke Stefan


    PS falls ich was aufgewärmt habe oder es dies schon zu Hauf gibt oder im falschem Forum bin, dann bitte ich um Nachsicht und Entschuldigung

  • ich würde widerspruch einlegen


    da aber weder der kreis noch eure persönlichen umstände bekannt sind, kann wenig gesagt werden.


    zumindest müsste für bis zu 6 monaten die jetzige miete voll übernommen werden oder länger, wenn ihr keine aufforderung bekommt, die kosten zu senken.


    wenn ihr in der bedarfslosen zeit nicht wusstet, dass alg 2 wieder kommt, kann euch der umzug auch nicht angelastet werden, sagt das bundessozialgericht