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Keine Leistung wegen fehlendem Ausbildungsvertrag

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  #1  
Alt 08.09.2011, 18:23
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Standard Keine Leistung wegen fehlendem Ausbildungsvertrag

Hallo.
Es geht um meinen Freund, mit dem ich zusammen wohne. Er fängt am 01.10.2011 eine Ausbildung an. Den Vertrag unterschreibt er allerdings erst am Montag, d.h. von der Kammer kommt er evtl. so eine Woche später unterschrieben zurück. Nun hat er seit Mai Hartz IV bekommen. Der Weiterbewilligungsantrag ist abgegeben. Eigentlich wurde er vom Arbeitsamt ausgwählt, eine Ausbildung beim IB zu machen, allerdings würde er dort nur 200 € bekommen. Da er jetzt die Möglichkeit hat, seinen Traumjob zu machen, wollen die nun erst den Vertrag sehen. Solange zahlen sie nicht.

Wir stehen jetzt ganz schön in der Patsche, denn ich bin auch Azubi und kann die Miete nicht alleine tragen.

Vorhin hat er angerufen, da meinte die Frau, dass sie sehen müssen, wieviel er verdient. Aber er kriegt das Geld doch eh erst Ende Oktober, und für den Monat würden wir nur Hartz IV auf Darlehen bekommen, welches wir zurückzahlen müssen. Eigentlich war Anfang der Woche alles geklärt, man meinte, das Geld wird schnellstmöglich überwiesen und dann kommt heute ein Brief, der alles kaputt macht.

Haben wir da irgendeine Möglichkeit? Irgendeine Idee?
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  #2  
Alt 08.09.2011, 19:14
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Als Azubi hat er ab Beginn der Ausbildung, also ab 1.10. keinen Anspruch auf ALG 2 mehr (§ 7 Abs. 5 SGB II). Und du als Azubi eigentlich auch nicht. Höchstens auf Mietzuschuss...

Turtle
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  #3  
Alt 08.09.2011, 21:22
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Also ich krieg ja auch kein ALG II. Ich gehöre nur zur BG. Und mein Freund fängt die Ausbildung ja erst am 01.10. an, für den ganzen September sollte er ja eigentlch noch ALG II bekommen. Nur leider sagt jeder beim Arbeitsamt etwas anderes und sie wollen den Vertrag, der aber noch nicht da ist.
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  #4  
Alt 08.09.2011, 21:44
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Also hat er jetzt Ende August kein Geld bekommen? Das ist doch völlig unabhängig von einer Ausbildung ab Oktober. Da sollte er sich einen Termin beim Teamleiter holen und auf Auszahlung bestehen!

Turtle
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  #5  
Alt 05.10.2011, 15:06
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So, entschuldigt, dass ich dieses Thema wieder hochhole. Aber irgendwie gibt es stäääändig nur Probleme bei uns. Und zwar, hat mein Freund nun endlich einen Vertrag unterschrieben (heute), allerdings fehlt in diesem die Hälfte. Die Firma möchte nun diesen unterschriebenen Vertrag an die Kammer schicken, dass diese den ausfüllt, d. h. wann er genau mit der Ausbildung anfängt ist ungewiss. Wir haben den unterschriebenen Vertrag nun eingereicht, doch seine Betreuerin meinte nun, dass Hartz IV normalerweise nicht mehr zusteht, da er ja nun ne Aubsildung macht. Aber genau liegt mal wieder das Problem. Er weiß gar nicht wann er anfängt, was er bekommt, etc. Weil eben nichts ausgefüllt ist.
Die Firma ist echt einfach nur noch unglaublich unzuverlässig und wir kurz vorm verzweifeln. Aber was soll man machen, außer abwarten und ständig hinterherrennen. Das weiß das Amt auch. Nun die Frage, ob es wirklich nicht mehr zusteht.


BAB können wir ja auch nicht beantragen, weil der Vertrag ja nicht ausgefüllt wurde, außer die Unterschriften.
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  #6  
Alt 05.10.2011, 15:57
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Arbeitet er denn schon als Azubi? Selbst, wenn der Ausbildungsvertrag bei der IHK noch eingetragen werden muss (das ist bei jedem Ausbildungsvertrag so), muss es doch schon Regelungen zu Beginn, Lohn etc... geben.

Turtle
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