Keinen Anspruch?

  • Ich bin nach dem Referendariat (Dauer 2 Jahre) direkt ins ALG II gerutscht. Mein Ref war am 30.04.2008 beendet. Anschließend habe ich ALG II bezogen. Am 15.05.2008 habe ich eine Beschäftigung über einen Zeitraum von 6 Wochen angenommen. Laut Vertrag hätten am 30.06 1000 Euro, zum 15.07.2008 nochmal 1000 Euro und zum 30.07.2008 nochmal 1500 Euro überwiesen werden müssen. Die Zahlungen sind auch eingegangen, allerdings etwas verspätet (die letzte am 08.07.2008). Von meinem Arbeitgeber wurden keinerlei Krankenkassenbeiträge und sonstige Leistungen abgeführt. Ich bezahlte knappe 530 Euro in die gesetzliche Krankenvericherung. Steuern müssen zum Ende des Jahres noch von mir abgeführt werden. Im Juli habe ich logischerweise kein ALG II bekommen. Am 18.08. beginne ich meine Tätigkeit als Beamtin auf Probe. Da zu erwarten ist, dass das Geld verspätet überwiesen wird, habe ich für August ALG II beantragt.
    Dieser Antrag wurde abgelehnt mit der Begründung, dass das Einkommen als einmalige Einnahme zu bewerten sei und sich nach Abzug des Höchstfreibetrages für eine Einzelperson und der Krankenkassenbeiträge keine Leistungsansprüche ergeben würden.
    - Sind diese Einnahmen als einmalige Einnahmen zu werten, so dass sie auf zwei Monate angerechnet werden dürfen?
    - Wie hoch ist dieses Höchstfreibetrag?
    - Wer zahlt bis zum 18.08. meine Krankenkassenbeiträge? die AOK hat zur Berechnung der Beiträge Juni /Juli mein gesamtes Gehalt angesetzt.
    - Ist die ausstehende Steuerzahlung für den Antrag irrelevant?
    - Darüber hinaus habe ich noch eine Anwartschaftsversicherung laufen (53 Euro monatlich Mai - August): Bringt es was, diese noch anrechnen zu lassen?
    Ich bin total verzweifelt.... Mit dem verdienten Geld musste ich dringend meine Schulden des Refs tilgen, so dass nix mehr vorhanden ist...
    Für eine Antwort wäre ich dankbar!
    Lg
    Sufelfe