Kindesunterhalt u. neuer Lebenspartner

  • Hallo,


    folgende Situation: ich lebe in SCheidung und habe 2 Kinder. Beide leben bei mir. Der Vater ist seit der Trennung "arbeitsunfähig" und kann auch finanziell dadurch keinen Unterhalt für meine (unsere) Kinder leisten. Ich beziehe Unterhaltsvorschuss, Gehalt und etwas ALG 2, weil es sonst nicht ausreicht. Nun möchte ich mit meinem neuen Partner zusammen ziehen. Wie sieht es dann mit dem ALG 2 für die Kinder aus? Ich fände es nicht richtig, wenn er für die Kinder mitaufkommen muß, bzw. wenn sein Geld (er ist Selbstständig) mit in meine Enkommensberechung zwecks Kinder mit einbezogen würde. Dass ich dann weniger Anspruch habe, ist uns klar! Das wäre nicht das Problem, aber mich würde es ärgern, wenn mein Ex sich so vor der Verantwortung sprich Zahlung drücken kann. Die Kinder sieht er regelmäßig, was er für sie kauft bleibt alles bei ihm. Bin dankbar für jede Antwort!
    Gruß

  • Hallo,


    leider ist es so, dass bei einem Zusammenzug mit deinem neuen Freund alle Einnahmen in die Berechnung einfließen.
    Das heißt auch die Einkünfte deines Freundes.
    Wenn dein Freund gut verdient, kann es möglich sein das kein Anspruch auf ergänzende ALG2 Leistungen besteht.


    Ich kann deinen Frust sehr gut nachvollziehen!


    Der Kindsvater ist damit aber nicht von Unterhaltspflicht entbunden.
    Besteht ein Titel?
    Wenn nicht sofort klagen, denn sobald der Kindsvater wieder über Einkommen verfügt sind die Unterhaltszahlungen auch rückwirkend zu leisten.

  • wollte gerade sagen dir ist es auch möglich über die beistandschaft einen titel zu holen die beistandsschaft ist beim jugendamt
    Habe das gleiche dingen wenn ich nächstes jahr mit mein freund zusamen ziehe wird alles von ihn angerechnet . Ihr habt aber die möglichkeit wohngeld zu beantragen dann ist sein gehalt sage mal summe z.b 1400€ +308 kigeld +300 uvg je nach dem wie alt sie sind dann habt ihr aber anspruch auf wohngeld der die summe auffängt die euch fehlt also quasi aufgerundet zu euren selbstbehalt


    mfg