Kostenübernahme bei Verhütungsmitteln

  • Hallo ihr Lieben :)


    Erst einmal möchte ich euch ein gesundes neues Jahr wünschen.


    Nun zu meinem Anliegen.


    In Berlin gibt es Möglichkeit, dass die Stadt die Kosten für die Anti-Baby-Pille übernimmt, wenn man ein geringes Einkommen hat. Dafür muss man sich erst beim Arzt das Rezept holen, dann gibt es vom Gesundheitsamt einen Stempel und man kann sich ganz normal in der Apotheke die Pille kostenlos holen.


    Da ich Studentin bin und auch nur von meinem Bafög lebe (wohne noch zuhause) nutze ich diese Möglichkeit auch. Heute war ich wieder beim Gesundheitsamt und auf einmal fällt der Sachbearbeiterin auf, dass ich zu viel "Vermögen" besitze Ich habe ca. 4000 Euro gespart (über mehrere Jahre), weil ich demnächst ausziehen möchte. Die Freigrenze läge jedoch bei 2600 Euro. Komischerweise wurde ich in den ganzen drei Jahren, in denen ich dieses Angebot schon nutze, nie nach meinem Vermögen gefragt. Außerdem habe ich schon seit mehreren Jahren mehr als 2600 Euro auf meinem Sparkonto und habe die Pille trotzdem umsonst bekommen. Ich war auch schon bei zwei unterschiedlichen Gesundheitsämtern. Deswegen kommt mir das sehr willkürlich vor. Die Sachbearbeiterin meinte jedoch, dass sie die Gruppenleiterin ist. Gibt es trotzdem eine Möglichkeit sich dagegen zu wehren? Außerdem sagte sie, dass die Kosten übernommen werden wenn man in einer Notlage wäre. Auf der Website steht jedoch, dass die Kosten bei einem geringem Einkommen übernommen werden und das man nur sein Einkommen nachweisen muss und nicht sein Vermögen.


    Ich habe euch mal den entsprechenden Link mit angehangen.


    https://www.berlin.de/ba-friedrichshain-kreuzberg/politik-und-verwaltung/aemter/gesundheitsamt/fachbereiche/artikel.162501.php


    Freue mich schon auf eure Antworten :) Merci! :)


    Ich freue mich schon auf eure Antworten :)

  • A) Auf eine freiwillige Leistung gibt es keinen Rechtsanspruch.
    B) Die 2600 Euro Vermögensfreibetrag sind dem SGB XII entnommen, von daher klingt es schon logisch, diese Vermögensbeträge zuübernehmen.
    C) Nur, weil man dir jahrelang zu Unrecht die Pille gratis gegeben hat, muss man das nicht auf ewig machen. Würdest du Jura studieren, wäre dir der Rechtsgrundsat "kein Recht im Unrecht" bekannt.