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#1
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Hallo,
ich hoffe es kann mir jemand helfen! Bin momentan noch im Elternurlaub bis März 2010. Wegen Krankheit will mich meine Ärztin ab dem ersten Arbeitstag im März 2010 krank schreiben. Will mich vom Kindsvater trennen (nicht verheiratet) Wenn ich mich näschste Woche trenne, dann bekäme ich Hartz 4. Was ist wenn ich im März krank geschrieben werde... dann dachte ich, ich bekäme erst mal 6 Wochen Lohnfortzahlung und dann max. 72 Wochen Krankengeld? Hab irgendwo aber jetzt gelesen, dass wenn man Hartz 4 bekommt kein Krankengeld kriegt, stimmt da? Kann ich das irgendwie umgehen, jetzt schon krank schreiben lassen? Danke schon mal! |
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#2
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Hast du nach Ende des "Elternurlaubes" Anspruch auf Arbeitslosengeld I ?
Das heißt, warst du vor dem Kind sv-pflichtig Beschäftigung und konntest einen Anspruch auf Alg I erwerben? Wenn ja, dann könntest du, wenn du ab dem ersten Tag nach dem Erziehungsurlaub krank geschrieben bist evtl. Anspruch auf Krankengeld haben. Erkundige dich am besten bei der für dich zuständigen Arbeitsagentur ob du Anspruch auf Arbeitslosengeld I hast und dann frag bei deiner Krankenkasse nach. Solltest du keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld I haben, erhältst du auch kein Krankengeld, auch nicht nach 6 Wochen sondern Arbeitslosengeld II. |
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