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#1
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Hallo,
ich beziehe Krankengeld und da ich aber auch noch Frau und Kind habe reicht das Geld hinten und vorne nicht.Habe ich auch noch anspruch auf sozialleistungen und wenn ja,kann mir jemand sagen welche. |
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#2
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Hallo!
Stehst du zur Zeit noch in einem Arbeitsverhältnis? Meiner Meinung hättet ihr als Familie Anspruch auf Hartz4!
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Schrader Ich bin kein Arbeitsrechtler! Mein Wissen und meine Einschätzungen, welche ich hier von mir gebe, habe ich aus meiner beruflichen Erfahrung oder ganz einfach bei Google gefunden! |
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#3
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Das ALG II (Hartz iV genannt) stellt eine Grundsicherung dar. Deshalb hat jeder der bedürftig ist, Anspruch auf Leistung, sofern er die Kriterien erfüllt. Es ist dabei grundsätzlich egal ob ist abhängig beschäftigt bin, ohne Arbeit, Krankengeld beziehe oder selbstständig bin.
Es wird die Bedürftigkeit geprüft. Dem Bedarf ( 2 x Regelsatz Erwachsene 646 € + Regelsatz Kind (hier angenommen 7 bis 14 Jahre) 251 € zuzgl. Kosten für Unterkunft und Heizung z. B. 350 €) also = 1.247 € wird das gesamte Einkommen der Familie (hier wahrscheinlich Krankengeld) plus Kindergeld 164 € gegenübergestellt. Übersteigt Kindergeld plus Krankengeld den Bedarf von 1.247 € wird kein ALG II gewährt. Ansonsten besteht Anspruch - er wird berechnet aus Bedarf abzgl. Einkommen. Dies ist etwas vereinfacht dargestellt. Da es sich bei Krankengeld um Arbeitsentgelt handelt, werden hierauf auch noch Freibeträge angerechnet. Dies kann man aber erst genau angeben, wenn die onkreten familiären Verhältnisse und Einkommen genua bekannt sind. |
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