Krankenversicherung bei Hartz IV-Ablehnung

  • Hallo zusammen,


    und eine weitere Frage zum Thema:


    Falls denn nun mein Hartz IV-Antrag abgelehnt wird (bin 21, wohne bei den Eltern + mein Vater verdient sehr wahrscheinlich zuviel), wie bin ich dann krankenversichert?????


    Hoffe auf Antwort! Danke!


    erkatown

  • Hallo,


    bis 23 kannst du über deinen Vater familienversichert werden.

    Rechtlicher Hinweis Die von mir getätigten Aussagen und Auskünfte entsprechen meiner persönlichen Meinung und Kentnis. Sie stellen keine gesetzliche oder gar verbindliche Rechtsberatung dar!

  • Hallo,


    hier mal noch etwas grundsätzliches zur Familienversicherung:


    Für Kinder besteht Anspruch auf Familienversicherung:


    bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres
    bis zur Vollendung des 23. Lebensjahres, wenn sie nicht erwerbstätig sind
    weiterhin bis zum vollendeten 25. Lebensjahr, wenn sie sich in der Schul-, Hochschul- oder Berufsausbildung befinden
    über das 25. Lebensjahr hinaus für die Zeit, um die eine Schul- Hochschul- oder Berufsausbildung wegen Erfüllung des Wehr- oder des Zivildienstes unterbrochen oder verzögert wurden ohne Altersbegrenzung, wenn sie wegen körperlicher, geistiger oder seelischer Behinderung außerstande sind, selbst für ihren Unterhalt zu sorgen.


    Liebe Grüße
    Kätzchen

    Rechtlicher Hinweis Die von mir getätigten Aussagen und Auskünfte entsprechen meiner persönlichen Meinungen sowie Kenntnissen und stellen keine gesetzliche oder verbindliche Rechtsberatung dar!

  • hallo, als Neue gleich mal eine Frage,
    mein Sohn 24 Jahre hat leider seine Ausbildung zum Erzieher abgebrochen und ist wieder bei mir eingezogen.
    Seit Freitag wissen wir, das er keine Unterstützung , außer Kindergeld bekommt.
    Ich muß nun mit meinen 878,-- € Erwerbsunfähigkeitsrente, uns beide durchbringen.
    Von dem Geld muß ich Miete und alle anderen Kosten bestreiten.
    Aber wie sieht es mit der Krankenversicherung für ihn aus ?????????
    Muß ich ihn jetzt Privat versichern??

  • Hallo ylia,


    ja, er muss sich selbst versichern.
    allerdings kann es dan auch wieder so sein, das er dadurch wieder in die Hilfebedurftigkeit rutscht.
    § 26 Abs.3 SGB II
    Zuschuss zu Versicherungsbeiträgen
    Die Bundesagentur übernimmt auf Antrag im erforderlichen Umfang die Aufwendungen für die angemessene Kranken- und Pflegeversicherung, soweit Personen allein durch diese Aufwendungen hilfebedürftig würden. Die Bundesagentur soll die Aufwendungen unmittelbar an die Krankenkasse oder das Versicherungsunternehmen zahlen, wenn die zweckentsprechende Verwendung durch die betreffende Person nicht sichergestellt ist.


    Weiterhin rate ich dir mal einen Antrag auf Wohngeld zu stellen, vielleicht könnt ihr damit finanziell (wenn den anspruch besteht) etwas auffangen.


    Liebe Grüße
    Kätzchen

    Rechtlicher Hinweis Die von mir getätigten Aussagen und Auskünfte entsprechen meiner persönlichen Meinungen sowie Kenntnissen und stellen keine gesetzliche oder verbindliche Rechtsberatung dar!