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#1
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Hallo
kann mir jemand sagen wo die Einkommens Grenzen liegt ? wir wollten heute unseren Antrag auf Gewährung von Leistungen abgeben da sagten man uns das hat keinen Sinn weil wir zuviel verdienen würden wir arbeiten beide aber bekommen leider nicht so "viel" .wir haben auch ein Kind wir haben zusammen 1400€ davon sind inkl 700Miete Was ich wissen möchte ob das so richtig ist oder ob ich einen anderen Antrag stellen sollte Danke und gruß lotti |
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#2
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die miete ist für einen 3-personenhaushalt ehedem zu hoch.
zu den 1400 netto kommen ja auch noch 184 euro kindergeld. also ich denke auch, dass ihr eigentlich nicht am sozialstaat partizipieren könnt und solltet. wohngeld könnte klappen. |
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#3
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Hallo
ich bin durch sehr lange krank sein da hinein geruscht wir haben ein kleines Haus und die 700€ sind der Abtrag dafür und die Nebenkosten gruß lotti |
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#4
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Anspruch könnte bestehen.
Ich brauch mal ein paar Daten: - Einkommen von dir Brutto und Netto - Einkommen deiner Ehefrau Brutto und Netto - Alter des Kindes - Hat das Kind Einkommen? - Habt ihr sonst irgendwelche Einkünfte? zu den Kosten der Unterkunft (KdU): - Ist das Haus abbezahlt? oder gibt es noch Schuldzins / Tilgung? (oder habt ihr das Haus gemietet??) - Summe der gesamten Nebenkosten pro Jahr bzw. umgelegt pro Monat (außer Strom) |
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#5
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Hallo
die auf dem Amt haben gesagt das wir zuviel verdienen bei 800und 600€ Netto Das Haus gehört uns ist aber leider noch nicht abgezahlt Kosten pro Monat 700€ ohne Strom gruß Lotti |
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#6
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Ok. Falls ich etwas berechnen sollte, brauche ich allerdings folgende Angaben:
- Einkommen von dir Brutto und Netto - Einkommen deiner Ehefrau Brutto und Netto - Alter des Kindes - Hat das Kind Einkommen? - Habt ihr sonst irgendwelche Einkünfte? - Schuldzins und Tilgung für das Haus (getrennte Beträge) - Summe der gesamten Nebenkosten pro Jahr bzw. umgelegt pro Monat (außer Strom) - Wie heizt ihr? Gas? Strom? Öl? Holz? Brauche alles so genau wie möglich und unbedingt getrennt. Falls du es hier nicht schreiben willst, kannst du mir auch gern eine priv. Nachricht schicken. |
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#7
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hallo!
ihr werdet keine leistungen bekommen,aber an eurer stelle würde ich wohngeld und kinderzuschlag beantragen!!!! mfg nina |
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#8
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Daten hab ich bekommen. Anspruch würde je nach Höhe der Übernahme der KdU bestehen.
Ggf. Wohngeld od. Kinderzuschlag. |
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