Zurück   Sozialleistungen Forum > Hartz IV / ALG II > Anspruch und Leistungen

- Anzeige -

Leistungen wurden auf gekündigtes Konto überwiesen

Der letzte Beitrag in diesem Thema ist bereits über 2 Monate alt. Bitte stellen Sie neue Fragen aus Gründen der Übersichtlichkeit in einem neuen Thema. (trotzdem Antwort erstellen)

 
Themen-Optionen Ansicht
  #1  
Alt 27.10.2009, 14:22
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 20.04.2009
Beiträge: 17
Standard Leistungen wurden auf gekündigtes Konto überwiesen

Hallo ... ma wieder

Da mein Konto aufgrund einer Kontopfändung gekündigt wurde und ich noch keine neue Bankverbindung habe, habe ich meinem SB dieses schriftlich mitteilen wollen. Allerdings habe ich den Brief direkt in den Hausbriefkasten des Jobcenters geworfen - es lässt sich also nicht über die Post nachvollziehen, ob ich diesen denn tatsächlich abgeschickt habe Mein SB sagt er habe dieses Schreiben nicht erhalten und somit sind meine Leistungen auf das gekündigte Konto überwiesen worden. Meine alte Bank bestätigte mir, dass das Ganze zurückgebucht wurde.

Nun war ich bei meinem SB, da er etwas Schriftliches haben wollte, aus dem hervorgeht, dass dieses Konto nicht mehr besteht. Das einzige was ich vorzuzeigen habe ist ein Schrieb der Bank, in dem steht dass wenn Pfändung nicht aufgehoben wird mein Konto zum 12.10 gelöscht wird. Doch meinem SB reicht dieses nicht, denn es könnte ja sein, dass die Pfändung aufgehoben wurde und ich nun doppelt Geld einstreichen will ... schön wär´s Die Bank sagt mehr als einen Rechnungsabschluss-Kontoauszug können sie mir nicht geben, da ich kein Kunde mehr bin und alles was danach kommt den Datenschutz verletzen würde.
Ich habe meinen SB gebeten doch einfach zu checken, ob das Geld zurückgegangen sei - kann doch nich son Aufwand sein, oder? Da sagte dieser, dass es ca. ein halbes Jahr dauern würde und ich in dieser Zeit das Geld nicht bekommen würde!

Was soll ich denn jetzt tun?
Mein SB will einen Schrieb der Bank den diese mir nicht mehr geben kann, weil ich kein Kunde mehr bin ...

Geändert von affok (27.10.2009 um 14:25 Uhr)
Mit Zitat antworten
  #2  
Alt 27.10.2009, 14:34
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 03.02.2009
Beiträge: 316
Standard

Normal macht eine gute bank das. Aber auch hier - immer via Einschreiben oder persönlich agieren, so verlockend der hausbriefkasten auch ist.
Mit Zitat antworten
  #3  
Alt 27.10.2009, 14:36
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 20.04.2009
Beiträge: 17
Standard

Dafür ist es nun leider zu spät.
War auch direkt bei der Bank und hab darum gebeten einen "2-Zeiler" aufzusetzen, aus dem hervorgeht dass das Konto nicht mehr besteht. Die Dame im Büro sagte mir, dass sie das nicht dürfe ...
Mit Zitat antworten
  #4  
Alt 27.10.2009, 14:45
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 01.10.2009
Ort: Bayern
Beiträge: 110
Unglücklich

Von wem erhältst du dein Geld? Kommune oder von einer ARGE/JobCenter?

Wenn es von der ARGE/JobCenter über die Kasse der Agentur f. Arbeit ausgezahlt wird und die Bank es umgehend zurückbucht, dann kann dass vom SB ohne weiteres nachvollzogen werden.
Jedoch dauert die Gutschrift bei der Kasse der ARGE/JobCenter ca. zwischen einer und sechs Wochen (weshalb es so unterschiedlich ist kann ich leider nicht sagen).
Anhand deiner BG-Nr. oder deines Namens kann es der SB aber wie gesagt nachsehen ob ein Zahlungsrücklauf vorhanden ist. Sofern der SB sich der Möglichkeiten seiner Programme bewusst ist und sich mit diesen auskennt.

Der letzte Kontoauszug müsste eigentlich reichen. Aus diesem geht ja normalerweise hervor, dass das Konto nicht mehr besteht bzw. aufgelöst wurde.
Versuch dich an den Vorgesetzten des SB zu wenden und so eine Klärung zu erreichen.


Wahrscheinlich hast du ein ganz besonderes Exemplar von SB erwischt....
Mit Zitat antworten
  #5  
Alt 27.10.2009, 14:57
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 20.04.2009
Beiträge: 17
Standard

Bekomme die Leistungen vom Jobcenter und mein SB ist tatsächlich neu ... -.-

Da seiner Aussage nach das Geld letzten Freitag raus ist wirds wohl ca. eine Woche dauern, die ich noch verkraften könnte. Vielleicht sollte ich dem Teamleiter trotzdem nahelegen den Kollegen nochmal zu schulen ... die ARGE hat doch so tolle Maßnahmen in denen Computerqualifikationen vergeben werden

Danke schon mal für die Antworten
Mit Zitat antworten
  #6  
Alt 27.10.2009, 17:31
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 04.07.2008
Beiträge: 4.501
Standard

Du müßtest doch eigentlich von deiner Bank etwas schriftliches bekommen haben wenn sie dir das Konto gekündigt haben.Bei der ARGE solltest du dich mal direkt an die Leistungsabteilung wenden.Dort kann durchaus nachvollzogen werden ob Geld zurückgebucht worden ist.Dies dauert ganz gewiß kein halbes Jahr.Außerdem ist bei der Rückbuchung ja auch deine Bg Nummer aufgeführt so das dann eindeutig ist das das Geld dir gehört.
Mit Zitat antworten
  #7  
Alt 27.10.2009, 19:14
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 20.04.2009
Beiträge: 17
Standard

Zitat:
Zitat von affok Beitrag anzeigen
Das einzige was ich vorzuzeigen habe, ist ein Schrieb der Bank in dem steht, dass wenn die Pfändung nicht aufgehoben wird, mein Konto zum 12.10 gelöscht wird...
(komischer Satz iwie, oder? )

Dieser SB ist leider mein Ansprechpartner was Leistungen angeht.
Werde morgen nochmal die Rechnungsabschlussauszüge bei dem Herrn einreichen bzw. wenn er diese auch nicht anerkennt direkt zum Teamleiter gehen ... vielleicht hilfts

p.s.
hab von nem Fall gehört, in dem jemand das Jobcenter erfolgreich gepfändet hat
Mit Zitat antworten
  #8  
Alt 28.10.2009, 11:15
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 04.07.2008
Beiträge: 4.501
Standard

ALG2 Leistungen können nicht gepfändet werden.
Mit Zitat antworten
  #9  
Alt 02.11.2009, 18:40
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 20.04.2009
Beiträge: 17
Standard

Zitat:
Zitat von Kitty121 Beitrag anzeigen
ALG2 Leistungen können nicht gepfändet werden.
In den ersten 7 Tagen nach Eingang gelten Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts als Freibetrag, richtig. Aber darum geht´s hier nich ...

Nachdem ich nochmals die letzten Kontoauszüge mit Rechnungsabschluss etc. an meinen SB habe weiterleiten lassen, bekam ich heute einen Anruf vom selbigen ob ich ihn "verscheissern" wolle - wortwörtlich
Muss ich mir wiklich betrügerische Absichten unterstellen lassen?

Die Bank sagt sie könnte mir keine weiteren Auskünfte geben, aus denen hervorgeht dass besagtes Konto nicht existiert, da ich kein Kunde (mehr) bin und dieses Konto inzwischen nicht mehr im System sei.

Ich werde mich morgen natürlich direkt an den Teamleiter wenden.
Aber ich möchte, selbst wenn sich die Sache klären sollte, das nicht auf mir sitzen lassen. Was kann ich da tun? Dienstaufsichtsbeschwerde?
Ich will mit diesem SB nicht mehr zusammenarbeiten!
Mit Zitat antworten
  #10  
Alt 03.11.2009, 10:36
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 04.07.2008
Beiträge: 4.501
Standard

Dienstaufsichtsbeschwerde ist eine Möglichkeit aber dann solltest du gleich einen neuen SB fordern.
Mit Zitat antworten

Der letzte Beitrag in diesem Thema ist bereits über 2 Monate alt. Bitte stellen Sie neue Fragen aus Gründen der Übersichtlichkeit in einem neuen Thema. (trotzdem Antwort erstellen)


Lesezeichen

Themen-Optionen
Ansicht


Ähnliche Themen
Thema Autor Forum Antworten Letzter Beitrag
Habt Ihr eure Leistungen für Juni schon überwiesen bekommen? christianBT Anspruch und Leistungen 8 01.06.2009 21:03
Miete nicht überwiesen, brauche eure HILFE charline Wohnung und Miete 1 24.04.2009 08:40
[mit Verwandten] Ende Okt ALG2 beantragt anfang März alles rückwirkend überwiesen bekommen jetzt nicht john_taggart Anspruch und Leistungen 8 10.04.2009 05:46
Bei Antrag zu ALGll Wurden nicht nur meine Bankausszüge fur die letzten 5 Monate ritamtwapa Anspruch und Leistungen 1 25.11.2008 17:42
Hartz 4 nicht überwiesen!! aggie_s Anspruch und Leistungen 0 01.06.2007 15:16