Maßnahme ablehnen

  • Hallo,


    ich hab da einfach mal ne Frage. Vor ein paar Tagen habe ich meinen Antrag auf ALG II vollständig abgegeben und erhielt sofort ein zweiwöchiges Sofortangebot in Form einer Zuweisung zu einer Maßnahme, die näher nicht beschrieben ist und wahrscheinlich ein Bewerbungstraining sein soll. Ok.


    Das Ding habe ich leider sofort unterschrieben, was sicherlich falsch war (ich Depp). Ich bin zu 80% schwerbehindert und Bauingenieur von Beruf, also ein Studierter ;) Ich meine über den Sinn dieser Maßnahme muss ich mich, glaube ich, nicht weiter äußern. Gerne bin ich bereit an Maßnahmen teilzunehmen, aber dann doch bitte welche, die nach vorheriger Absprache ausgesucht sein sollen und meinen Fähigkeiten entsprechen.


    Kann ich mich im Nachhinein wehren, also die Maßnahme ohne Einbußen ablehnen? Trotz meiner Unterschrift? Zweiwöchiges Rückgaberecht oder so ;) ? Oder sollte ich am besten morgen erstmal im Jobcenter aufschlagen und eine Kopie meiner geleisteten Unterschrift anfordern und das ganze etwas dezidierter von vorne starten? Also das werde ich ganz sicherlich machen, aber ich vermute, dass mein Antrag dann erstmal auf Eis gelegt wird. (Ich bin echt zu blauäugig!)


    Danke für die Antworten.

  • Das Amt muss dir nach § 15 a SGB II ein Sofortangebot machen (was ist eigentlich egal).


    Du hast die Möglichkeit dir einen Termin bei deinem Arbeitsvermittler geben zu lassen und kannst dann versuchen mit ihm auszudiskutieren ob die Maßnahme sinnvoll für dich ist bzw. worum es sich dabei tatsächlich handelt.


    Nimm am besten eine Bewerbungsmappe als Muster mit um ihm zu zeigen dass du diese Maßnahme nicht benötigst und versuch etwas anderes mit ihm zu vereinbaren.


    Ansonsten würde ich sagen bleibt dir nur die Maßnahme zu machen. Egal wie qualifiziert du bereits bist.