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#1
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Hallo zusammen!
Ich bin ein wenig verwirrt, vielleicht kann mir ja hier jemand weiterhelfen. Ich bin seit Mitte Mai Mutter und bekomme Hartz IV, mein Freund (Bedarfsgemeinschaft) arbeitet und hat ein geringes Einkommen (knapp 820€) Bekomme ich denn ab dem Tag , wo der kleine auf die Welt gekommen ist mehr Hartz IV? Gibt es da einen Regelsatz für ein Baby? So weit ich weiss, wird das Kindergeld was wir beantragt haben ja wieder vom Hartz IV abgezogen, oder nicht? Gleichzeitig habe ich auch Elterngeld beantragt, aber dies wird ja nicht mit reingerechnet, oder? |
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#2
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Also, wo du noch Schwanger warst, hättest du Deinen Regelsatz + Mehrbedarf für Schwangere bekommen müssen.Ich schätze mal, dass du das bekommen hast, oder?
Dann, als dein Baby da war, hättest du mit der Geburtsurkunde zum Arbeitsamt gehen und angeben müssen, dass dein Baby jetzt da ist. Für dein Baby wirst du dann Sozialgeld i.H.v. 211 € bekommen, das wiederum wird mit dem Kindergeld verrechnet.Denn Kindergeld zählt als "Einkommen". Elterngeld bleibt voll und ganz verrechnungsfrei. Natürlich wird das Einkommen deines Freundes, wie bisher, mit verrechnet. Liebe Grüße Geändert von ecearok (17.06.2009 um 09:07 Uhr) Grund: was vergessen :) |
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#3
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Elterngeld ist nur bis zu einem Betrag von 300 Euro anrechnungsfrei.
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#4
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Vielen Dank schonmal für eure Antworten!
Ich bekomme sowieso nur 300€ Elterngeld. Den ganzen Kram habe ich ja schon beim Amt beantragt, nur wollte mir dort keiner Auskunft geben, was mir zusteht, bzw. uns! |
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#5
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[QUOTE=donawetter;35339]
Ich bekomme sowieso nur 300€ Elterngeld. QUOTE] Das ist bei ersten Kindern meines wissens immer so. Wenn bereits ein Kind da ist und ein zweites geboren wird gibt es 375€ Elterngeld. Davon würden 75 auf die Alg II Leistung angerechnet werden. Gruß Diablo
__________________
Alles was ich sage, sind persönliche Ansichten und haben keinen rechtsverbindlichen Charakter
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