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Mietzahlungen

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  #1  
Alt 18.08.2010, 04:36
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Standard Mietzahlungen

MUSS EINE 2-er BEDARFSGEMEINSCHAFT mit 648 Euro Leistungen (plus Miete) nachweisen wo und wie sie sich ernährt, wenn sie z.B. jeden Monat für die gleiche Summe, also 648 Euro Anschaffungen tätigt? Darf diese BG Anschaffungen in solcher Höhe tätigen und argumentieren, das sie "GRATIS" Essen bekommt von der Familie oder Freunden?
PENATE
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