|
|||||||
- Anzeige -
|
Der letzte Beitrag in diesem Thema ist bereits über 2 Monate alt. Bitte stellen Sie neue Fragen aus Gründen der Übersichtlichkeit in einem neuen Thema. (trotzdem Antwort erstellen) |
|
|
Themen-Optionen | Ansicht |
|
#1
|
|||
|
|||
|
Hallo,
vielleicht kann mir hier ja jemand weiterhelfen, bevor ich mich ans Rathaus wende. Und zwar mache ich mittlerweile meine zweite Ausbildung, bin im zweiten Lehrjahr und zarte 27 Lenze alt. Dummerweise wohne ich noch bei meinen Eltern und es wird Zeit da rauszukommen. Meine Ausbildungsstätte liegt allerdings lediglich 15min Autofahrt entfernt und in eben jene Stadt würde ich gerne ziehen und mir ein Zimmer bzw Mini-Wohnung mieten. Kann man als über 25 Jähriger auf irgendwelche Förderungsgelder wie Mietzuschuss hoffen für die Zeit der Ausbildung? Das man da irgendwie ein Recht hat auszuziehen bei den Eltern und bedingt durch ein monatliches Einkommen von nur 600,- € einen kleinen Mietzuschuss bekommt? Mache mir da nicht allzu viele Hoffnungen aber wäre natürlich toll wenn ja. |
|
#2
|
|||
|
|||
|
Mit über 25 darfst du jederzeit aus dem Elternhaus ausziehen, auch wenn du noch in der Ausbildung bist. Ausgenommen sind hier BaFög-Bezieher oder BAB-Bezieher. Da du dich in der 2. Ausbildung befindest, greift hier auch nicht mehr die Unterhaltspflicht deiner Eltern, somit kannst du einen Antrag auf ALG II als aufstockende Leistungen stellen.
__________________
Gerne helfe ich auch bei Fragen, die mir als "Private Nachrichten" zukommen. Ich bitte aber diese Möglichkeit auf Fragen zu beschränken, die personenbezogene Daten oder Ähnliches enthalten. Fragen, die auch die Allgemeinheit interessiern (könnten), bitte im Forum stellen. Gruss R. Tipp: Lasst Euch von mündlichen Aussagen eures SB oder FM nicht abschrecken, Anträge zu stellen. Antrag schriftlich stellen und auf schriftliche Antwort warten.
|
|
#3
|
|||
|
|||
|
Vielen Dank für die Info. Hört sich doch gut an. Zum Prozedere:
- Wohnung suchen - Vertrag unterschreiben - Vertrag mit Antrag auf ALG II beim Rathaus einreichen? - Warten was die dort so berechnen und das beste hoffen? Läuft das so in etwa? Hat man eine chance schon vorher zu erfahren wieviel man in etwa an Zuschuss erhält? Besten Dank schonmal im Voraus |
|
Der letzte Beitrag in diesem Thema ist bereits über 2 Monate alt. Bitte stellen Sie neue Fragen aus Gründen der Übersichtlichkeit in einem neuen Thema. (trotzdem Antwort erstellen) |
| Lesezeichen |
| Themen-Optionen | |
| Ansicht | |
|
|
Ähnliche Themen
|
||||
| Thema | Autor | Forum | Antworten | Letzter Beitrag |
| Ausbildung über das Arbeitsamt | Lillian1105 | Anspruch und Leistungen | 1 | 30.01.2009 16:32 |
| Hab ich ein Anrecht auf Mietzuschuss? | asci | Wohnung und Miete | 2 | 06.09.2007 11:41 |
| Anspruch für einen 15 Jährigen??? | Andrea66 | Anspruch und Leistungen | 2 | 04.08.2007 19:38 |
| Bafög und Mietzuschuss | renike | Anspruch und Leistungen | 0 | 15.06.2007 15:30 |
| Hartz IV nach Ausbildung und Wohnen bei der Mutter über 25 als Übergangslösung | Tinuviel | Wohnung und Miete | 0 | 22.06.2006 17:08 |