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#1
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Hallo,
bin neu hier und hab auch gleich ne frage. Ich bin Alleinerziehend und habe 2 Kinder. Lebe mit den Kindern zur Miete und lebe gerade in Scheidung. Die Wohnung ist noch von meiner Ehe. Ich lebe seit der trennung von Hartz 4. Jetzt habe ich eine neue Partnerschaft und würde auch gerne mit ihm zusammen ziehn, bzw. er würde gern zu mir ziehn. Er Arbeitet noch bei der Bundeswehr aber sein Dienst ist im April fertig und er bekommt nur noch 60 % von seinem Gehalt bis November vom Bund. Jetzt wäre halt unsre sorge, dass ich kein Geld mehr vom Amt bekomme, wenn er zu mir zieht und erstmal WG beantragen wäre bei uns zu Riskant, da ich ja in Scheidung lebe und mein noch Ehemann mir schwirigkeiten machen könnte. Weiß jemand wie es gerechnet wird, wenn mein Freund zu mir zieht? Danke schonmal für eure Hilfe LIebe Grüße Nadinchen |
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#2
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Hallo,
zu diesem Thema gibt es hier schon einige Beiträge. Einfach mal suchen! Ihr geltet bei einem Einzug des Freundes als BG. Das heißt eure gesamten Kosten werden dem gesamten Einkommen gegenüber gestellt. Sollte sich eine Differenz der Eingaben zu den Ausgaben (Regelsatzleistungen!!) ergeben wird diese durch ALG2 aufgestockt. Für Berufstätige die Teil einer BG sind gilt zudem ein Freibetrag. Die Unterhaltspflicht des Kindsvaters den Kindern gegenüber bleibt vom Einzug des Freundes unberührt! |
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