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#1
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Hallo,
mein Partner hat sich über den Gründerkredit des Arbeitsamts selbständiggemacht. Mein Anspruch auf Arbeitslosengeld endet im Februar. Meine Frage ist, ob ich eine Chance auf HartzIV habe? Kann mir da einer weiterhelfen? |
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#2
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Hallo !
Bin im Zeitdruck und schreibe Dir später, allerdings steht Dir ALG II zu auch wenn der Lebenspartner selbstständig ist, das ist möglich! Gruss |
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#3
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Es kommt genau wie bei einer abhängigen Beschäftigung allein auf das Einkommen deines Partners an.
Dabei werden Leistungen bei unregelmäßigem Einkommen vorläufig gewährt. Am Ende eines Bewilligungszeitraums muss dein Partner dann seine tatsächlichen Einnahmen und Ausgaben belegen und der Hartz IV-Anspruch wird neu berechnet. Gegebenenfalls müsst ihr dann etwas zurückzahlen oder bekommt von der ARGE Geld ausgezahlt. Also, so früh wie möglich den Antrag stellen. Dein Partner muss dann eine Anlage mit Einkommensschätzung ausfüllen, anhand dieser Schätzung wird die vorläufige Höhe der Leistungen berechnet. Liebe Grüße, Jana |
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#4
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Zitat:
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#5
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Hallo Manudietzsch.
Schau mal unter diesem Link und denk mal drüber nach, ob man den Partner gemäß der Annahme der ARGE bewertet sehen will, könnte ja auch sein das der Partner dies nicht will! Darüber hinaus schreibst Du das Du ALG I beziehst, und ob Du eine Chance auf HARTZ IV besitzt. Wie geschrieben, die Chance besteht im Grunde immer , sollten aber so grundsätzlichen Dinge wie Vermögen oder Eigenheim ect. derartig zu bewerten sein das die Nutzung dieser Optionen einem ALG II Bezug entgegen steht, ist die Chance gleich null! Gruss |
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#6
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Hallo sempaisusi,
die Grenzen sind genauso hoch wie bei einem normalen Arbeitsverhältnis. Es ist also im Endeffekt egal, ob man jetzt als Selbstständiger 1000 EUR Gewinn macht oder als Angestellter 1000 EUR brutto verdient. Liebe Grüße, Jana |
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