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#1
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Hallo,
ich befinde mich gerade in den ersten Gesprächen zu meinem Hartz IV-Antrag. Bisher war ich immer in einer privaten Krankenversicherung, in der ich auch gerne für die Zukunft bleiben würde. Allerdings wurde mir gesagt, dass mein Beitrag nur zu einem bestimmten (und seit dem 1.1.09 abweichenden) Anteil übernommen wird. Meine Versicherung hingegen gibt mir die Auskunft, der Beitrag würde vollständig übernommen werden. Was stimmt nun? Haben sich evtl. einige Bestimmungen geändert? Danke Florian |
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#2
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Hallo!
Wurde gerade hier ganz aktuell behandelt: Private Krankenkasse Noch steht nicht fest, ob das Urteil des Sozialgerichts Baden-Württemberg ein Grundsatzurteil ist oder ob es eine Revision vor der höchstrichterlichen Instanz des Bundessozialgericht in Kassel gibt. Zitat:
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Schrader Ich bin kein Arbeitsrechtler! Mein Wissen und meine Einschätzungen, welche ich hier von mir gebe, habe ich aus meiner beruflichen Erfahrung oder ganz einfach bei Google gefunden! |
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