rueckkehr aus Ausland

  • Hallo
    Ich lebe seit fuenf Jahren in Thailand, und bin auch ordnungsgemaess in Deutschland abgemeldet.
    Habe mittlerweile eine Frau und 2 Kinder mit Ihr.
    Im Januar 2010 werde ich mit meiner aelteren Tochter ( 3 jahre) zurueck kehren.
    Natuerlich stehe ich dann vor dem "Nichts" und bin bis auf ein paar hundert Euro mittellos.
    Hat jemand eine Ahnung ob ich Anspruch auf irgendwelche Leistungen habe, und wenn ja auf welche.
    Werde erst mal bei meinem Bruder wohnen, was natuerlich kein Dauerzustand ist.
    sonnige gruesse
    Tom

  • Hallo Tom,


    mein Mitleid, daß Du Thailand nach 5 Jahren verlassen willst, oder musst.


    Bedenke bitte, daß vorab ein wichtiger Punkt geklärt ist, die Frage des Visums! Bist Du mit Legalisierung der Hochzeitsurkunde durch die Deutsche Botschaft verheiratet? Deine Frau ist (wie meine auch) Thai?


    Ich bin auch wieder zurück aus Thailand nach 2 Jahren und habe nun trotz Einkommen und Wohnung nur noch Stress um das Visum für meine Frau zu erhalten. Inzwischen habe ich sie seit fast 14 Wochen nicht mehr gesehen!


    Stellt unbedingt das Visum Familienzusammenführung zum Kind, nicht zum Ehemann. Obwohl auch hier der Lebensunterhalt nicht abgefragt werden soll, nehmen manche Ausländerbehörden dieses als Ausschlußkriterium für das Visa. Ich bin nun kurz vor der Klageeinreichung! Beim Visum FZF zum Kind ist die Lebensunterhaltssicherung definitiv kein Thema. Als Wohnort die Adresse des Bruders sollte OK sein.


    Oder fliegst Du nur mit Deinem Kind? Wenn ja warum, wenn ich fragen darf? Auch Deiner Frau steht Unterstützung zu.


    Dir steht als Deutscher ALG2 oder Hartz4 zu was letztendlich finanziell auf das selbe herauskommt. Plane 3 - 6 Wochen ein, bevor die 1. Zahlung eintrifft. Der Papierkrieg ist immens. Dir steht auch eine Wohnung zu, die bis zu einem gewissen Höchstmaß (Kosten, Größe) bezahlt wird. Je nachdem in welcher Region Ihr wohnen werdet.


    Melde Dich sofort nach der Landung bei der zuständigen ARGE möglichst noch am selben Tag. Der Tag der Antragstellung ist ausschlaggebend ab wann Dir Zuwendungen als Bedürftiger zustehen.


    Sieh bitte im www nach, was Dir konkret als Vater mit Kind (oder doch Familie, die übrigens nach 3 Monaten auch Anspruch auf ALG2 hätte?) in welcher Höhe als Regelsatz zusteht. Wie gesagt, die Wohnung, die Du als Arbeitsloser erst einmal finden musst, wird bis zu einer bestimmten Größe ebenfalls übernommen, solange sie im Höchstrahmen liegt.


    Und nun viel Glück und Grüße in meine Ex Heimat

  • hallo,
    danke fuer die schnelle Antwort.
    Ich trenne mich von meiner Frau und komme deswegen mit beiden Kindern, nicht wie zuvor beschrieben nur mit einem.
    Habe ich Anspruch auf Hartz 4 fuer mich und meine Kid's?
    Gibt es fuer die Kids zusaetzlich noch Kindergeld, oder ist das in Hartz 4 inbegriffen?
    Wie sieht es mit soforthilfe aus fuer zb. Winterjacken etc.?
    Sowas haben meine Kid's natuerlich nicht
    gruss
    Tom

  • ALG2 kannst du beantragen für dich und auch deine Kinder.Genauso Kindergeld.Geld für Bekleidung gibt es nicht mehr da müßtest du schauen ob du eventuell ein Darlehen von der ARGE bekommen kannst wenn deine Kinder keine dicken Sachen haben oder du versuchst es bei der Diakonie.