Rückzahlung- ja oder nein?

  • Es geht um Folgendes. Seit 1 Juli habe ich ein Arbeitsverhältnis. Harzt 4 bewilligt war bis Ende Juli (ohne Arbeit). Jetzt möchte die Arge das Geld für den Monat Juli zurück haben, da ich ja ab 1. Juli im Arbeitsverhältnis stand. Der Lohn des AG wurde erst am 10.08 gezahlt. Muss ich da einen Monat Hartz 4 zurück zahlen?
    Ich hatte gedacht, dass das Datum des Geldeingang zählt. Hab MOrgen einen Termin beim Amt. Daher wäre ich über schnelle Antworten sehr dankbar

  • Es sollte, nach deinem Sachverhalt, nicht zu einer Rückzahlung kommen, denn wie du richtig festgestellt hast, wird das Einkommen im Zuflussmonat angerechnet.


    Nimm den Konto Auszug mit, auf welchem der Nachweis des EInkommenszuflusses ist.


    Diablo

    Alles was ich sage, sind persönliche Ansichten und haben keinen rechtsverbindlichen Charakter