|
|||||||
- Anzeige -
|
Der letzte Beitrag in diesem Thema ist bereits über 2 Monate alt. Bitte stellen Sie neue Fragen aus Gründen der Übersichtlichkeit in einem neuen Thema. (trotzdem Antwort erstellen) |
|
|
Themen-Optionen | Ansicht |
|
#1
|
|||
|
|||
|
Es geht um Folgendes. Seit 1 Juli habe ich ein Arbeitsverhältnis. Harzt 4 bewilligt war bis Ende Juli (ohne Arbeit). Jetzt möchte die Arge das Geld für den Monat Juli zurück haben, da ich ja ab 1. Juli im Arbeitsverhältnis stand. Der Lohn des AG wurde erst am 10.08 gezahlt. Muss ich da einen Monat Hartz 4 zurück zahlen?
Ich hatte gedacht, dass das Datum des Geldeingang zählt. Hab MOrgen einen Termin beim Amt. Daher wäre ich über schnelle Antworten sehr dankbar |
|
#2
|
|||
|
|||
|
Es sollte, nach deinem Sachverhalt, nicht zu einer Rückzahlung kommen, denn wie du richtig festgestellt hast, wird das Einkommen im Zuflussmonat angerechnet.
Nimm den Konto Auszug mit, auf welchem der Nachweis des EInkommenszuflusses ist. Diablo |
|
Der letzte Beitrag in diesem Thema ist bereits über 2 Monate alt. Bitte stellen Sie neue Fragen aus Gründen der Übersichtlichkeit in einem neuen Thema. (trotzdem Antwort erstellen) |
| Lesezeichen |
| Themen-Optionen | |
| Ansicht | |
|
|
Ähnliche Themen
|
||||
| Thema | Autor | Forum | Antworten | Letzter Beitrag |
| Umzug, ja oder nein | RazorbladeKisses | Wohnung und Miete | 0 | 15.06.2008 15:52 |
| bedarfsgemeinschaft ja oder nein? | susi2103 | Anspruch und Leistungen | 9 | 14.03.2008 18:16 |
| Rückwirkendezahlung JA oder Nein?! | Ina1011 | Anspruch und Leistungen | 2 | 18.01.2008 09:43 |
| ALG 2 ja oder nein? | merodicem | Anspruch und Leistungen | 5 | 07.11.2007 22:30 |
| Anspruch ja oder nein | schnolli | Anspruch und Leistungen | 1 | 05.11.2006 20:54 |