Zurück   Sozialleistungen Forum > Hartz IV / ALG II > Anspruch und Leistungen

- Anzeige -

Scheidungsurteil

Der letzte Beitrag in diesem Thema ist bereits über 2 Monate alt. Bitte stellen Sie neue Fragen aus Gründen der Übersichtlichkeit in einem neuen Thema. (trotzdem Antwort erstellen)

 
Themen-Optionen Ansicht
  #1  
Alt 21.07.2011, 20:12
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 12.09.2010
Beiträge: 4
Standard Scheidungsurteil

Hallo, vielleicht kann mir ja jemand weiterhelfen...
Ich beziehe Hartz4, da ich mich von meinem Ehemann getrennt habe und nun mit unserem Sohn( 2) alleine lebe.
Nun habe ich das Scheidungsurteil bekommen und bin mir unsicher, ob ich das für die Arge kopieren und einreichen muss...
Weiß jemand von Euch Rat?!
Mit Zitat antworten
  #2  
Alt 21.07.2011, 21:37
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 29.04.2011
Beiträge: 1.283
Standard

Nur, falls etwas wegen Unterhalt darin geregelt ist. Ggf. brauchst du es auch als Nachweis, damit du jetzt über das JC krankenversichert wirst, denn mit dem Tag der Scheidung endete ja sicherlich die Familienversicherung über den Ehegatten für dich.

Turtle
Mit Zitat antworten

Der letzte Beitrag in diesem Thema ist bereits über 2 Monate alt. Bitte stellen Sie neue Fragen aus Gründen der Übersichtlichkeit in einem neuen Thema. (trotzdem Antwort erstellen)


Lesezeichen

Themen-Optionen
Ansicht