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#1
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Hallo, vielleicht kann mir ja jemand weiterhelfen...
Ich beziehe Hartz4, da ich mich von meinem Ehemann getrennt habe und nun mit unserem Sohn( 2) alleine lebe. Nun habe ich das Scheidungsurteil bekommen und bin mir unsicher, ob ich das für die Arge kopieren und einreichen muss... Weiß jemand von Euch Rat?! |
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#2
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Nur, falls etwas wegen Unterhalt darin geregelt ist. Ggf. brauchst du es auch als Nachweis, damit du jetzt über das JC krankenversichert wirst, denn mit dem Tag der Scheidung endete ja sicherlich die Familienversicherung über den Ehegatten für dich.
Turtle |
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