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Schulgeld und Unterhalt

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  #1  
Alt 07.09.2009, 14:10
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Registriert seit: 04.06.2007
Beiträge: 16
Standard Schulgeld und Unterhalt

Hallo,
habe 2 Fragen,
ich habe gehört das es dieses Jahr Schulgeld für jedes Kind gibt ( 100€ ). Gibt es dies für alle ?
Muss man dies beantragen ?

Unterhalt:
Wir bekommen für unsere grosse Unterhalt. Sie hat letzten Monat mit Ihrer Lehre angefangen.
Seit letztem Monat haben wir auch kein Unterhalt mehr bekommen. Wer muss dafür aufkommen das es bei uns ja mit eingrechnet wurde. Das Jugendamt oder die ARGE ?
Wir hatten schon rumtelefoniert aber jeder schiebt es auf jeden.

Vielen Dank
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  #2  
Alt 07.09.2009, 14:32
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Registriert seit: 17.06.2009
Ort: Potsdam
Beiträge: 799
Standard

Hallo!

Die 100 € Schulgeld sollten automatisch mit dem Hartz4-Geld überwiesen worden sein, also ende Juli. Also ohne Antrag. Aber nur für Schule, nicht für Ausbildung.

Falls der Unterhalt für die Grosse weggefallen ist, dann müsstet ihr eigentlich mehr Hartz4-Bezüge bekommen. Sollte es sich aber um Unterhalt des Vaters handeln, so ist es eigentlich nicht korrekt, dass dieser keinen Unterhalt zahlt. Die Unterhaltspflicht endet erst mit dem Abschluss einer ersten Ausbildung.
Wenn sie aber eigenes Lehrlingsentgelt hat, dann könnte sie aus eurer Bedarfsgemeinschaft austreten und mit euch nur noch eine Hausgemeinschaft bilden. Allerdings müsste sie dann Anteilmäßig für die Miete aufkommen.
Anderseits zählt ihr Einkommen aus der Ausbildung zum Gesamteinkommen der Bedarfsgemeinschaft.
__________________
Schrader

Ich bin kein Arbeitsrechtler! Mein Wissen und meine Einschätzungen, welche ich hier von mir gebe, habe ich aus meiner beruflichen Erfahrung oder ganz einfach bei Google gefunden!
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  #3  
Alt 07.09.2009, 14:41
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Registriert seit: 04.06.2007
Beiträge: 16
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Ich habe noch 2 Schulpflichtige kinder.

Ja, aber der Vater von Ihr zahlt mal und mal nicht. Und dieses Geld fehlt uns hintenraus immer. Es sind ja auch nunmal ca 340 € . Ist ja auch nicht gerade wenig.
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  #4  
Alt 07.09.2009, 14:49
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 17.06.2009
Ort: Potsdam
Beiträge: 799
Standard

Hallo!

Da hilft dann nur eine Klage vor dem Familiengericht gegen den Kindesvater. Die Arge wird das sicher ähnlich sehen.

Und wenn bei der August-und bei der Septemberüberweisung die 100 Euro Schulgeld nicht dabei waren, dann solltet ihr die Leistungabbteilung der Arge kontaktieren.
__________________
Schrader

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  #5  
Alt 08.09.2009, 10:00
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Registriert seit: 04.07.2008
Beiträge: 4.501
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Wenn deine Kinder schön etwas älter sind dann will die ARGE meistens eine Schulbescheinigung.
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