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SchwÄrzen

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  #1  
Alt 18.08.2010, 04:29
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Registriert seit: 18.08.2010
Beiträge: 4
Standard SchwÄrzen

Hallo Allerseits, könnt Ihr mir vielleicht sagen, was man in Kontoauszügen auf der Ausgangsseite (natürlich keine Einnahmen) schwärzen darf? Ich kenne die Regel mit Religiöses, Sexuelles, Rassisches etc. Allerdings stellt sich die Frage wie man feststellen will was z.B. "sexuell/religös" bedingt war, wenn der Text bereits geschwärzt ist? Wie handhabt die ARGE das in der Regel?
PENATE
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  #2  
Alt 20.08.2010, 22:25
chris1986
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Beiträge: n/a
Standard

Zitat:
Zitat von PENATE Beitrag anzeigen
Hallo Allerseits, könnt Ihr mir vielleicht sagen, was man in Kontoauszügen auf der Ausgangsseite (natürlich keine Einnahmen) schwärzen darf? Ich kenne die Regel mit Religiöses, Sexuelles, Rassisches etc. Allerdings stellt sich die Frage wie man feststellen will was z.B. "sexuell/religös" bedingt war, wenn der Text bereits geschwärzt ist? Wie handhabt die ARGE das in der Regel?
PENATE
Moin moin

also du kannst alles schwärzen was das Amt nen feuchten angeht.
Ich habe es immer so gemacht das ich meine Kontoauszüge, bis auf Miete, Strom, Gas und Gewerkschaftsbeiträge, komplett geschwärzt habe und die haben nichts gesagt und wenn se das getan hätten dann hätten se auch den passenden Kommentar bekommen..

Die haben deine Ausgaben eine Sche*** dreck anzugehn, aber jedern macht es anders.

lg
Chris
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