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Sicherung des Lebensunterhaltes (Miete)

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  #1  
Alt 23.06.2009, 20:24
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Registriert seit: 12.02.2009
Beiträge: 22
Standard Sicherung des Lebensunterhaltes (Miete)

Hallo an alle,

die 359,- EUR vom Amt muß mir meine Hausbank (Sparkasse) innerhalb von 7 Tagen auszahlen.
Gilt dies auch für den Geldeingang vom Landratsamt (Rhein-Neckar-Kreis) zur Sicherung des Lebensunterhaltes (Miete).
Meine Bank hat mir mein Dispo-Kredit gekündigt und mir nun ein Guthabenkonto angeboten.
Da ich meinen Sollsaldo nun ausgleichen soll, was ich nicht kann, habe ich Angst, daß die jetzt sämtliche Geldeingänge einbehalten.
Kennt sich da jemand aus?

Gruß

Sascha
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  #2  
Alt 23.06.2009, 21:48
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Registriert seit: 17.06.2009
Ort: Potsdam
Beiträge: 799
Standard

Hallo!

Eigentlich ist ja Hartz4 nicht pfändbar. Aber die Bank schert das sicher wenig. Rede mit deinem Sachbearbeiter und frage, ob du das Geld nicht von der Arge in bar bekommen kannst. In Berlin steht ja in jedem Arbeitsamt ein Geldautomat für derartige Fälle. Zudem solltest du dich mit deiner Hausbank zusammen setzen und eine einvernehmliche Lösung für deine Schulden finden.

Schrader
__________________
Schrader

Ich bin kein Arbeitsrechtler! Mein Wissen und meine Einschätzungen, welche ich hier von mir gebe, habe ich aus meiner beruflichen Erfahrung oder ganz einfach bei Google gefunden!
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  #3  
Alt 24.06.2009, 11:05
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 04.07.2008
Beiträge: 4.501
Standard

Deine Leistungen die du bekommst muß deine Bank dir nur auszahlen wenn du auf deinem Konto eine Pfändung hast.Dafür gibt es diese 7 Tage Regelung.Wenn du allerdings dein Konto überzogen hast dann ist das Geld was bei dir eingeht weg denn dadurch gleicht sich dein Konto aus.Wenn du nun keinen Dispo mehr hast kannst du dann auch über kein Geld mehr verfügen.Es wird dadurch sinnvoll sein wenn du mit deinem Bankberater eine Ratenzahlung vereinbarst damit du wenigstens über dein monatliches Geld verfügen kannst.
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