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#1
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Hallo,
ich hab folgende Frage: Als Nichtleitstungsempfänger hat man ja auch Urlaubsanspruch, im moment bestehen noch 6 Resttage. Werden in diese Tage auch Samstag, Sonntag und Feiertage mit eingerechnet und welche Gesetzesgrundlage liegt dem zu Grunde? Kann mir jemand genaueres sagen? Danke!! |
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#2
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Warum schaust du nicht mal in deinen Arbeitsvertrag? Da muß doch drinstehen wie dein Arbeitgeber das mit dir geregelt hat!
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#3
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Das kommt auf deine Arbeitszeiten an. Wenn du nur fünf Tage die Woche arbeitest dann wird so auch der Urlaub verteilt. Gehört das Wochenende zur Arbeitszeit dazu dann verteilt sich auch der Urlaub auf diese Tage. Ansonsten sollte das alles im Arbeitsvertrag geregelt sein.
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#4
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feiertage und sonntag ist grundsätzlich kein unraubstag, aber in manchen tarifbereichen, wie zb. der wachschutz, zählt der samstag als urlaubstag.
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#5
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Zitat:
zur Gesetzesgrundlage Bundesurlaubsgesetz und evtl. Tarifabkommen bzw. betriebl. Vereinbarungen. Beachten sollte man auch den Unterschied zwischen Arbeitstage und Werktage. Deine Frage lässt sich also nur vage beantworten, so wie hier bereits geschehen. |
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