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Sind Wochenende und Feiertage auch Urlaubsstage?

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  #1  
Alt 21.10.2011, 11:35
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Registriert seit: 21.10.2011
Beiträge: 1
Standard Sind Wochenende und Feiertage auch Urlaubsstage?

Hallo,
ich hab folgende Frage:

Als Nichtleitstungsempfänger hat man ja auch Urlaubsanspruch, im moment bestehen noch 6 Resttage. Werden in diese Tage auch Samstag, Sonntag und Feiertage mit eingerechnet und welche Gesetzesgrundlage liegt dem zu Grunde?

Kann mir jemand genaueres sagen? Danke!!
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  #2  
Alt 21.10.2011, 14:14
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 06.04.2011
Ort: Berlin
Beiträge: 302
Standard

Warum schaust du nicht mal in deinen Arbeitsvertrag? Da muß doch drinstehen wie dein Arbeitgeber das mit dir geregelt hat!
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  #3  
Alt 21.10.2011, 15:23
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 04.07.2008
Beiträge: 4.501
Standard

Das kommt auf deine Arbeitszeiten an. Wenn du nur fünf Tage die Woche arbeitest dann wird so auch der Urlaub verteilt. Gehört das Wochenende zur Arbeitszeit dazu dann verteilt sich auch der Urlaub auf diese Tage. Ansonsten sollte das alles im Arbeitsvertrag geregelt sein.
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  #4  
Alt 21.10.2011, 15:27
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 11.06.2010
Beiträge: 2.291
Standard

feiertage und sonntag ist grundsätzlich kein unraubstag, aber in manchen tarifbereichen, wie zb. der wachschutz, zählt der samstag als urlaubstag.
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  #5  
Alt 22.10.2011, 08:43
dms dms ist offline
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 13.02.2011
Beiträge: 316
Standard

Zitat:
Zitat von listig Beitrag anzeigen
Hallo,
ich hab folgende Frage:

Als Nichtleitstungsempfänger hat man ja auch Urlaubsanspruch, im moment bestehen noch 6 Resttage. Werden in diese Tage auch Samstag, Sonntag und Feiertage mit eingerechnet und welche Gesetzesgrundlage liegt dem zu Grunde?

Kann mir jemand genaueres sagen? Danke!!
Hallo,
zur Gesetzesgrundlage Bundesurlaubsgesetz und evtl. Tarifabkommen bzw. betriebl. Vereinbarungen.

Beachten sollte man auch den Unterschied zwischen Arbeitstage und Werktage.

Deine Frage lässt sich also nur vage beantworten, so wie hier bereits geschehen.
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