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Sohn Student, Mutter Hartz 4 Sind wird eine BG?

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  #1  
Alt 18.01.2012, 20:31
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Standard Sohn Student, Mutter Hartz 4 Sind wird eine BG?

[quote author=Gustavo link=topic=42449.msg391782#msg391782 date=1326884627]
Also als ich mein Studium aufgenommen hatte kam dieser Bescheid.
Selbiger kam bei meiner Schwester, die 1 Jahr vor mir zu studieren anfing.
Ich wurde einfach als Student von der Bedarfsgemeinschaft getilgt.

[img width=424 height=600]http://img52.imageshack.us/img52/7679/img0011gq.jpg[/img]

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Dann wurde ich hier mit 0 € aufgelistet. Scheinbar wegen möglicher Kindergeldanrechnung.
*Nur zur Info: Kinder stehen immer darauf mit 0€, weil sie grundsätzlich U25 zur BG gehören, aber sich selbst finanzieren und dadurch kein Mitglied sind.
[img width=424 height=600]http://img526.imageshack.us/img526/6797/img0008hqj.jpg[/img]

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_______________

So nun bekomme ich 107 € Zuschuss zu den ungedeckten Kosten für Unterkunft und Heizung SGB2§27.

Nun habe ich diesen Zuschuss zur Unterkunft beantragt.
Jetzt überweisen sie das Geld aber auf das Konto meiner Mutter. Obwohl ich mein Konto angegeben hatte.

[img width=423 height=600]http://img607.imageshack.us/img607/1491/img0005cr.jpg[/img]

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und jetzt sieht es so aus als würden sie versuchen uns als bedarfsgemeinschaft darzustellen. Allerdings wurde ich zuerst wegen studium-bafög nicht wegen meinem hohen einkommen ausgeschlossen. und wenn doch der zuschuss keine alg2 ist, warum geht das überhaupt?

[img width=423 height=600]http://img507.imageshack.us/img507/4131/img0002jau.jpg[/img]

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Aber da steht auch bei der bewilligung des zuschusses (pink makiert)

[img width=423 height=600]http://img444.imageshack.us/img444/4273/img0001wa.jpg[/img]

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Wir wollen keine BG sein und auch eine Haushaltsgemeinschaft, sondern eine WG.

Weil in einer Wohngemeinschaft hat meine Mutter das Recht auf ihre 45 m² samt entsprächendem Mietpreis.

Sind wir jetzt eine BG oder nicht?
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  #2  
Alt 18.01.2012, 20:44
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Wenn du unter 25 bist, seid ihr eine Bedarfsgemeinschaft, bei der du selbst jedoch vom Bezug von Leistungen ausgeschlossen bist und lediglich einen Zuschuss zur Miete erhalten kannst. Jeder 45 qm kannst du also vergessen.

Turtle
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  #3  
Alt 18.01.2012, 21:52
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da steht, aber dass ich aus der BG entfernt wurde und

(3) Zur Bedarfsgemeinschaft gehören.........
Personen, wenn sie das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, soweit sie die Leistungen zur Sicherung ihres Lebensunterhalts nicht aus eigenem Einkommen oder Vermögen beschaffen können.
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  #4  
Alt 18.01.2012, 22:44
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Und auch hier: Du bestreitest deinen Lebensunterhalt nicht aus Einkommen und Vermögen, sonst gäbe es nämlich keinen Mietzuschuss. Dein Geld reicht nicht für deinen Bedarf. Ausgeschlossen bist du also nicht wegen der von dir gefundenen Vorschrift des § 7 Abs. 3 Nr. 4 SGB II, sondern wegen § 7 Abs. 5 SGB II.

Turtle
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  #5  
Alt 18.01.2012, 22:47
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ok

ich will mit meiner mom eine WG machen.

dann heißt es....
=> keine BG, da Student => Hausgemeinschaft => keine Wille/Möglichkeit zum gemeinsamen Wirtschaften, da getrennte Konten und ich zu arm usw... => 45 m² Anrecht meiner Mutter, da Hartz 4ler das selbe in WGs anmieten dürfen wie Singelwohnungen.
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  #6  
Alt 18.01.2012, 22:51
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Deinem Willen steht aber das Gesetz gegenüber, wonach du mit deiner lieben Mutti eine BG bildest. Als bald Angehöriger der Bildungselite solltest du wissen, dass dein Wille nicht über dem Gesetz steht.

Turtle
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  #7  
Alt 18.01.2012, 23:11
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außer ich finanziere mich selbst und da die neue wohnung 140 € billiger ist decke ich meinen fiktiven bedarf und meiner mutter werden 25 € KB abgezogen.
richtig soweit?

aber ließ mal blatt 1. da steht lustigerweise, dass ich durch die aufnahme meines förderungsfähigen studium aus der BG ausgeschlossen bin. dann wäre dies falsch, aber nicht weiter tragisch.
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  #8  
Alt 18.01.2012, 23:15
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140 Euro durch 2 sind 70 Euro. Dein Zuschuss zur Miete ist aber 107 Euro, so dass deine Milchmädchenrechnung irgendwie nicht aufgehen kann. Denn bei 107 Euro Zuschuss und 70 Euro, die auf deinen Mietanteil entfallen, wäre immer noch ein Betrag von 37 Euro nicht gedeckt.

Turtle
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  #9  
Alt 18.01.2012, 23:24
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Der Betrag ist aus der Luft gegriffen, damit sich Leute nicht unnötig daran aufhalten.
Wo ist eigentlich mein geforderter Paragraf wegen deiner Aussage????????

Zitat:
Ach ja: Eine WG wird aus euch ob der familiären Bindungen trotzdem nicht. Egal, wie du es drehst und wendest.
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  #10  
Alt 18.01.2012, 23:27
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Wo hast du denn bitte einen Paragraf gefordert?!

Turtle
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