Zurück   Sozialleistungen Forum > Hartz IV / ALG II > Anspruch und Leistungen

- Anzeige -

Sohn Student, Mutter Hartz 4 Sind wird eine BG?

Der letzte Beitrag in diesem Thema ist bereits über 2 Monate alt. Bitte stellen Sie neue Fragen aus Gründen der Übersichtlichkeit in einem neuen Thema. (trotzdem Antwort erstellen)

 
Themen-Optionen Ansicht
  #11  
Alt 18.01.2012, 23:28
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 18.01.2012
Beiträge: 7
Standard

Wenn ich mich selbst finanziere bist du immer noch der Meinung, dass eine WG nicht funktioniert. Ich frage nach dem entsprechendem Gesetz.
Mit Zitat antworten
  #12  
Alt 18.01.2012, 23:34
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 29.04.2011
Beiträge: 1.283
Standard

Ja, jetzt fragst du. Wo aber hast du vorher einen Paragrafen gefordert, dass du mir mit

Zitat:
Wo ist eigentlich mein geforderter Paragraf wegen deiner Aussage????????
Du solltest nicht in zu vielen Foren posten, dann bringst du auch nichts durcheinander.

Ach ja, Paragraf. Schau mal nach § 1601 ff. BGB. In einer Wohngemeinschaft ist niemand gegenseitig zu Unterhalt verpflichtet. Bei deiner "Ich will aber, dass es eine WG ist" ist aber deine Mutter dir sehr wohl (u. a. mit Kost und Logis) zu Unterhalt verpflichtet, Hr. Studioso...

Wäre es eine WG, würdest du ja bei der Bafögstelle auch durchsetzen können, dass du Bafög analog eines Studenten, der nicht bei Mama und Papa wohnt (§ 13 Abs. 2 Nr. 2 BAföG) bekommst. Aber auch da wirst du ob der Unterhaltsverpflichtung von Verwandten 1. Grades auf Granit beißen mit der Behauptung, dass es sich ja nur um eine WG handelt.

Turtle
Mit Zitat antworten
  #13  
Alt 18.01.2012, 23:46
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 18.01.2012
Beiträge: 7
Standard

Guter Punkt.
Aber warte mal
Zitat:
Jedoch: Eine Unterhaltsverpflichtung besteht umgekehrt nur, soweit die in Anspruch genommene Person in der Lage ist, den Unterhalt ohne Gefährdung ihres eigenen Bedarfs zu bezahlen (Leistungsfähigkeit)(Quelle: Wikipedia).
hm..?! was nun?

Mein Einkommen wird ja auf ALG2 reduziert wegen der KG-Anrechnung, also kann ich meine Mutter finanziell nicht unterstützen und wir wirtschaften eigentlich bis auf Salz und Klohpapiert nicht miteinander.
Also sind wir auch keine Wirtschaftsgemeinschaft(da muss man ja nur wiederprechen) und damit Hausgemeinschaft.

Zitat:
Da Ihr aufgrund deines bedarfsdeckenden eigenen Einkommens keine BG mehr bildet, und wenn Ihr Euch nur die Wohnkosten teilen wollt, aber nicht gemeinsam wirtschaften wollt, dann lebt Ihr finanziell im Sinne einer WG zusammen - und deine Mutter hat für ihren Anteil an der Wohnung denselben Anspruch, als würde sie eine 1-Pers.-Whg. für sich alleine haben. .wobei gilt
Übrigens ist das mit Bafög etwas anderes. Da steht eindeutig drinnen.

Geändert von Gustavo (19.01.2012 um 00:01 Uhr)
Mit Zitat antworten
  #14  
Alt 19.01.2012, 00:15
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 29.04.2011
Beiträge: 1.283
Standard

Wiki ist ganz nett. Jedoch solltest du Zitate nicht aus dem Zusammenhang reißen oder wenigstens nur dann, wenn du es verstehst. Die Unterhaltspflicht besteht kraft Gesetzes. Die Unterhaltsfähigkeit ist was ganz anderes. Barunterhaltspflichtig ist deine Mutter sicherlich nicht mit ALG 2. Wohl aber mit Logis.

Turtle
Mit Zitat antworten

Der letzte Beitrag in diesem Thema ist bereits über 2 Monate alt. Bitte stellen Sie neue Fragen aus Gründen der Übersichtlichkeit in einem neuen Thema. (trotzdem Antwort erstellen)


Lesezeichen

Themen-Optionen
Ansicht


Ähnliche Themen
Thema Autor Forum Antworten Letzter Beitrag
BG Mutter, Kind und Student genaudeinding Vermögensanrechnung 0 15.12.2011 13:07
[mit Verwandten] Mutter wird arbeitslos, Student (U25) hat Einkommen Physiker2006 Einkommensanrechnung 1 03.10.2009 19:44
Eltern Harz-IV, Sohn (Student) Bafög. Ausziehen möglich?? g-vk Wohnung und Miete 3 05.09.2008 19:07
Sind wir eine Bedarfsgemeinschaft? mauserle87 Anspruch und Leistungen 7 03.06.2008 19:58
BG: Mutter bezieht Hartz 4 und Kind hat Minijob 400Euro.Wird etwas angerechnet?hilfe milo Einkommensanrechnung 1 25.10.2007 13:31