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#11
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Wenn ich mich selbst finanziere bist du immer noch der Meinung, dass eine WG nicht funktioniert. Ich frage nach dem entsprechendem Gesetz.
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#12
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Ja, jetzt fragst du. Wo aber hast du vorher einen Paragrafen gefordert, dass du mir mit
Zitat:
Ach ja, Paragraf. Schau mal nach § 1601 ff. BGB. In einer Wohngemeinschaft ist niemand gegenseitig zu Unterhalt verpflichtet. Bei deiner "Ich will aber, dass es eine WG ist" ist aber deine Mutter dir sehr wohl (u. a. mit Kost und Logis) zu Unterhalt verpflichtet, Hr. Studioso... Wäre es eine WG, würdest du ja bei der Bafögstelle auch durchsetzen können, dass du Bafög analog eines Studenten, der nicht bei Mama und Papa wohnt (§ 13 Abs. 2 Nr. 2 BAföG) bekommst. Aber auch da wirst du ob der Unterhaltsverpflichtung von Verwandten 1. Grades auf Granit beißen mit der Behauptung, dass es sich ja nur um eine WG handelt. Turtle |
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#13
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Guter Punkt.
Aber warte mal Zitat:
Mein Einkommen wird ja auf ALG2 reduziert wegen der KG-Anrechnung, also kann ich meine Mutter finanziell nicht unterstützen und wir wirtschaften eigentlich bis auf Salz und Klohpapiert nicht miteinander. Also sind wir auch keine Wirtschaftsgemeinschaft(da muss man ja nur wiederprechen) und damit Hausgemeinschaft. Zitat:
Geändert von Gustavo (19.01.2012 um 00:01 Uhr) |
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#14
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Wiki ist ganz nett. Jedoch solltest du Zitate nicht aus dem Zusammenhang reißen oder wenigstens nur dann, wenn du es verstehst. Die Unterhaltspflicht besteht kraft Gesetzes. Die Unterhaltsfähigkeit ist was ganz anderes. Barunterhaltspflichtig ist deine Mutter sicherlich nicht mit ALG 2. Wohl aber mit Logis.
Turtle |
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