Statt ALG2 weiter Elternunterhalt trotz 27 Jahren?

  • Hallo!


    Folgende Frage / folgendes Problem:


    Ich habe mein Studium gerade erfolgreich beendet, hatte im Studium kein Bafög bekommen und deswegen mein Studium durch elterlichen Unterhalt und Jobs finanziert.


    War letzte Woche bei der ARGE (BAgIS Bremen) um meinen ALG-2-Antrag einzureichen, da ich damit rechne, 2-3 Monate arbeitslos zu sein, bevor ich meine erste feste Stelle finde und in den Beruf einsteigen kann.


    Nun sagte man mir bei der ARGE, dass, sollte mir ALG-2 gewährt werden, ich von der ARGE alle Leistungen (Geld) bekomme, aber die ARGE sich dann an meine Eltern wendet und alles zurückfordert.


    Ist das möglich? Ich bin 27 Jahre und stehe nach meinem Uni-Abschluss doch jetzt wohl endgültig auf eigenen Füßen. Ich möchte nicht, dass meine Eltern mich weiter finanzieren müssen. Im übrigen können die es auch kaum und sind froh, dass ich nun endlich mit dem Studium fertig bin und sie meine Studienausbildung nicht weiter durch elterlichen Unterhalt finanzieren müssen.


    Die ARGE sagte mir, dass meine Eltern, sollte mir alles gewährt und gezahlt werden, eine "Rechtswahrungsanzeige" erhalten würden.


    Hat jemand von Euch Erfahrungen damit ? Ich dachte immer, mit spätestens 25 endet die elterliche Unterhaltspflicht!


    Ich weiss sonst nicht, wie ich die wenigen Monate bis zu meinem Berufseinstieg finanziell überbrücken kann.


    Dank und Gruß
    Max

  • Also, du hast Anspruch auf ALG II, das Einkommen deiner Eltern wird insofern nicht berücksichtigt, solang du einen eigenen Hausstand hast. Wohnst du bei deinen Eltern, geht man von Unterhalt hat. Es ist dann an euch zu beweisen (z.B. durch gegenseitige eidesstattliche Versicherungen), dass ihr euch nicht unterstützt, keine gemeinsamen Konten führt, keine gegenseitige Kontenvollmachten erteilt habt und jeder sein eigenes Leben finanziert.


    Ein Rückforderungsrecht auf die Eltern gibt es nicht. Dies ist aber mal eine interessante Methode, wie Argen versuchen, "lästige" Antragsteller vor der Antragsstellung schon abzuweisen. ;-)


    Also, unbesorgt Antrag stellen und abwarten, was schriftlich kommt :D

    Gerne helfe ich auch bei Fragen, die mir als "Private Nachrichten" zukommen. Ich bitte aber diese Möglichkeit auf Fragen zu beschränken, die personenbezogene Daten oder Ähnliches enthalten. Fragen, die auch die Allgemeinheit interessiern (könnten), bitte im Forum stellen.
    Gruss R.


    Tipp: Lasst Euch von mündlichen Aussagen eures SB oder FM nicht abschrecken, Anträge zu stellen. Antrag schriftlich stellen und auf schriftliche Antwort warten. :D