Studentin braucht dringend Hilfe! Wohngeld / Krankenversicherung / sonstige Ansprüche

  • Hallo zusammen,


    ich bin gerade in einer für mich sehr misslichen Lage:


    ich beende in einer Woche mein Studium und muss 2 Monate, bis das Rerfrendariat beginnt, mit Hilfe des Job Centers überbrücken. Leider habe ich überhaupt keine Ahnung, welche Ansprüche an Leistungen ich habe.


    Zur Ausgangslage:
    Ich (26) wohne in einer eigenen Wohung (Eigentum meiner Eltern im gleichen Haus wie meine Eltern, aber abgeschlossener Bereich). Wir haben keinen Mietvertrag und ich habe bisher auch keine Pauschalmiete gezahlt, da meine Eltern mich mit der Wohnung so während des Studiums unterstützt haben. Dafür bin ich regelmäßig einkaufen gegangen und habe so quasi das Kostgeld bezahlt.
    Also meine erste Frage: übernimmt das JobCenter für meine Wohnung die Mietkosten? Es wäre kein Problem einen Mietvertrag auszustellen, da diese Unterstützung ja nur während meines Studiums gelten sollte. Oder muss der Mietvertrag eine bestimmt lange Zeit vorher bestanden haben?
    Wie sieht das aus, wenn ich für das Refrendariat umziehen muss? Übernimmt das JobCenter dann die Mietkosten, Umzugskosten und Kosten für die Anschaffung von Möbeln (insbesondere der Küche - diese ist nämlich nur eine Leihgabe meiner Eltern, sowie alle weiteren Möbel, die in meiner Wohnung stehen und nicht auf meinem Namen gekauft worden sind, sondern teilweise von meinen verstorbenen Großeltern übernommen worden sind und nicht mehr intakt sind oder von meinen Eltern bezahlt wurden. Und diese sind dann auch schon z. T. über 10 Jahre alt)?


    Zur Zeit habe ich noch einen 400€ Job. Die Lage ist aber so, dass der zum Ende des Monats ausläuft. In wie weit der verlängert werden kann, steht zur Zeit noch nicht fest.


    Darüber hinaus habe ich vor einem Jahr einen Gewerbeschein angemeldet und mich nach Kleinunternehmerregelung selbstständig gemacht. Aufgrund des hohen Arbeitsaufwandes im Studium ist das Projekt momentan aber auf Eis gelegt worden und ich habe dieses Jahr noch keine Einnahmen daraus erzielt.


    Und jetzt eine der mit wichtigsten Fragen: wie wird das mit der Krankenversicherung geregelt? Die vom JobCenter sagten, ich muss mich an die KV wenden und die von der KV meinten, dass ich das mit dem Job Center regeln muss...


    Ich habe nächste Woche einen Termin im JobCenter und würde ungerne unvorbereitet in dieses Gespräch gehen und dass mir, wegen schlechter Recherche, Leistungen nicht gezahlt werden.


    Ich danke euch schon vielmals im Voraus!

  • Wenn du bisher mietfrei gewohnt hast, wird man einen jetzt und damit zu Lasten der Allgemeinheit abgeschlossenen Mietvertrag als sittenwidrig ansehen und wohl nicht ankennen, insbesondere, wenn man bedenkt, dass deine Eltern eigentlich für eine Übergangszeit zur Arbeitssuche nach der Ausbildung (die Rechtsprechung geht hier von 6 Monaten aus) dir sogar noch zu Unterhalt verpflichtet sind.


    Inwieweit eine Umzugsförderung möglich ist, musst du mit deinem Vermittler klären, hier kommt es u. a. auch darauf an, ob du im Ref. dann als Angestellte zählst oder Beamte auf Probe bist. Denn über Vermittlungsbudget wäre letzteres (Beamtenverhältnis) nicht förderbar, weil es sich dabei nicht um eine in der Arbeitslosenversicherung versicherungspflichtige Tätigkeit handelt. Aber wenn du eh keine Möbel hast, wirst du ja eigentlich auch keine Umzugskosten brauchen, Klamotten passen ja in ein paar Koffer und in ein Auto, oder? Zuschuss zur Ersteinrichtung gibt es nur, wenn du in dem Monat, in dem du eine eigene Wohnung beziehst, hilfebedürftig bist d. h. ALG 2 brauchst. Da das wahrscheinlich erst im Ref. so sein wird, bist du nicht mehr hilfebedürftig, denn das Ref. zählt offiziell noch zum Studium und ist daher "dem Grunde nach" bafögförderfähig (es gibt nur kein Bafög, weil der Anwärter zuviel verdient).


    Krankenversichert wirst du ganz normal übers Jobcenter. Jetzt bist du ja sicherlich im Studententarif und dann bist du halt im normalen Grundtarif. Dass dir deine Krankenkasse das nicht sagen kann, verwundert etwas.