Teilzeitstudium erlaubt???

  • Hallo,


    ich will zurueck nach Deutschland undfrage mich gerade, wie ich was in welcher Reihenfolge anfangen soll.
    Dabei bin ich darueber gestolpert, dass man ja nicht studieren kann, wenn ALG II beatragen will.
    In meinem Fall ist es nun so, dass ich seit ein paar Jahren an der FernUni in Hagen studiere, und jetzt nur noch meine Bachelorabschlussarbeit anmelden und schreiben muss.
    vor allem aber bin ich viele dort als Teilzeitstudentin eingeschrieben, da ich ja auch hier in Polen bisher viel gearbeitet habe.
    Kann mir jemand sagen, ob ich da mit Problemen bei der ARGE zu rechnen habe? Oder ist vielleicht jemand schonmal in so einer Situation gewesen?
    Wer kann mir helfen? :confused:


    danke

  • tja, dann werde ich mich wohl auf diese Haertefallregelung berufen muessen, obwohl ich das schon unverstaendlich finde. Aber was hat das mit dem Darlehen auf sich?
    Der Sinn der FernUni ist ja eben, dass man in seiner Freizeit studiert. Also keine Vorlesungen etc. Und als TZ habe ich doppelt so lange Zeit fuer Hausarbeiten und auch fuer die Bachelorabschlussarbeit.
    Eigentlich ist das mehr wie ein Nebenjob.
    Naja, da kann man nur hoffen, dass jemand bei der ARGE Verstaendnis fuer meine ungewoehnliche Situation hat.
    Danke auf jeden Fall fuer die antwort.
    Scheinst ja sowas wie die Infobox hier zu sein.

  • Betrifft das dann alle ausgezahlten Leistungen?
    Also auch die fuer die Wohnung und fuer meine Tochter?
    Das waere hart.
    Koennte ich alternativ nicht einfach nur Wohngeld beantragen und Kindergeld?
    Aber dann bin ich wieder nicht krankenversichert. ...
    wie komme ich da wohl raus?

  • es könnte sein, dass deine Tochter Geld bekommt udn ihr eine gemischte Einstandsgemeinschaft bildet. du selbst hast, wenn du Bafög bekommen würdest, eigentlich keinen ANspruch auf ALG II
    aber den Bedarf kann man als Darlehen gewähren