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Tochter 23, Anspruch auf ALG 2 ?

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  #1  
Alt 28.12.2007, 16:02
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Beiträge: 2
Standard Tochter 23, Anspruch auf ALG 2 ?

Meine Tochter ist 23 und lebt seit März mit ihrem Freund in einer eigenen Wohnung. 5 Jahre nach ihrer Ausbildung wurde sie arbeitslos. ALG läuft im Januar aus. Laut ARGE bekäme sie kein ALG 2 da der Freund 900 Euro netto verdient.
Kann das stimmen?

Wenn ja, müssen wir als Eltern dann herhalten da sie noch keine 25 ist? Da wir noch unser Haus bezahlen müssen ist bei uns wohl nicht viel zu holen, aber was ist dann mit den Großeltern. Müssen die ihre Verhältnisse auch offenlegen oder sind da wenigstens sie raus.

Wede mich sehr um Antwort freuen. Ich war ein paar mal mit meiner Tochter auf dem Amt, lauter junge Leute die sich selbst mit kaum was auskennen einen aber sofort von oben nach unten anschauen als käme man aus dem letzten Loch um zu betteln.

Ab Juni hat meine Tochter wieder feste Arbeit aber bis dahin möchte der Vermieter auch sein Geld haben.

Ich sage schon mal vielen Dank
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  #2  
Alt 28.12.2007, 16:31
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Beiträge: 20
Standard

Zitat:
Zitat von sabbelgabi Beitrag anzeigen
Meine Tochter ist 23 und lebt seit März mit ihrem Freund in einer eigenen Wohnung. 5 Jahre nach ihrer Ausbildung wurde sie arbeitslos. ALG läuft im Januar aus. Laut ARGE bekäme sie kein ALG 2 da der Freund 900 Euro netto verdient.
Kann das stimmen?

Wenn ja, müssen wir als Eltern dann herhalten da sie noch keine 25 ist? Da wir noch unser Haus bezahlen müssen ist bei uns wohl nicht viel zu holen, aber was ist dann mit den Großeltern. Müssen die ihre Verhältnisse auch offenlegen oder sind da wenigstens sie raus.

Wede mich sehr um Antwort freuen. Ich war ein paar mal mit meiner Tochter auf dem Amt, lauter junge Leute die sich selbst mit kaum was auskennen einen aber sofort von oben nach unten anschauen als käme man aus dem letzten Loch um zu betteln.

Ab Juni hat meine Tochter wieder feste Arbeit aber bis dahin möchte der Vermieter auch sein Geld haben.

Ich sage schon mal vielen Dank

Hallo Gabi,

soweit ich weiß, muss der Freund deiner Tochter seine Verhältnisse dem Amt gegenüber offen legen, weil die beiden in einem Haushalt leben.
Ob das Amt auch von dir die Vermögensverhältnisse wissen will, liegt beim jeweiligen Bearbeiter.
Würde es auch nur dann zur Spache bringen wenn die direkt danach Fragen.


MfG wölfin
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  #3  
Alt 28.12.2007, 16:46
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Hallo,

bei 900€ netto, sollte noch ein Anspruch bestehen.
Den beiden stehen 622€ für ihren Lebensunterhalt zu + Miete und Freibetrag da der Freund berufstätig ist.
Es ist allerdings richtig, das du deiner Tochter gegenüber noch zu Unterhaltsleistungen verpflichtet bist, die Großeltern aber nicht.
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  #4  
Alt 28.12.2007, 17:34
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Beiträge: 1.174
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"Es ist allerdings richtig, das du deiner Tochter gegenüber noch zu Unterhaltsleistungen verpflichtet bist"

Der nach bürgerlichem Recht möglicherweise bestehende Unterhaltsanspruch gegen die Eltern kann aber nach § 33 Abs. 2 Nr 2 SGB 2 nicht von der Arge geltend gemacht werden, wenn die Tochter den Unterhaltsanspruch nicht geltend macht.
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  #5  
Alt 28.12.2007, 17:50
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Beiträge: 2
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Danke für alle Antworten, bin ja schon froh wenn man mal etwas positives liest.Wichtig war für mich das die Großeltern nicht hinzugezogen werden, denn sie haben wirklich etwas mehr in 50 Jahren Arbeit angespart.

Die Wohnung hat meine Tochter 10 Monate vor ALG 2 bezogen. Da sie ja erst 23 ist, kann man ihr das finanziell vom Arbeitsamt verübeln? Sie ist ja noch nicht 25.

Danke für eine eventuelle Antwort

Geändert von sabbelgabi (28.12.2007 um 17:52 Uhr)
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  #6  
Alt 28.12.2007, 19:15
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Beiträge: 20
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Zitat:
Zitat von sabbelgabi Beitrag anzeigen
Die Wohnung hat meine Tochter 10 Monate vor ALG 2 bezogen. Da sie ja erst 23 ist, kann man ihr das finanziell vom Arbeitsamt verübeln? Sie ist ja noch nicht 25.

Danke für eine eventuelle Antwort


Wenn die Wohnung (laut der Tabelle die es bei der Jobkom auf Anfrage gibt) kann man nachschauen ob die Wohnung zu teuer oder zu groß is...
Wenn das der Fall sein sollte, kann die Jobkom durchaus verlangen das deine Tochter wiederholt umziehen müsste bzw deine Tochter und ihr Freund müssten dann den Rest der Miete (den die Jobkom dann nicht übernimmt) draufzahlen, was dann zum Lebensunterhalt fehlt.
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