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Ü25 wieder bei der Mutter

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  #1  
Alt 18.01.2010, 13:31
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Beiträge: 3
Standard Ü25 wieder bei der Mutter

Hallo liebe Gemeinde

Ich habe mich jetzt durch sämtliche Seiten gegooglet und bin nun auch hier gelandet.
Habe einige Fälle gelesen, die meinem Ähneln.
Dennoch bräuchte ich zusätzliche Informationen zu meinem Fall/Problem.

Ich bin 26 (werde im März 27) und hatte zuvor 2 1/2 jahre lang eine eigene Wohnung gehabt. Bin aber jetzt aus finanziellen Gründen wieder zu meiner Mutter zurückgezogen. Dort habe ich meine ehem. Räumlichkeiten im Keller bezogen.
Ich wusste ja, dass wenn ich Ü25 bin, dürfte meine Mutter eigentlich nicht mehr mit einberechnet werden. Aber als ich bei der Antragsstellung war, musste ich doch schlucken.

Man möchte Einkommensnachweise, Lohnabrechnungen sowie Kontoauszüge meiner Mutter haben, da meine Räumlichkeiten "nicht abgeschlossen" sind, und das daher als Bedarfsgemeinschaft zählen würde.

Meine Mutter kann und will mich aber nicht finanziell "unterstützen" und ich soll auch für meine Räumlichkeiten (35qm, 2 Zimmer, 1 Bad) Miete + Nebenkosten zahlen.

Allerdings weiß ich, dass meine Mutter "zu viel" verdient und für mich "mitsorgen" könnte (aus Sicht der ARGE), Tatsache ist aber, dass es zum Leben zu wenig ist. (1200€/mon. fest. Wenn sie Überstunden macht, kann das bis zu 300 Euro mehr sein - daher wären Lohnabrechnungen immer unterschiedlich)

Wie sieht es denn nun aus?
Wie wird meine Mutter mit berechnet, wenn wir als "Hausgemeinschaft" eingestuft werden?
Wie würde es ablaufen, wenn wir als Bedarfsgemeinschaft eingestuft werden?

Ich möchte nicht viel Geld von der ARGE, nur dass ich meinen Regelsatz bekomme + Miete + Nebenkosten (was ca. bei 150euro liegen würde...max 170 mit NK).

Was gibt es für Paragraphen, die ich beim nächsten Gespräch mit angeben kann, auf die ich mich stützen könnte, dass meine Mutter nicht mit eingerechnet werden darf/kann.

Meine Mutter wird einen Untermietvertrag ansetzen, evt. -so wie ich es jetzt häufiger gelesen habe- ein Schreiben, in dem sie Mitteilt, dass sie nicht Zahlen will und muss oder der gleichen.

Vielleicht habe ich ja auch alle Informationen falsch aufgefasst und liege mit meinem Wissen vollkommen daneben. Über eine - bitte für Laien verständliche - Aufklärung wäre ich sehr dankbar.

Liebe Grüße

Geändert von Ruka (18.01.2010 um 14:29 Uhr)
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  #2  
Alt 18.01.2010, 14:07
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Registriert seit: 22.10.2009
Beiträge: 402
Standard Ü25 wieder bei der Mutter

Hallo,
ich wohne zusammen in einem Haus mit meinem Vater, allerdings haben wir es geteilt er wohnt unten und ich oben mit seperater Eingangstür. Jeder hat auch seine Küche und sein Bad etc.. Ich wäre der Meinung, wenn Du Deine extra Wohnung mit Bad hast, müßtest Du die Regelleistung und auch die Kosten für die Unterkunft und Heizung bekommen. Ich bekomme es ja auch. Wenn Sie es nicht zahlen, würde ich Widerspruch einlegen.

Geändert von Edgar (18.01.2010 um 14:09 Uhr)
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  #3  
Alt 18.01.2010, 14:33
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Hallo Edgar,

danke für deine Antwort.
Wenn ich eine seperate Wohnungstür hätte, wäre das ja alles gar kein Problem.
Das Problem ist eben diese "fehlende" Tür...Die Wohnung meiner Mutter hingegen ist "geschlossen"
Also ihre Wohnung, und meine Räumlichkeiten im Keller sind nicht miteinander verbunden. Meine Kellerräume sind nur durch das Treppenhaus zu erreichen. Jeder Hausbewohner "könnte" quasi in meine 2 Zimmer rein.

Eine "Nicht-Zahlung" würde ich sowieso nicht akzeptieren, da mir ja definitiv Geld zusteht. Ich möchte nur Sicherheiten bzw. Bestätigungen und Paragraphen haben, die ich im Notfall ansprechen kann, um mich sachgemäß "wehren" zu können.
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  #4  
Alt 20.01.2010, 11:19
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also Paragraphen kenne ich nur § 7 des SGB 2 dort steht was eine Bedarfsgemeinschaft ist. Meine Meinung, wenn Deine Räumlichkeiten verschließbar sind, dürfte es keine Probleme geben. Weil Ihr seit keine Bedarfsgemeinschaft, weil Ihr jeder Eure Eigene Wohnung habt. Ein Bekannter hat auch ein Haus wo seine Tochter mit wohnt. Dort ist nur eine Eingangstür. Ihre Wohnung ist oben mit verschließbarer Tür und da kommt auch jeder vom Treppenaufgang hin. Sie hat H4 bekommen.

Geändert von Edgar (24.01.2010 um 11:04 Uhr)
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  #5  
Alt 20.01.2010, 13:12
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Hallo,

ihr seid definitiv keine Bedarfsgemeinschaft (§ 7 Abs. 3SGB II). Höchstens eine Haushaltsgemeinschaft.

Du musst keinerlei Unterlagen deiner Mutter abgeben.
Lediglich die Anlage "HG" (Haushaltsgemeinschaft) ist auszufüllen. Darin wird gefragt ob du z. B. Essen erhältst von deiner Mutter.
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  #6  
Alt 23.01.2010, 13:38
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hallo allerseits.

@edgar
deine persönliche wohnsituation in allen ehren, aber @ruka hat hier wiederholt deutlich gemacht, dass sie NICHT über eine eigene abgeschlossene wohnung verfügt. dementsprechend halte ich deine ratschläge für falsch und gefährlich.

@moggele
einen grösseren quatsch habe ich selten gehört. auch wenn @ruka "nur" eine hg führen würde, so wären alle haushaltsmitglieder auskunftspflichtig und in die zahlpflicht mit einbezogen. ich weiss nicht, mit welcher absicht hier solche desinformationen verbreitet werden...

@ruka
hier ist ein ziemlich guter link zum verständnis von "haushaltsgemeinschaft": http://www.arbeitslosengeld-verstehe...meinschaft.htm

das beste wäre es so zu machen wie du schon angedacht hast: d.h. untermietvertrag mit mutter (der vermieter MUSS seine erlaubnis dafür erteilen, es sei denn es liegen wichtige gründe für die verweigerung einer erlaubnis vor, i.d.r. wird dafür der miete ca. 10.- euro p.m. aufgeschlagen). zusätzlich reicht eine formlose erklärung darüber, dass ihr in keiner weise bereit seid, für einander einzustehen und getrennt wirtschaftet aus ( nix mit "eidesstatt" - wo sind wir denn), und euch als WG (wohngemeinschaft) deklariert. hierzu bitte auch genau recherchieren.

mfg
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