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#1
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Hallo liebe Forengemeinde,
ich bin 25 Jahre, abgeschlossenes Bachelorstudium und Masterstudium (im Ausland absolviert), lebe bei seinen Eltern, nachdem ich nach abgeschlossenem Masterstudium dort wieder vorübergehend (während der Jobsuche) eingezogen bin. Habe in meinem gesamten Leben tatkräftige Unterstützung (u.a. finanzierung Auslandsstudium) von meinen Eltern bekommen.. die Jobsuche verzögert sich aufgrund der wirtschaftlichen Situation,sodass ich mich entscheide nach meinem 25. Geburtstag einen Antrag auf ALG II zu stellen, um 1) Unterstützung bei der Jobsuche zu bekommen und 2) um meinen Eltern nicht weiter auf der Tasche zu liegen, da sie ja wie beschrieben in den letzten 24 Jahren sehr viel für mich getan haben. Mit Abgabe des ALG II Antrags wurde außerdem eine Erklärung der Eltern abgegeben, dass diese nun nicht mehr für mich aufkommen wollen (§33 Abs 2 SGB II, da sie nicht mehr unterhaltspflichtig sind); sie könnten dies finanziell zwar, jedoch sehen sie es schlicht und ergreifend nicht mehr ein. Die ARGE beruft sich auf §9 Abs.5 SGB II und verlangt eine Aufstellung des elterlichen Vermögens! Dies möchte ich nicht nachgehen, da es das Amt meiner Meinung nach nichts angeht... Die Vermutung gem. §9 Abs 5 SBG II wurde doch bereits mit der Erklärung widerlegt, die dem Antrag beigelegt wurde. Ich bilde doch meine eigene Bedarfsgemeinschaft und nach §33 Abs 2 SGB II sind meine Eltern nicht mehr verpflichtet Unterhalt zu leisten, sodass das Vermögen der Eltern überhaupt nichts zur Sache tut?! Ich bitte um kurze Einschätzung und meinen nächstmöglichen Zug. Viele Grüße PS: Ich wohne ja extra zu Hause um "Geld zu sparen"... mir ist klar, dass ich eine eigene Wohnung nehmen könnte und das Amt dann für mich aufkommen muss, jedoch befinde ich mich momentan auf Jobsuche, und es könnte gut sein, dass ich in 1-2 Monaten an einem anderen Ort einen Job bekomme, und ich dann nicht auf der Wohnung sitzen will! |
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#2
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Meine Güte, warum können deine Eltern nicht die 1-2 Monate für dich aufkommen, du bist doch ihr Kind? Wieso muss denn immer der Staat herhalten?
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